Unterlagen zu Treffen von Christian Hirte mit Augustus

Sämtliche vorliegenden Informationen zu folgenden Treffen:
- 21.11.2018: Parlamentarischer Staatssekretär Christian Hirte mit einem Vertreter der Augustus (Herr Dr. Wolfgang Haupt) sowie Herrn Philipp Amthor, MdB
- 26.11.2018: Parlamentarischer Staatssekretär Christian Hirte mit Vertretern der Augustus (Herr Dr. Wolfgang Haupt und Herr Dr. Pascal Weinberger) sowie Herrn Philipp Amthor, MdB
Zu den Informationen zählen unter anderem interne und externe Kommunikation, Unterlagen zur Gesprächsanbahnung, Gesprächsvorbereitungsunterlagen, Protokolle, Notizen des Treffens, Vermerke und Vorlagen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Juni 2020
  • Frist
    17. Juli 2020
  • 12 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche v…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Unterlagen zu Treffen von Christian Hirte mit Augustus [#188886]
Datum
13. Juni 2020 21:32
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche vorliegenden Informationen zu folgenden Treffen: - 21.11.2018: Parlamentarischer Staatssekretär Christian Hirte mit einem Vertreter der Augustus (Herr Dr. Wolfgang Haupt) sowie Herrn Philipp Amthor, MdB - 26.11.2018: Parlamentarischer Staatssekretär Christian Hirte mit Vertretern der Augustus (Herr Dr. Wolfgang Haupt und Herr Dr. Pascal Weinberger) sowie Herrn Philipp Amthor, MdB Zu den Informationen zählen unter anderem interne und externe Kommunikation, Unterlagen zur Gesprächsanbahnung, Gesprächsvorbereitungsunterlagen, Protokolle, Notizen des Treffens, Vermerke und Vorlagen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 188886 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188886 Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihr Antrag vom 13. Juni 2020 auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Ein…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihr Antrag vom 13. Juni 2020 auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Eingangsbestätigung und Zwischennachricht
Datum
30. Juni 2020 13:33
Status
Warte auf Antwort
Geschäftszeichen: 60500/014#012 || Ihr Zeichen: #188886 Sehr geehrter Herr Semsrott, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) am 13. Juni 2020 im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Mit dem o.g. Antrag vom 13. Juni 2020 begehren Sie auf Grundlage des IFG Zugang zu amtlichen Informationen durch Einsicht in sämtliche vorliegende Informationen zu den Treffen am 20.11.2018 (abweichend von der Angabe "21.11.18" in der Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage 49 des Abgeordneten Oliver Krischer (BT-Drucksache 19/18067) fand das Treffen am 20.11.18 statt) und 26.11.2018 des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte mit Vertretern des Unternehmens Augustus Intelligence einschließlich interner und externer Kommunikation, Unterlagen zur Gesprächsanbahnung, Gesprächsvorbereitungsunterlagen, Protokollen, Notizen des Treffens, Vermerken und Vorlagen. Nach erster Durchsicht des Antrages handelt es sich bei den begehrten Informationen um solche, die personenbezogene Daten (§ 5 IFG) sowie möglicherweise Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (§ 6 Satz 2 IFG) Dritter enthalten. Das IFG sieht die Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren vor, sofern diese Daten offengelegt werden sollen (§ 8 IFG). Hiernach dürfte die Bearbeitung Ihres Antrags mit einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand verbunden sein, weshalb voraussichtlich Gebühren im unteren Bereich des Gebührenrahmens zwischen EUR 30,00 und EUR 500,00 anfallen werden. Die genaue Höhe der Gebühr richtet sich maßgeblich nach dem konkreten Verwaltungsaufwand, der zu diesem Zeitpunkt nicht abschließend mitgeteilt werden kann. Der Verwaltungsaufwand und folglich die Gebühren reduzieren sich voraussichtlich, wenn Sie mit der "Schwärzung" personenbezogener Daten und der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse einverstanden sind. Bitte teilen Sie mit, ob Sie mit der Schwärzung sämtlicher personenbezogener Daten bzw. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von weiteren betroffenen natürlichen und juristischen Personen einverstanden sind oder ob Sie die Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens wünschen. Zudem weise ich darauf hin, dass gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG ein Antrag begründet werden muss, der Daten Dritter im Sinne von § 5 Abs. 1 und 2 oder § 6 betrifft. Falls und soweit Sie Zugang zu Daten Dritter begehren, bitte ich daher, die gesetzlich vorgeschriebene Begründung nachzuholen und das Informationsinteresse darzulegen. Ich weise darauf hin, dass ein Antrag ohne Begründung bereits deswegen in der Sache keinen Erfolg haben könnte, da weder die zuständige Behörde die Interessen des Antragstellers im Rahmen der Abwägung nach § 5 Abs. 1 bis 3 IFG noch der betroffene Dritte für die Einwilligung im Fall des § 6 Satz 2 IFG berücksichtigen kann. Bis zu Ihrer Rückmeldung setze ich die Bearbeitung Ihres Antrags aus. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihr Antrag vom 13. Juni 2020 auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG);…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 13. Juni 2020 auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Eingangsbestätigung und Zwischennachricht [#188886]
Datum
1. Juli 2020 12:18
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Mail. Wenn eine Drittbeteiligung dadurch vermieden werden kann, können Sie, soweit erforderlich, personenbezogene Daten und BGG gerne schwärzen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 188886 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188886/
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
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An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 13. Juni 2020 auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Eingangsbestätigung und Zwischennachricht [#188886]
Datum
18. Oktober 2020 20:12
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zu Treffen von Christian Hirte mit Augustus“ vom 13.06.2020 (#188886) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 94 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 188886 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188886/
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
AW: Ihr Antrag vom 13. Juni 2020 auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG);…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 13. Juni 2020 auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Eingangsbestätigung und Zwischennachricht [#188886]
Datum
22. Oktober 2020 10:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, aus rechtlichen Gründen sind Dritte gemäß § 8 IFG zu beteiligen gewesen. Die Bescheidung Ihres Antrages wird in Kürze erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihr Antrag vom 13. Juni 2020 auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG);…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 13. Juni 2020 auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Eingangsbestätigung und Zwischennachricht [#188886]
Datum
17. Dezember 2020 09:16
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zu Treffen von Christian Hirte mit Augustus“ vom 13.06.2020 (#188886) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 153 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 188886 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188886/

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
AW: Ihr Antrag vom 13. Juni 2020 auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG);…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 13. Juni 2020 auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Eingangsbestätigung und Zwischennachricht [#188886]
Datum
18. Dezember 2020 17:45
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,4 MB
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 17. Dezember 2020 schreiben Sie, dass ich Ihre Anfrage vom 13.06.2020 (#188886) nicht beantwortet hätte. Insoweit weise ich darauf hin, dass Ihre Anträge vom 12. Juni 2020 (Ihr Zeichen #188803) und vom 13. Juni 2020 (Ihr Zeichen #188886) aus verfahrensökonomischen Gründen verbunden wurden. Über beide Anträge wurde mit Bescheid vom 28. Oktober 2020 entschieden. Den Bescheid füge ich vorsorglich noch einmal bei. Da die von Ihren Anträgen erfassten Informationen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Firma Augustus Intelligence Inc. (Augustus Intelligence) betreffen, darf der Informationszugang gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 IFG<https://www.gesetze-im-internet.de/ifg/__8.html> erst erfolgen, wenn der Bescheid auch gegenüber Augustus Intelligence bestandskräftig ist. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat nur Teile der betreffenden Unterlagen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eingestuft. Augustus Intelligence macht geltend, dass weitere Informationen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind, und hat daher am 27. November 2020 Widerspruch gegen meinen Bescheid erhoben. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird zügig über den Widerspruch entscheiden. Mit freundlichen Grüßen