Aufzeichnungen im Zusammenhang mit dem Unternehmen Augustus Intelligence

Anfrage an: Bundeskanzleramt

- sämtliche mit dem Unternehmen Augustus Intelligence in Zusammenhang stehende Aufzeichnungen (Korrespondenzen, Vorlagen, Entwürfe, Notizen etc.)

Mit der Schwärzung personenbezogener Daten sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bin ich einverstanden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Juni 2020
  • Frist
    17. Juli 2020
  • Kosten dieser Information:
    30,00 Euro
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche mit dem…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufzeichnungen im Zusammenhang mit dem Unternehmen Augustus Intelligence [#188865]
Datum
13. Juni 2020 17:34
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche mit dem Unternehmen Augustus Intelligence in Zusammenhang stehende Aufzeichnungen (Korrespondenzen, Vorlagen, Entwürfe, Notizen etc.) Mit der Schwärzung personenbezogener Daten sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bin ich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188865 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188865 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufzeichnungen im Zusammenhang mit dem Unternehm…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aufzeichnungen im Zusammenhang mit dem Unternehmen Augustus Intelligence [#188865]
Datum
17. Juli 2020 07:10
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufzeichnungen im Zusammenhang mit dem Unternehmen Augustus Intelligence“ vom 13.06.2020 (#188865) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188865 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188865/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundeskanzleramt
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Berlin, 13. August 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom …
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
13. August 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Berlin, 13. August 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 13. Juni 2020 beantragten Sie auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) die Zusendung: ,,sämtlicher mit dem Unternehmen Augustus Intelligence in Zusammenhang stehenden Aufzeichnungen (Korrespondenzen, Vorlagen, Entwürfe, Notizen etc.)" Auf Ihren Antrag ergehen folgende Entscheidungen: 1. Sie erhalten Zugang zu den unter 1. aufgeführten Dokumenten. 2. Im Übrigen wird Ihr Antrag abgelehnt. 3. Die Kosten des Verfahrens werden auf 30,00 EUR festgesetzt. Sie erhalten gern. § 1 Abs. 1 IFG Zugang zu den folgenden, im Bundeskanzleramt vorhandenen Informationen: [TABELLE] Der Zugang wird Ihnen durch Übersendung einfacher Kopien als Anlage gewährt In den Dokumenten mit den lfd. Nummern 2, 3 und 4 wurden personenbezogene Daten Dritter, wie z. B. E-Mail-Adressen, geschwärzt, da hier angenommen wurde, dass diese nicht von Ihrem Antrag erfasst sein sollen. Andernfalls bitte ich um Ihre Rückmeldung. Die unter Nr. 4 aufgeführte E-Mail wurde nicht beantwortet. § 1 Abs. 1 IFG eröffnet jedermann gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen, wenn und soweit keine Ausschlussgründe der §§ 3 ff. IFG oder ungeschriebene Versagungsgründe entgegenstehen. Dies trifft auf drei schriftlichen Fragen der Bundestagsabgeordneten Martina Renner, Victor Perli und Fabio de Masi (LINKE), in denen nach Kontakten bzw. Kommunikation der Bundesregierung mit Vertretern des Unternehmens „Augustus Intelligence" sowie einer etwaigen Unterstützung des. Unternehmens durch die Bundesregierung gefragt wird, sowie die jeweiligen Antworten der Bundesregierung auf diese Fragen zu. Gemäߧ 9 Abs. 3 IFG kann ein Antrag u. a. dann abgelehnt werden, wenn sich der Antragsteller die begehrte Information in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen selbst beschaffen kann. Die von Ihrem Antrag umfassten schriftlichen Fragen der vorgenannten Bundestagsabgeordneten und die jeweiligen Antworten der Bundesregierung auf diese Fragen können auf der Internetseite des Deutschen Bundestages kostenfrei eingesehen werden. Die einschlägige Drucksache .19/20953 ist unter dem Link https://pdok.bundestag.de/ auffindbar. III. Die Kostenentscheidung beruht auf§ 10 IFG. Danach werden für Amtshandlungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Kosten erhoben. Die Bearbeitungsgebühren sind gemäß § 10 Abs. 2 IFG auch unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes so zu bemessen, dass der Informationszugang wirksam in Anspruch genommen werden kann. Da Ihr Antrag auf die Herausgabe von Dokumenten zielt, richtet sich die Gebühr im Grundsatz nach Teil A, Nr. 2 des Gebühren- und Auslagenverzeichnis zur IFG Gebührenverordnung (IFG-GebV). Danach ist gemäß Nr. 2.2 der IFGGebV ein Gebührenrahmen von 30,00 EUR bis 500,00 EUR eröffnet. Die Höhe der innerhalb dieses Rahmens festzusetzenden konkreten Gebühr bemisst sich in erster Linie nach dem Arbeitsanfall im Einzelfall. Zugrunde gelegt werden hierbei die für die Bearbeitung des Antrages aufgewandten Personalkosten auf der Basis pauschaler Personalkostensätze, die sich an der Umweltinformationskostenverordnung des Bundes orientieren (vgl. BT-Drs. 15/4493, S. 16). Für die Entscheidung über Ihren Antrag wurden 120 Minuten von Mitarbeitern des höheren Dienstes zu einem Pauschalstundensatz von 60 EUR und 60 Minuten von Mitarbeitern des gehobenen Dienstes zu einem Pauschalstundensatz von 45,00 EUR aufgewandt. Der personelle und zeitliche Verwaltungsaufwand für Ihr Verfahren beläuft sich mithin auf 165,00 EUR Unter Ausübung des Ermessens, das dem Bundeskanzleramt bei der Festsetzung der Gebühr innerhalb des vorgegebenen Rahmens zusteht und unter Berücksichtigung der zugänglich gemachten Dokumente wird die Gebühr auf 30,00 EUR festgesetzt. Sie werden gebeten, die Kosten in Höhe von insgesamt 30,00 EUR unter Angabe des Verwendungszwecks: 1180 0514 8150, !FG-Anfrage 2020/NA 149, innerhalb eines Monats nach Zustellung an die Bundeskasse Halle, IBAN: DE 38 8600 0000 0086 0010 40, BIC: MARKDEF1860 bei der Deutschen Bundesbank - Filiale Leipzig - zu überweisen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in bei meinem IFG-Antrag vom 13.06.2020 in bezeichneter Angelegenheit warte ich nunmehr…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aufzeichnungen im Zusammenhang mit dem Unternehmen Augustus Intelligence [#188865]
Datum
14. August 2020 11:54
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bei meinem IFG-Antrag vom 13.06.2020 in bezeichneter Angelegenheit warte ich nunmehr seit über zwei Monaten auf die beantragten Dokumente. Ich möchte Sie nochmals um unverzügliche Übermittlung bitten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188865 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188865/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Dokumente