Tromsö Konvention

Bürger*innenanfrage
Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an der Tromsö-Konvention

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Bundesregierung hat in einer parlamentarischen Anfrage (https://fragdenstaat.de/dokumente/4426/) mitgeteilt, dass derzeit eine Unterzeichnung nicht beabsichtigt ist. Wer ist für die Tromsö-Konvention innerhalb der Bundesregierung verantwortlich und war die Bundesregierung an der Erarbeitung der Konvention beteiligt?

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Juni 2020
  • Frist
    17. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Bürger*innenanfrage Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an der Tromsö-Konvention Sehr geehrteAntragstelle…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tromsö Konvention [#188904]
Datum
14. Juni 2020 13:15
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Bürger*innenanfrage Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an der Tromsö-Konvention Sehr geehrteAntragsteller/in die Bundesregierung hat in einer parlamentarischen Anfrage (https://fragdenstaat.de/dokumente/4426/) mitgeteilt, dass derzeit eine Unterzeichnung nicht beabsichtigt ist. Wer ist für die Tromsö-Konvention innerhalb der Bundesregierung verantwortlich und war die Bundesregierung an der Erarbeitung der Konvention beteiligt? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188904 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188904 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
200615, Antragsteller/in, Antragsteller/in, Tromsö-Konvention innerhalb der Bundesregierung Az: GI5-12017/1#1 - An…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
200615, Antragsteller/in, Antragsteller/in, Tromsö-Konvention innerhalb der Bundesregierung
Datum
30. Juni 2020 07:17
Status
Warte auf Antwort
Az: GI5-12017/1#1 - Antragsteller/in, Antragsteller/in Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Anfrage vom 14. Juni 2020 ist über die Internetseite fragdenstaat.de" ( http://www.fragdenstaat.de" ) eingegangen. Sie schreiben: "**Wer** ist für die Tromsö-Konvention innerhalb der Bundesregierung verantwortlich und war die Bundesregierung an der Erarbeitung der Konvention beteiligt?" Für Fragen zur Rechtssetzung im Bereich des allgemeinen Informationszugangsrechts ist innerhalb der Bundesregierung das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat,, Referat VII1, zuständig. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 200615, Antragsteller/in, Antragsteller/in, Tromsö-Konvention innerhalb der Bundesregierung [#188904] Sehr gee…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 200615, Antragsteller/in, Antragsteller/in, Tromsö-Konvention innerhalb der Bundesregierung [#188904]
Datum
30. Juni 2020 22:19
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank. Bitte senden Sie mir dann die Erwägungen zur Nichtunterzeichnung der Konvention zu Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188904 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188904/
<< Anfragesteller:in >>
AW: 200615, Antragsteller/in, Antragsteller/in, Tromsö-Konvention innerhalb der Bundesregierung [#188904] Sehr gee…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 200615, Antragsteller/in, Antragsteller/in, Tromsö-Konvention innerhalb der Bundesregierung [#188904]
Datum
15. August 2020 09:28
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Tromsö Konvention“ vom 14.06.2020 (#188904) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 30 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188904 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188904/
Bundesministerium des Innern und für Heimat
200615, Antragsteller/in, Antragsteller/in, Tromsö-Konvention innerhalb der Bundesregierung [#188904] Sehr geehrte…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
200615, Antragsteller/in, Antragsteller/in, Tromsö-Konvention innerhalb der Bundesregierung [#188904]
Datum
17. August 2020 08:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Bürger*innenanfrage vom 14.06.2020 wurde seinerzeit von mir an den Bürgerservice des BMI weiter geleitet und nach den mir vorliegenden Informationen auch von dort beantwortet. Für zukünftige Anfragen erreichen Sie den Bürgerservice des BMI über das Kontaktformular unter https://www.bmi.bund.de/DE/service/kontakt/buergerservice/buergerservice-kontakt-node.html Für Anfragen nach dem Informationsfreiheitgesetz können Sie sich an <<E-Mail-Adresse>> wenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 200615, Antragsteller/in, Antragsteller/in, Tromsö-Konvention innerhalb der Bundesregierung [#188904] Sehr gee…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 200615, Antragsteller/in, Antragsteller/in, Tromsö-Konvention innerhalb der Bundesregierung [#188904]
Datum
6. September 2020 23:27
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in entgegen Ihren Aussagen wurde meine Anfrage nicht beantwortet. Ich bitte, dies nachzuholen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188904 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188904/
Bundesministerium des Innern und für Heimat
200906, Antragsteller/in, Antragsteller/in, Tromsö-Konvention innerhalb der Bundesregierung [#188904] Az: GI5-1201…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
200906, Antragsteller/in, Antragsteller/in, Tromsö-Konvention innerhalb der Bundesregierung [#188904]
Datum
7. September 2020 14:09
Status
Warte auf Antwort
Az: GI5-12017/1#1 - Antragsteller/in, Antragsteller/in Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Nachfrage vom 06. September 2020. Ihre Frage vom Juni 2020 ist unten beigefügt. Weitere Anfragen liegen hier nicht vor. Az: GI5-12017/1#1 - Antragsteller/in, RalphSehr geehrter Herr Antragsteller/in,Ihr Anfrage vom 14. Juni 2020 ist über die Internetseite fragdenstaat.de" eingegangen.1.Sie schreiben:"Wer ist für die Tromsö-Konvention innerhalb der Bundesregierung verantwortlich und war die Bundesregierung an der Erarbeitung der Konvention beteiligt?"Für Fragen zur Rechtssetzung im Bereich des allgemeinen Informationszugangsrechts ist innerhalb der Bundesregierung das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat,, Referat VII1, zuständig. 2. Ich kann Ihre Frage so NICHT beantworten.Unter den von Ihnen angegebenen Link erfolgt jedes Mal der Hinweis: "Es wurden keine mit deiner Suchanfrage - https://fragdenstaat.de/anfrage/188904/upload ... - übereinstimmenden Dokumente gefunden." Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 200906, Antragsteller/in, Antragsteller/in, Tromsö-Konvention innerhalb der Bundesregierung [#188904] Sehr gee…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 200906, Antragsteller/in, Antragsteller/in, Tromsö-Konvention innerhalb der Bundesregierung [#188904]
Datum
10. September 2020 03:46
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage ist über den Link https://fragdenstaat.de/anfrage/tromso-konvention/ erreichbar. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188904 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188904/
Bundesministerium des Innern und für Heimat
200910, Antragsteller/in, Antragsteller/in, Tromsö-Konvention innerhalb der Bundesregierung [#188904] Az: GI5-1201…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
200910, Antragsteller/in, Antragsteller/in, Tromsö-Konvention innerhalb der Bundesregierung [#188904]
Datum
14. September 2020 08:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: GI5-12017/1#1 - Antragsteller/in, Antragsteller/in Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Schreibens vom 10. September 2020. Für die Beantwortung Ihrer Frage verweise ich auf die Drucksache des Deutschen Bundestages  19/19773 19., siehe Seite 24. https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/197/1919773.pdf Abgeordneter Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wird, nachdem die Ukraine als nunmehr zehnter Vertragsstaat die sogenannte „Tromsö-Konvention“ des Europarats über den allgemeinen Zugang zu amtlichen Informationen ratifiziert hat (www.coe.int/en/web/kyiv/-/ukraine-has-ratified-t he-council-of-europe-convention-on-access-to-off icial-documents) und diese somit voraussichtlich am 1. September 2020 in Kraft tritt, auch die Bundesregierung der Konvention schnellstmöglich beitreten, und falls nicht, aus welchen konkreten Gründen nicht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Günter Krings vom 2. Juni 2020 Eine Ratifizierung der Konvention des Europarates über den Zugang zu amtlichen Dokumenten ist derzeit nicht beabsichtigt, da das am 1. Januar 2006 in Kraft getretene Informationsfreiheitsgesetz seinen Zweck erfüllt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 200910, Antragsteller/in, Antragsteller/in, Tromsö-Konvention innerhalb der Bundesregierung [#188904] Sehr gee…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 200910, Antragsteller/in, Antragsteller/in, Tromsö-Konvention innerhalb der Bundesregierung [#188904]
Datum
21. September 2020 04:11
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich weis ja, dass der Bürger vorallem dumm und unverschämt ist: dumm, weil er der Ansicht ist, dass staatliche Stellen ihr Handeln nachvollziehbar darstellen können / wollen und unverschämt, weil er dies auch noch einfordert. Aber ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, ob Sie vorliegend die die Aufgabenstellung verstanden haben. Diese war, eine Frage zu beantworten - nicht den Sachverhalt der Ausgangsbasis mit neuen Worten zu referenzieren. Vielleicht versuchen Sie es einfach noch einmal: https://fragdenstaat.de/anfrage/tromso-konvention Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188904 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188904/

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
200921, Antragsteller/in, Antragsteller/in, Tromsö-Konvention innerhalb der Bundesregierung [#188904] Az: GI5-1201…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
200921, Antragsteller/in, Antragsteller/in, Tromsö-Konvention innerhalb der Bundesregierung [#188904]
Datum
21. September 2020 12:52
Status
Az: GI5-12017/1#1 - Antragsteller/in, Antragsteller/in Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres dritten Schreibens vom 21. September 2020. Die Tromso Konvention regelt als völkerrechtliches Instrument ein allgemeines Recht auf den **Zugang zu amtlichen Dokumenten** **der öffentlichen Verwaltung. **Eine Beschränkung des Rechts ist nur zulässig, wenn sie bestimmten Interessen wie der öffentlichen Sicherheit, der Verteidigung oder dem Schutz der Privatsphäre dient.Die Konvention setzt Mindeststandards fest, die bei der Bearbeitung von Anträgen über den Zugang zu amtlichen Dokumenten (Form und Gebühren für Zugang zu amtlichen Dokumenten), bei der Beantwortung von Anfragen sowie bei weiteren Maßnahmen zu berücksichtigen sind.Nichts Anderes wurde in dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen **des Bunde**s bereits geregelt. Bei Informationen **des Landes **wurde dies in den sechszehn Bundesländern in den Landtagen durch das **Landesi**nformationsfreiheitsgesetz verabschiedet.Wenn es im Geltungsbereich des Grundgesetzes bereits auf Bundesebene und auf Landesebene entsprechende Gesetze gibt,die den Zugang zu amtlichen Dokumenten regeln, bleibt es bei dem Satz, dass das am 1. Januar 2006 in Kraft getretene Informationsfreiheitsgesetz seinen Zweck erfüllt. Mit freundlichen Grüßen