Aufzeichnungen im Zusammenhang mit dem Unternehmen Augustus Intelligence

1. das Schreiben von MdB Philipp Amthor an BM Peter Altmaier vom 2.10.2018, wie beschrieben in DER SPIEGEL vom 12. Juni 2020 https://www.spiegel.de/politik/deutschland/philipp-amthor-ist-der-cdu-jungstar-kaeuflich-a-00000000-0002-0001-0000-000171527043
2. alle mit diesem Schreiben in Zusammenhang stehende Aufzeichnungen (z.B. Vorlagen, Notizen, Mails, Entwürfe)
3. alle im Zusammenhang mit den Treffen im November 2018 zwischen PSt Christian Hirte und Vertretern des Unternehmens Augustus Intelligence stehende Aufzeichnungen.
4. alle weiteren Aufzeichnungen, in denen auf das Unternehmen Augustus Intelligence Bezug genommen wird, beispielsweise weitere - von Punkt 1.-3. nicht erfasste - Korrespondenzen, Vorlagen, Notizen, Entwürfe etc.

Mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bin ich einverstanden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Juni 2020
  • Frist
    17. Juli 2020
  • 19 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. das Schreiben vo…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufzeichnungen im Zusammenhang mit dem Unternehmen Augustus Intelligence [#188856]
Datum
13. Juni 2020 16:59
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. das Schreiben von MdB Philipp Amthor an BM Peter Altmaier vom 2.10.2018, wie beschrieben in DER SPIEGEL vom 12. Juni 2020 https://www.spiegel.de/politik/deutschland/philipp-amthor-ist-der-cdu-jungstar-kaeuflich-a-00000000-0002-0001-0000-000171527043 2. alle mit diesem Schreiben in Zusammenhang stehende Aufzeichnungen (z.B. Vorlagen, Notizen, Mails, Entwürfe) 3. alle im Zusammenhang mit den Treffen im November 2018 zwischen PSt Christian Hirte und Vertretern des Unternehmens Augustus Intelligence stehende Aufzeichnungen. 4. alle weiteren Aufzeichnungen, in denen auf das Unternehmen Augustus Intelligence Bezug genommen wird, beispielsweise weitere - von Punkt 1.-3. nicht erfasste - Korrespondenzen, Vorlagen, Notizen, Entwürfe etc. Mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bin ich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188856 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188856 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihr Antrag vom 13. Juni 2020 auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Ein…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihr Antrag vom 13. Juni 2020 auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Eingangsbestätigung und Zwischennachricht
Datum
30. Juni 2020 10:56
Status
Warte auf Antwort
Geschäftszeichen: 60500/014#014 || Ihr Zeichen: #188856 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) am 13. Juni 2020 im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Mit dem o.g. Antrag vom 13. Juni 2020 begehren Sie auf Grundlage des IFG Zugang zu amtlichen Informationen durch Einsicht in ein Schreiben von MdB Philipp Amthor an den Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier vom 2.10.2018, alle mit diesem Schreiben in Zusammenhang stehenden Aufzeichnungen, alle in Zusammenhang mit den Treffen im November 2018 zwischen Parlamentarischem Staatssekretär Christian Hirte und Vertretern des Unternehmens stehenden Aufzeichnungen sowie alle weiteren Aufzeichnungen, in denen auf das Unternehmen Augustus Intelligence Bezug genommen wird. Nach erster Durchsicht des Antrages handelt es sich bei den begehrten Informationen um solche, die personenbezogene Daten (§ 5 IFG) sowie möglicherweise Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (§ 6 Satz 2 IFG) Dritter enthalten. Das IFG sieht die Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren vor, sofern diese Daten offengelegt werden sollen (§ 8 IFG). Hiernach dürfte die Bearbeitung Ihres Antrags mit einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand verbunden sein, weshalb voraussichtlich Gebühren im unteren Bereich des Gebührenrahmens zwischen EUR 30,00 und EUR 500,00 anfallen werden. Die genaue Höhe der Gebühr richtet sich maßgeblich nach dem konkreten Verwaltungsaufwand, der zu diesem Zeitpunkt nicht abschließend mitgeteilt werden kann. Der Verwaltungsaufwand und folglich die Gebühren reduzieren sich voraussichtlich, wenn Sie mit der "Schwärzung" personenbezogener Daten und der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse einverstanden sind. Bitte teilen Sie mit, ob Sie mit der Schwärzung sämtlicher personenbezogener Daten bzw. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von weiteren betroffenen natürlichen und juristischen Personen einverstanden sind oder ob Sie die Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens wünschen. Zudem weise ich darauf hin, dass gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG ein Antrag begründet werden muss, der Daten Dritter im Sinne von § 5 Abs. 1 und 2 oder § 6 betrifft. Falls und soweit Sie Zugang zu Daten Dritter begehren, bitte ich daher, die gesetzlich vorgeschriebene Begründung nachzuholen und das Informationsinteresse darzulegen. Ich weise darauf hin, dass ein Antrag ohne Begründung bereits deswegen in der Sache keinen Erfolg haben könnte, da weder die zuständige Behörde die Interessen des Antragstellers im Rahmen der Abwägung nach § 5 Abs. 1 bis 3 IFG noch der betroffene Dritte für die Einwilligung im Fall des § 6 Satz 2 IFG berücksichtigen kann. Bis zu Ihrer Rückmeldung setze ich die Bearbeitung Ihres Antrags aus. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag vom 13. Juni 2020 auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG);…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 13. Juni 2020 auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Eingangsbestätigung und Zwischennachricht [#188856]
Datum
30. Juni 2020 11:30
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre heutige Eingangsbestätigung zu meinem mehr als zwei Wochen zurückliegenden Antrag. Wie aus meinem Antrag vom 13. Juli 2020 hervorging, habe ich mich bereits mit der Schwärzung einverstanden erklärt ("Mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bin ich einverstanden.") Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie meinen Antrag innerhalb der vorgesehenen 1 Monats-Frist bearbeiten würden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188856 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188856/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
AW: Ihr Antrag vom 13. Juni 2020 auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG);…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 13. Juni 2020 auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Eingangsbestätigung und Zwischennachricht [#188856]
Datum
30. Juni 2020 12:10
Status
Warte auf Antwort
Geschäftszeichen: 60500/014#014 || Ihr Zeichen: #188856 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie erklären sich in Ihrem Antrag bereits mit der Schwärzung personenbezogener Daten sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen einverstanden. Die Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens ist dennoch erforderlich, da bestimmte personenbezogene Daten trotz Schwärzung auf die betreffende Person zurückgeführt werden können. Hiernach dürfte die Bearbeitung Ihres Antrags mit einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand verbunden sein, weshalb voraussichtlich Gebühren im unteren Bereich des Gebührenrahmens zwischen EUR 30,00 und EUR 500,00 anfallen werden. Die genaue Höhe der Gebühr richtet sich maßgeblich nach dem konkreten Verwaltungsaufwand, der zu diesem Zeitpunkt nicht abschließend mitgeteilt werden kann. Zudem weise ich darauf hin, dass gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG ein Antrag begründet werden muss, der Daten Dritter im Sinne von § 5 Abs. 1 und 2 oder § 6 betrifft. Falls und soweit Sie Zugang zu Daten Dritter begehren, bitte ich daher, die gesetzlich vorgeschriebene Begründung nachzuholen und das Informationsinteresse darzulegen. Ich weise darauf hin, dass ein Antrag ohne Begründung bereits deswegen in der Sache keinen Erfolg haben könnte, da weder die zuständige Behörde die Interessen des Antragstellers im Rahmen der Abwägung nach § 5 Abs. 1 bis 3 IFG noch der betroffene Dritte für die Einwilligung im Fall des § 6 Satz 2 IFG berücksichtigen kann. Bis zu Ihrer Rückmeldung setze ich die Bearbeitung Ihres Antrags aus. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag vom 13. Juni 2020 auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG);…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 13. Juni 2020 auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Eingangsbestätigung und Zwischennachricht [#188856]
Datum
30. Juni 2020 14:24
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in etwas verwundert darüber, dass Sie mich heute morgen zunächst fragten, ob ich mit Schwärzungen einverstanden bin (oder ein Drittbeteiligungsverfahren wünsche), um mir wenig später mitzuteilen, dass ein Verzicht auf ein Drittbeteiligungsverfahren nicht möglich ist, übersende ich Ihnen nachfolgend die erbetene Begründung für meinen Auskunftsantrag auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG): Mit Blick auf den Zweck des Informationsfreiheitsgesetzes, die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu stärken und die Kontrolle staatlichen Handelns zu verbessern (vgl. BT-Drs. 15/4493, S. 6), kommt meinem Interesse am Informationszugang ein erhebliches Gewicht zu. Im Rahmen von Recherchen befasse ich mich mit dem Einfluss von Interessenvertreter:innen auf politische Entscheidungsprozesse. Zu diesen Lobbyaktivitäten gehören unter anderem Kontakte zu Minister:innen, Parlamentarischen Staatssekretär:innen bzw. verbeamteten Staatssekretär:innen oder anderen hohen Beamt:innen. Wie durch Medienberichte bekannt geworden ist, trafen sich Vertreter des genannten Unternehemens im Beisein des Bundestagsabgeordneten Philipp Amthor, der mit diesem Unternehmen in Beziehung steht, mehrmals mit PSt Hirte. Dem Treffen vorausgegangen war ein Schreiben des Abgeordneten Amthor an BM Altmaier, der laut Medienberichten der Kontaktaufnahmen bzw. -vermittlung diente. Die erbetenen Unterlagen benötige ich, um die Hintergründe zum Treffen selbst bzw. zu dessen Anbahnung zu erfahren, die bislang noch nicht Gegenstand der Berichterstattung waren. Damit weist mein Antrag einen Bezug zu der vom Gesetz bezweckten Transparenz und der Aufklärung der Umstände der politischen Willensbildung auf. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188856 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188856/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag vom 13. Juni 2020 auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG);…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 13. Juni 2020 auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Eingangsbestätigung und Zwischennachricht [#188856]
Datum
17. Juli 2020 07:07
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufzeichnungen im Zusammenhang mit dem Unternehmen Augustus Intelligence“ vom 13.06.2020 (#188856) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188856 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188856/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
AW: Ihr Antrag vom 13. Juni 2020 auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG);…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 13. Juni 2020 auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Eingangsbestätigung und Zwischennachricht [#188856]
Datum
17. Juli 2020 15:16
Status
Warte auf Antwort
Geschäftszeichen: 60500/014#014 || Ihr Zeichen: #188856 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Wie in meiner E-Mail vom 30.06.2020 ausgeführt, ist ein Drittbeteiligungsverfahren gemäß § 8 IFG zur Bescheidung Ihres Antrags erforderlich, da bestimmte personenbezogene Daten trotz Schwärzung auf die betreffende Person zurückgeführt werden können. Zudem habe ich juristische Personen gemäß § 8 IFG drittbeteiligt, da das Vorliegen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen dem begehrten Informationszugang jedenfalls teilweise entgegenstehen kann. Die gesetzlichen Fristen für die Drittbeteiligungsverfahren gemäß § 8 IFG laufen noch. Sie erhalten den finalen Bescheid über Ihren Antrag, sobald die Drittbeteiligungsverfahren abgeschlossen sind. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Zugang zu amtlichen Informationen; Bescheid nach dem IFG Sehr geehrteAntragsteller/in im Anhang finden Sie den…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen; Bescheid nach dem IFG
Datum
28. Oktober 2020 18:10
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,3 MB
smime.p7s
5,1 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in im Anhang finden Sie den Bescheid zu Ihrem Antrag vom 13. Juni 2020. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen vom 13. Juni 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in mit Bescheid vom…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen vom 13. Juni 2020
Datum
10. Dezember 2020 12:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Bescheid vom 28. Oktober 2020 habe ich über Ihren Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen entschieden. Dieser betrifft ein Schreiben von Herrn Philipp Amthor, MdB an Bundesminister Peter Altmaier, mit dem er das Unternehmen Augustus Intelligence empfiehlt. Da die Dokumente Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Augustus Intelligence betreffen, darf der Informationszugang erst erfolgen, wenn der Bescheid auch gegenüber Augustus Intelligence rechtskräftig ist. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat nur einen Teil der Unterlagen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eingestuft. Augustus Intelligence macht geltend, dass weitere Informationen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind und hat daher Widerspruch gegen den Bescheid erhoben. Dies betrifft einige Passagen im Schreiben von Herrn Amthor, im Wesentlichen aber dem Schreiben beigefügte Anlagen. Das Ministerium muss im Widerspruchsverfahren entscheiden, ob entsprechend dem Vorbringen von Augustus Intelligence weitere Informationen zu schwärzen sind oder an dem Umfang der Schwärzungen im Bescheid festgehalten wird. Bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens und ggf. eines sich anschließenden Klageverfahrens kann ich Ihnen die begehrten Unterlagen nicht übersenden. Ein Klageverfahren kann mehrere Jahre dauern. Sie können das Verfahren beschleunigen, wenn Sie mit den von Augustus Intelligence geforderten Schwärzungen einverstanden sind. Dies würde bedeuten, dass in dem Schreiben verschiedene Passagen geschwärzt werden und dessen Anlagen, unter anderem ein Überblickspapier und ein Business Plan, nicht übersendet werden. Andernfalls informiere ich Sie unaufgefordert wieder über den Stand des Verfahrens, wenn das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie über den Widerspruch entschieden hat. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen vom 13. Juni 2020 [#188856] Sehr geehrteAntragsteller/in hab…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen vom 13. Juni 2020 [#188856]
Datum
10. Dezember 2020 16:03
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben in dem IFG-Verfahren zu Unterlagen im Zusammenhang mit dem Unternehmen Augustus Intelligence. Grundsätzlich habe ich Interesse an weitgehend ungeschwärzten Unterlagen. Von daher würde ich gerne wissen, ob das folgende zweistufige Verfahren möglich ist: Um den Ablauf zu beschleunigen, würde ich mich vorübergehend mit Unterlagen zufrieden geben, in denen die von Augustus Intelligence verlangten Schwärzungen vorgenommen wurden. Gleichzeitig würde ich darum bitten, dass das BMWi in dem von Augustus Intelligence angestrengten Widerspruchsverfahren über den Umfang der Schwärzungen entscheidet. Wäre dies ein gangbarer Weg? Für eine kurze Rückmeldung wäre ich Ihnen dankbar. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188856 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188856/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen vom 13. Juni 2020 [#188856] Sehr geehrteAntragsteller/in ich…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen vom 13. Juni 2020 [#188856]
Datum
7. Januar 2021 10:34
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich wünsche Ihnen ein frohes neues Jahr! Da ich auf meine Mail vom 10. Dezember 2020 (s.u.) bislang noch keine Rückmeldung erhalten habe, möchte ich freundlich nachfragen, ob Sie mir die in meinem Antrag begehrten Unterlagen vorläufig in geschwärzter Fassung zukommen lassen können. Für eine Antwort bin ich Ihnen dankbar. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Von Antragsteller/in Antragsteller/in Betreff AW: Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen vom 13. Juni 2020 [#188856] Datum 10. Dezember 2020 16:03 An Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Status E-Mail wurde erfolgreich versendet. Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben in dem IFG-Verfahren zu Unterlagen im Zusammenhang mit dem Unternehmen Augustus Intelligence. Grundsätzlich habe ich Interesse an weitgehend ungeschwärzten Unterlagen. Von daher würde ich gerne wissen, ob das folgende zweistufige Verfahren möglich ist: Um den Ablauf zu beschleunigen, würde ich mich vorübergehend mit Unterlagen zufrieden geben, in denen die von Augustus Intelligence verlangten Schwärzungen vorgenommen wurden. Gleichzeitig würde ich darum bitten, dass das BMWi in dem von Augustus Intelligence angestrengten Widerspruchsverfahren über den Umfang der Schwärzungen entscheidet. Wäre dies ein gangbarer Weg? Für eine kurze Rückmeldung wäre ich Ihnen dankbar. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188856 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/188856/… Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Anfragenr: 188856 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188856/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
AW: Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen vom 13. Juni 2020 [#188856] Sehr geehrteAntragsteller/in mi…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen vom 13. Juni 2020 [#188856]
Datum
8. Januar 2021 17:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 10. Dezember 2020 haben Sie bestätigt, an Ihrem Antrag im bisherigen Umfang festhalten zu wollen. Mit den von Augustus Intelligence geforderten Schwärzungen haben Sie sich nicht einverstanden erklärt, weshalb ein Widerspruchsverfahren gegenüber Augustus Intelligence weiterhin erforderlich war. Nach § 8 Abs. 2 Satz 2 IFG darf der Informationszugang erst erfolgen, wenn die Entscheidung gegenüber dem Dritten (hier Augustus Intelligence) bestandskräftig ist. Dies ist bislang nicht der Fall. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat nun über den Widerspruch entschieden und diesen weitgehend zurückgewiesen. Der Widerspruch wird nun zugestellt. Augustus Intelligence hat nun einen Monat Zeit, um gegen die Entscheidung Klage zu erheben. Ich werde mich – voraussichtlich Mitte Februar 2021 – bei Ihnen unaufgefordert melden, wenn die Klagefrist abgelaufen ist – entweder durch Übersendung der Unterlagen oder Mitteilung, dass zunächst klageweise der Umfang der in den Unterlagen enthaltenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen geklärt werden muss. Ich bitte darum, in der Zwischenzeit von Sachstandsfragen abzusehen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
AW: Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen vom 13. Juni 2020 [#188856] Sehr Antragsteller/in Augustus …
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen vom 13. Juni 2020 [#188856]
Datum
26. Februar 2021 17:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Augustus Intelligence Inc. hat am 8. Februar 2021 Klage beim Verwaltungsgericht Berlin gegen den Bescheid zu Ihrem Antrag auf Informationszugang in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 6. Januar 2021 erhoben. Da nach § 8 Abs. 2 Satz 2 IFG<https://www.gesetze-im-internet.de/if...> der Informationszugang erst erfolgen darf, wenn die Entscheidung gegenüber dem Dritten (hier Augustus Intelligence) bestandskräftig ist, ist nun der Ausgang des Gerichtsverfahrens abzuwarten. Ich bitte in der Zwischenzeit von Sachstandsfragen abzusehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Gz. 60500/014#014 | AW: Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen vom 13. Juni 2020 [#188856] Sehr <<…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gz. 60500/014#014 | AW: Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen vom 13. Juni 2020 [#188856]
Datum
3. März 2021 08:45
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 26. Februar 2021 in dem IFG-Verfahren mit dem Geschäftszeichen 60500/014#014. Zu dem laufenden Verfahren habe ich folgende Frage. In vorherigen Schreiben - u.a. vom 10. Dezember 2020 - informierten Sie mich darüber, dass die von dem Unternehmen Augustus Intelligence geforderten Schwärzungen "einige Passagen im Schreiben von Herrn Amthor, im Wesentlichen aber dem Schreiben beigefügte Anlagen." Daraus schließe ich im Umkehrschluss, dass Augustus Intelligence im Zusammenhang mit anderen Dokumenten keine weitergehenden Forderungen in Bezug auf personenbezogene Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gestellt hat. Gegenstand meines Antrags vom 13. Juni 2020 waren neben dem nun streitgegenständlichen Dokumenten (Punkt 1 meines Antrags) noch weitere Aufzeichnungen, konkret: 2. alle mit diesem Schreiben in Zusammenhang stehende Aufzeichnungen (z.B. Vorlagen, Notizen, Mails, Entwürfe) 3. alle im Zusammenhang mit den Treffen im November 2018 zwischen PSt Christian Hirte und Vertretern des Unternehmens Augustus Intelligence stehende Aufzeichnungen. 4. alle weiteren Aufzeichnungen, in denen auf das Unternehmen Augustus Intelligence Bezug genommen wird, beispielsweise weitere - von Punkt 1.-3. nicht erfasste - Korrespondenzen, Vorlagen, Notizen, Entwürfe etc. Sofern die Punkte 2-4 nicht Gegenstand der Klage durch Augustus Intelligence sind, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir die einschlägigen Unterlagen schon einmal zur Verfügung stellen würden. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 188856 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188856/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
AW: Gz. 60500/014#014 | AW: Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen vom 13. Juni 2020 [#188856] Geschäfts…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Gz. 60500/014#014 | AW: Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen vom 13. Juni 2020 [#188856]
Datum
12. März 2021 16:29
Status
Warte auf Antwort
Geschäftszeichen: 60500/014#014 || Ihr Zeichen: #188856 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 3. März. Ich verstehe Ihre Nachricht dahingehend, dass Sie fragen, ob ich für einen Teil der vorhandenen amtlichen Informationen zur Erfüllung des festgestellten Informationsfreiheitsanspruchs Akteneinsicht gewähren kann. Die vorhandenen amtlichen Informationen bestehen aus dem Schreiben des Herrn Amthor, MdB vom 1. Oktober 2018 mit fünf Anlagen sowie der Gesprächsvorbereitung für Parlamentarischen Staatssekretär Hirte. Darüber hinaus gab es lediglich elektronische Korrespondenz zwischen den Büros des Abgeordneten Amthor und des Parlamentarischen Staatssekretärs Hirte zur organisatorischen Vorbereitung der Gespräche am 20. und 26. November 2018. Sowohl das o.g. Schreiben mit Anlagen als auch die Gesprächsvorbereitung sind Gegenstand der rechtshängigen Klage des Unternehmens Augustus Intelligence, mit der nun die Rechtsfrage verwaltungsgerichtlich geklärt werden wird, welche einzelnen Stellen der amtlichen Informationen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens enthalten. Bis auf die Korrespondenz zur Abstimmung der geführten Gespräche sind sämtliche amtlichen Informationen Gegenstand der gerichtlichen Prüfung und können wegen § 8 IFG noch nicht herausgegeben werden. Die o.g. E-Mails zur Terminabstimmung füge ich gerne in der Anlage bei. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Gz. 60500/014#014 | AW: Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen vom 13. Juni 2020 [#188856] Sehr <…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gz. 60500/014#014 | AW: Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen vom 13. Juni 2020 [#188856]
Datum
12. März 2021 18:50
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> haben Sie vielen Dank für die Auskunft und die übersandten Unterlagen. Nachrichtlich noch der Hinweis, dass wir gestern beim VG Berlin einen Antrag auf Beiladung zu dem Verfahren gestellt haben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188856 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188856/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Betreff versteckt
Datum
12. März 2021 18:50
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Zugang zu amtlichen Informationen Geschäftszeichen: 60500/014#014 || Ihre Zeichen: #188856 und #213874 Sehr Antr…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen
Datum
5. Mai 2021 09:49
Status
4,4 MB
Geschäftszeichen: 60500/014#014 || Ihre Zeichen: #188856 und #213874 Sehr Antragsteller/in sämtliche im BMWi vorhandenen Unterlagen, die das Unternehmen Augustus Intelligence betreffen, sind Gegenstand der Drittanfechtungsklage vor dem Verwaltungsbericht Berlin (VG 2 K 93/21). Das Verwaltungsgericht Berlin hat Sie in diesem Verfahren mit Beschluss vom 12. April 2021 beigeladen. Ich übersende Ihnen vorab die Anlage K1 der Verfahrensbevollmächtigen der Klägerin, die von Ihnen begehrten Informationen mit den von Augustus Intelligence geforderten Schwärzungen enthält. Wenn über den Umfang der Schwärzungen rechtskräftig entschieden ist, werde ich den Informationszugang entsprechend gewähren. Von Rückfragen bitten ich in der Zwischenzeit abzusehen. Mit freundlichen Grüßen

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