Brief an BMWi zu Augustus Intelligence

Den Brief von Augustus Intelligence ans BMWi vom 2.10. (vgl. https://www.spiegel.de/politik/deutschland/philipp-amthor-ist-der-cdu-jungstar-kaeuflich-a-00000000-0002-0001-0000-000171527043) sowie sämtlichen weiteren Schriftverkehr zwischen BMWi und der Firma

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Juni 2020
  • Frist
    14. Juli 2020
  • 47 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Brief v…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Brief an BMWi zu Augustus Intelligence [#188803]
Datum
12. Juni 2020 14:21
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Brief von Augustus Intelligence ans BMWi vom 2.10. (vgl. https://www.spiegel.de/politik/deutschland/philipp-amthor-ist-der-cdu-jungstar-kaeuflich-a-00000000-0002-0001-0000-000171527043) sowie sämtlichen weiteren Schriftverkehr zwischen BMWi und der Firma
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 188803 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188803 Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihr Antrag vom 12. Juni 2020 auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Ein…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihr Antrag vom 12. Juni 2020 auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Eingangsbestätigung und Zwischennachricht
Datum
1. Juli 2020 14:13
Status
Warte auf Antwort
Geschäftszeichen: 60500/014#008 || Ihr Zeichen: #188803 Sehr geehrter Herr Semsrott, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) am 12. Juni 2020 im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Mit dem o.g. Antrag vom 12. Juni 2020 begehren Sie auf Grundlage des IFG Zugang zu amtlichen Informationen, nämlich 1. "den Brief von Augustus Intelligence ans BMWi vom 2.10." sowie 2. sämtlichen weiteren Schriftverkehr zwischen BMWi und dem Unternehmen. Den Antrag zu 1. verstehe ich dahingehend, dass Sie hiermit den Brief von Herrn Philipp Amthor, MdB an Bundeminister Altmaier vom 1. Oktober 2018, eingegangen am 2. Oktober 2018, meinen. Andernfalls wäre der Antrag zu 1 abzulehnen, da das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie keinen Brief des Unternehmens Augustus Intelligence erhalten hat. Bitte bestätigen Sie, ob mein Verständnis zutreffend ist. Im Hinblick auf den Antrag zu 2. kann ich Ihnen mitteilen, dass es keinen weiteren Schriftverkehr des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie auf Leitungsebene mit dem Unternehmen Augustus Intelligence gab. Es gab lediglich elektronische Korrespondenz zwischen Vertretern des Unternehmens Augustus Intelligence und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf Fachebene im Zusammenhang mit zwei Gesprächen des Parlamentarischen Staatssekretärs Hirte mit Herrn Amthor sowie Vertretern der Firma Augustus Intelligence am 20. und 26. November 2018. Bitte teilen Sie uns mit, ob diese Kommunikation auf Fachebene von Ihrem Antrag umfasst ist. Nach erster Durchsicht des Antrages handelt es sich bei den begehrten Informationen um solche, die personenbezogene Daten (§ 5 IFG) sowie möglicherweise Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (§ 6 Satz 2 IFG) Dritter enthalten. Das IFG sieht die Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren vor, sofern diese Daten offengelegt werden sollen (§ 8 IFG). Hiernach dürfte die Bearbeitung Ihres Antrags mit einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand verbunden sein, weshalb voraussichtlich Gebühren im unteren Bereich des Gebührenrahmens zwischen EUR 30,00 und EUR 500,00 anfallen werden. Die genaue Höhe der Gebühr richtet sich maßgeblich nach dem konkreten Verwaltungsaufwand, der zu diesem Zeitpunkt nicht abschließend mitgeteilt werden kann. Der Verwaltungsaufwand und folglich die Gebühren reduzieren sich voraussichtlich, wenn Sie mit der "Schwärzung" personenbezogener Daten und der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse einverstanden sind. Bitte teilen Sie mit, ob Sie mit der Schwärzung personenbezogener Daten bzw. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von weiteren betroffenen natürlichen und juristischen Personen einverstanden sind oder ob Sie die Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens wünschen. Zudem weise ich darauf hin, dass gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG ein Antrag begründet werden muss, der Daten Dritter im Sinne von § 5 Abs. 1 und 2 oder § 6 betrifft. Falls und soweit Sie Zugang zu Daten Dritter begehren, bitte ich daher, die gesetzlich vorgeschriebene Begründung nachzuholen und das Informationsinteresse darzulegen. Ich weise darauf hin, dass ein Antrag ohne Begründung bereits deswegen in der Sache keinen Erfolg haben könnte, da weder die zuständige Behörde die Interessen des Antragstellers im Rahmen der Abwägung nach § 5 Abs. 1 bis 3 IFG noch der betroffene Dritte für die Einwilligung im Fall des § 6 Satz 2 IFG berücksichtigen kann. Bis zu Ihrer Rückmeldung setze ich die Bearbeitung Ihres Antrags aus. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihr Antrag vom 12. Juni 2020 auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG);…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 12. Juni 2020 auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Eingangsbestätigung und Zwischennachricht [#188803]
Datum
7. Juli 2020 10:05
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> mit notwendigen Schwärzungen erkläre ich mich einverstanden und halte an der Anfrage fest. Das sehr hohe mediale Interesse am Fall Amthor, daraus folgende Gesetzesinitiativen sowie Strafanzeigen weisen auf ein sehr hohes öffentliches Interesse hin, das eine Offenlegung der begehrten Informationen besonders wichtig erscheinen lässt. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 188803 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188803/
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihr Antrag vom 12. Juni 2020 auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG);…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 12. Juni 2020 auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Eingangsbestätigung und Zwischennachricht [#188803]
Datum
18. Oktober 2020 20:12
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Brief an BMWi zu Augustus Intelligence“ vom 12.06.2020 (#188803) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 97 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 188803 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188803/
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
AW: Ihr Antrag vom 12. Juni 2020 auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG);…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 12. Juni 2020 auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Eingangsbestätigung und Zwischennachricht [#188803]
Datum
22. Oktober 2020 10:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, aus rechtlichen Gründen sind Dritte gemäß § 8 IFG zu beteiligen gewesen. Die Bescheidung Ihres Antrages wird in Kürze erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Zugang zu amtlichen Informationen; Bescheid nach dem IFG Sehr geehrter Herr Semsrott, im Anhang finden Sie den…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen; Bescheid nach dem IFG
Datum
28. Oktober 2020 18:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, im Anhang finden Sie den Bescheid zu Ihren Anträgen vom 12. und 13. Juni 2020. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihre Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen vom 12. Juni 2020 und 13. Juni 2020 Sehr geehrter Herr Semsrott…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihre Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen vom 12. Juni 2020 und 13. Juni 2020
Datum
10. Dezember 2020 12:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Bescheid vom 28. Oktober 2020 habe ich über Ihre Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen entschieden. Diese betreffen ein Schreiben von Herrn Philipp Amthor, MdB an Bundesminister Peter Altmaier, mit dem er das Unternehmen Augustus Intelligence empfiehlt. Da die Dokumente Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Augustus Intelligence betreffen, darf der Informationszugang erst erfolgen, wenn der Bescheid auch gegenüber Augustus Intelligence rechtskräftig ist. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat nur einen Teil der Unterlagen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eingestuft. Augustus Intelligence macht geltend, dass weitere Informationen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind und hat daher Widerspruch gegen den Bescheid erhoben. Dies betrifft einige Passagen im Schreiben von Herrn Amthor, im Wesentlichen aber dem Schreiben beigefügte Anlagen. Das Ministerium muss im Widerspruchsverfahren entscheiden, ob entsprechend dem Vorbringen von Augustus Intelligence weitere Informationen zu schwärzen sind oder an dem Umfang der Schwärzungen im Bescheid festgehalten wird. Bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens und ggf. eines sich anschließenden Klageverfahrens kann ich Ihnen die begehrten Unterlagen nicht übersenden. Ein Klageverfahren kann mehrere Jahre dauern. Sie können das Verfahren beschleunigen, wenn Sie mit den von Augustus Intelligence geforderten Schwärzungen einverstanden sind. Dies würde bedeuten, dass in dem Schreiben verschiedene Passagen geschwärzt werden und dessen Anlagen, unter anderem ein Überblickspapier und ein Business Plan, nicht übersendet werden. Andernfalls informiere ich Sie unaufgefordert wieder über den Stand des Verfahrens, wenn das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie über den Widerspruch entschieden hat. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihre Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen vom 12. Juni 2020 und 13. Juni 2020 [#188803] Sehr geehrte&…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihre Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen vom 12. Juni 2020 und 13. Juni 2020 [#188803]
Datum
10. Dezember 2020 12:56
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Mein Antrag stammt aus dem Juni - für eine Beschleunigung ist es zu spät. Ich stimme einer Schwärzung von Dokumententeilen, die keine Geschäftsgeheimnisse darstellen, nicht zu und möchte Sie bitten, über den Widerspruch von Augustus zu entscheiden. Aus hiesiger Sicht dürfte es schon an den "angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen" gemäß § 2 Nr. 1 b) GeschGehG mangeln. Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, möchte ich schon jetzt darum bitten, dem Verfahren beigeladen zu werden. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 188803 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188803/
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihre Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen vom 12. Juni 2020 und 13. Juni 2020 Sehr geehrter Herr Semsrott…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihre Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen vom 12. Juni 2020 und 13. Juni 2020
Datum
8. Januar 2021 11:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Bescheid vom 28. Oktober 2020 wurde über Ihren Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen entschieden. Dieser betrifft ein Schreiben von Herrn Philipp Amthor, MdB an Bundesminister Peter Altmaier, mit dem er das Unternehmen Augustus Intelligence empfiehlt. Wie Ihnen bereits am 18. Dezember 2020 mitgeteilt, hat Augustus Intelligence gegen die Entscheidung Widerspruch erhoben. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat nun über den Widerspruch entschieden und diesen weitgehend zurückgewiesen. Der Widerspruch wird nun zugestellt. Augustus Intelligence hat nach erfolgter Zustellung einen Monat Zeit, um gegen die Entscheidung Klage zu erheben. Ich werde mich - voraussichtlich Mitte Februar 2021 - bei Ihnen unaufgefordert melden, wenn die Klagefrist abgelaufen ist - entweder durch Übersendung der Unterlagen oder Mitteilung, dass zunächst klageweise der Umfang der in den Unterlagen enthaltenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen geklärt werden muss. Ich bitte darum, in der Zwischenzeit von Sachstandsfragen abzusehen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
AW: Ihre Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen vom 12. Juni 2020 und 13. Juni 2020 Sehr geehrter Herr Sems…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Ihre Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen vom 12. Juni 2020 und 13. Juni 2020
Datum
26. Februar 2021 17:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, Augustus Intelligence Inc. hat am 8. Februar 2021 Klage beim Verwaltungsgericht Berlin gegen den Bescheid zu Ihrem Antrag auf Informationszugang in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 6. Januar 2021 erhoben. Da nach § 8 Abs. 2 Satz 2 IFG<https://www.gesetze-im-internet.de/ifg/__8.html> der Informationszugang erst erfolgen darf, wenn die Entscheidung gegenüber dem Dritten (hier Augustus Intelligence) bestandskräftig ist, ist nun der Ausgang des Gerichtsverfahrens abzuwarten. Ich bitte in der Zwischenzeit von Sachstandsfragen abzusehen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Zugang zu amtlichen Informationen Geschäftszeichen: 60500/014#008 und 60500/014#012 || Ihre Zeichen: #188803 und #…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen
Datum
5. Mai 2021 09:43
Status
Warte auf Antwort
Geschäftszeichen: 60500/014#008 und 60500/014#012 || Ihre Zeichen: #188803 und #188886 Sehr geehrter Herr Semsrott, wie Sie wissen, hat Augustus Intelligence der Herausgabe von Unterlagen, die Gegenstand Ihrer Anträge nach dem IFG sind, im Zusammenhang mit einem Schreiben von Herrn Philipp Amthor, MdB an Herrn Bundesminister Altmaier widersprochen und verfolgt dieses Begehren im Wege der Drittanfechtungsklage vor dem Verwaltungsbericht Berlin (VG 2 K 93/21) fort. Das Verwaltungsgericht Berlin hat Sie in diesem Verfahren mit Beschluss vom 12. April 2021 beigeladen. Als Beigeladener sind Sie zur Einsicht in die Verfahrensakten gegenüber dem Verwaltungsgericht berechtigt. Gleichwohl übersende ich Ihnen vorab die Anlage K1 der Verfahrensbevollmächtigen der Klägerin, die die von Ihnen begehrten Informationen mit den von Augustus Intelligence geforderten Schwärzungen enthält. Wenn über den Umfang der Schwärzungen rechtskräftig entschieden ist, werde ich den Informationszugang entsprechend gewähren. Zudem erhalten Sie einen weiteren Anhang mit Kommunikation zwischen BMWi und dem Abgeordnetenbüro von Herrn Amthor, MdB. Von Rückfragen bitte ich in der Zwischenzeit abzusehen. Mit freundlichen Grüßen
Verwaltungsgericht Berlin
Sehr geehrter Herr Semsrott, in der Verwaltungsstreitsache Augustus Intelligence Inc. ./. Bundesrepublik Deutsch…
Von
Verwaltungsgericht Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Datum
17. November 2022
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, in der Verwaltungsstreitsache Augustus Intelligence Inc. ./. Bundesrepublik Deutschland erhalten Sie hiermit eine Abschrift des Schriftsatzes vom 16. November 2022 zur Kenntnis- nahme. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Augustus Intelligence Sehr geehrter Herr Semsrott, in der Verwaltungsstreitsache Augustus Intelligence Inc. ./. B…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Via
Briefpost
Betreff
Augustus Intelligence
Datum
6. Februar 2023
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
464,7 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, in der Verwaltungsstreitsache Augustus Intelligence Inc. ./. Bundesrepublik Deutschland erhalten Sie hiermit eine Abschrift des Schriftsatzes vom 3. Februar 2023 sowie eine Abschrift des gerichtlichen Schreibens vom 6. Februar 2023 jeweils zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen