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Kahuzi-Biega-Nationalpark

Alle Dokumente in Bezug auf die Finanzierung, Beteiligung oder Aktivitäten der Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (‘BMZ’)im Kahuzi-Biega-Nationalpark in der Demokratischen Republik Kongo (‘KBNP’).

Alle Dokumente in Bezug auf Zuschüsse, Verträge, Vereinbarungen, Darlehen und Investitionen an oder mit BMZ, der Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (‘GIZ’) oder KfW-Entwicklungsbank (‘KfW’) im Zusammenhang mit der Finanzierung, Verwaltung, dem Betrieb, der Beteiligung oder den Aktivitäten im KBNP.

Alle Dokumente, die sich auf Beschwerden gegen die BMZ, GIZ, KfW und / oder KBNP-Mitarbeiter oder Wachen im Zusammenhang mit der KBNP beziehen oder sich darauf beziehen, einschließlich aller Dokumente, die sich auf Christian Mbone Nakulire, Munganga Nakulire und / oder Matabishi Teso Nabukonjo

Alle Dokumente in Bezug auf Umweltschutz- und / oder Biodiversitätsstudien, Forschung, Ergebnisse, Ziele, Benchmarks, Metriken und / oder Maßnahmen in Bezug auf das KBNP.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Juni 2020
  • Frist
    17. Juli 2020
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Colin Luoma
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Dokume…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Colin Luoma
Betreff
Kahuzi-Biega-Nationalpark [#188945]
Datum
15. Juni 2020 09:22
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Dokumente in Bezug auf die Finanzierung, Beteiligung oder Aktivitäten der Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (‘BMZ’)im Kahuzi-Biega-Nationalpark in der Demokratischen Republik Kongo (‘KBNP’). Alle Dokumente in Bezug auf Zuschüsse, Verträge, Vereinbarungen, Darlehen und Investitionen an oder mit BMZ, der Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (‘GIZ’) oder KfW-Entwicklungsbank (‘KfW’) im Zusammenhang mit der Finanzierung, Verwaltung, dem Betrieb, der Beteiligung oder den Aktivitäten im KBNP. Alle Dokumente, die sich auf Beschwerden gegen die BMZ, GIZ, KfW und / oder KBNP-Mitarbeiter oder Wachen im Zusammenhang mit der KBNP beziehen oder sich darauf beziehen, einschließlich aller Dokumente, die sich auf Christian Mbone Nakulire, Munganga Nakulire und / oder Matabishi Teso Nabukonjo Alle Dokumente in Bezug auf Umweltschutz- und / oder Biodiversitätsstudien, Forschung, Ergebnisse, Ziele, Benchmarks, Metriken und / oder Maßnahmen in Bezug auf das KBNP.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Colin Luoma Anfragenr: 188945 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188945 Postanschrift Colin Luoma << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Colin Luoma
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihre IFG Anfrage - Z14 O4010 - 0289/051 - hier: Eingangsbestätigung Sehr geehrter Herr Luoma, ich bestätige den …
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihre IFG Anfrage - Z14 O4010 - 0289/051 - hier: Eingangsbestätigung
Datum
15. Juni 2020 10:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Luoma, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 15. Juni 2020, eingegangen im BMZ am selben Tag. Ihr Antrag wird unter dem oben angegebenen Geschäftszeichen geführt. Ich habe Ihren Antrag an das in meinem Haus zuständige Fachreferat weitergeleitet. Die Bearbeitung soll gemäß § 7 Abs. 5 IFG innerhalb eines Monats erfolgen, soweit nicht schutzwürdige Interessen eine Beteiligung Dritter erforderlich machen. Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenübergabeverordnung (IFGGebV) erhoben; sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/i... eingesehen werden. Für IFG-Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500 EUR erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten erhoben, sondern orientieren sich an den vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätzen. Diese Personalkostensätze stellen lediglich den Ausgangspunkt für die Bemessung der Gebührenhöhe im Einzelfall dar. Die pauschalen Personalkostensätze betragen: 60 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes, 45 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes, 30 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes. Für den Fall, dass ich Gebühren zu erheben beabsichtige, werde ich Sie darüber vor der Bescheidung Ihres Antrags informieren. Ich werde Sie dann auch bitten, mich über eventuelle Gebührenbefreiungs- und ermäßigungstatbestände gemäß § 2 IFGGebV vor der Bescheidung zu unterrichten. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihre IFG Anfrage - GZ Z14 O4010 - 0289 / 051 - hier: Gebührenkonkretisierung Sehr geehrter Herr Luoma, mit Bezug …
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihre IFG Anfrage - GZ Z14 O4010 - 0289 / 051 - hier: Gebührenkonkretisierung
Datum
29. Juni 2020 11:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Luoma, mit Bezug auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 15. Juni 2020 übersende ich Ihnen meinen Bescheid vom 29. Juni 2020. Mit freundlichen Grüßen
Colin Luoma
AW: Ihre IFG Anfrage - GZ Z14 O4010 - 0289 / 051 - hier: Gebührenkonkretisierung [#188945] Sehr geehrte<< An…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Colin Luoma
Betreff
AW: Ihre IFG Anfrage - GZ Z14 O4010 - 0289 / 051 - hier: Gebührenkonkretisierung [#188945]
Datum
5. Juli 2020 19:01
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Ich habe Ihre Korrespondenz vom 29. Juni 2020 bezüglich meines IFG-Antrags vom 15. Juni 2020 erhalten. Soweit ich weiß, haben Sie festgestellt, dass mein Antrag ein kostenpflichtiger Antrag gemäß IFG ist und 500,00 Euro übersteigt. Bitte beachten Sie, dass ich derzeit nicht bereit bin, Gebühren zu zahlen. Stattdessen beabsichtige ich, den Umfang meiner Anfragen zu begrenzen, um den Verwaltungsaufwand zu verringern und die Gebühren zu minimieren. Bitte führen Sie keine Bewertungen durch, um meine Anfrage zu beantworten oder eine Gebühr zu erheben, bis ich einen überarbeiteten Antrag eingereicht habe. Mit freundlichen Grüßen Colin Luoma Anfragenr: 188945 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188945/
Colin Luoma
AW: Ihre IFG Anfrage - GZ Z14 O4010 - 0289 / 051 - hier: Gebührenkonkretisierung [#188945] Sehr geehrte<< An…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Colin Luoma
Betreff
AW: Ihre IFG Anfrage - GZ Z14 O4010 - 0289 / 051 - hier: Gebührenkonkretisierung [#188945]
Datum
3. November 2020 12:40
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich schreibe in Bezug auf meinen IFG-Antrag vom 15. Juni 2020. Ich möchte das BMZ nun bitten, mit der Identifizierung, Prüfung und Erstellung von Dokumenten zu beginnen, die meinem IFG-Antrag entsprechen. Mir ist bekannt, dass eine Gebühr bis zu einem Höchstbetrag von 500,00 Euro anfallen kann. Bitte kontaktieren Sie mich mit weiteren Informationen, die Sie für die Bearbeitung meines Antrags benötigen. Mit freundlichen Grüßen, Colin Luoma Anfragenr: 188945 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188945/
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010 0289/099 - hier: Eingangsbestätigung Sehr geehrter Herr Luoma, ich bestätige den …
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010 0289/099 - hier: Eingangsbestätigung
Datum
9. November 2020 11:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Luoma, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz zum Thema "Kahuzi - Biega Nationalpark" vom 03. November 2020, eingegangen im BMZ am selben Tag, mit dem Sie um Wiederaufnahme Ihres IFG Antrages vom 15. Juni 2020 bitten. Ihr Antrag wird unter dem oben angegebenen neuen Geschäftszeichen geführt. Ich haben Ihren Antrag an das in meinem Haus zuständige Fachreferat weitergeleitet. Die Bearbeitung soll gemäß § 7 Abs. 5 IFG innerhalb eines Monats erfolgen. Wie Ihnen bekannt, werden für Amtshandlungen nach dem IFG Gebühren nach der Infomationsgebührenübergabeverordnung (IFGGebV) erhoben; sofern es sich icht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html eingesehen werden. Für IFG-Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500 EUR erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten erhoben, sondern orientieren sich an den vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätzen. Diese Personalkostensätze stellen lediglich den Ausgangspunkt für die Bemessung der Gebührenhöhe im Einzelfall dar. Die pauschalen Personalkostensätze betragen: 60 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes, 45 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes, 30 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes. Für den Fall, dass ich Gebühren zu erheben beabsichtige, werde ich Sie darüber vor der Bescheidung Ihres Antrags informieren. Ich werde Sie dann auch bitten, mich über eventuelle Gebührenbefreiungs- und ermäßigungstatbestände gemäß § 2 IFGGebV vor der Bescheidung zu unterrichten. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG Antrag - GZ Z14 O4010 0289/099 - hier: Gebührenkonkretisierung und Drittbeteiligungsverfahren Sehr geehrte…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG Antrag - GZ Z14 O4010 0289/099 - hier: Gebührenkonkretisierung und Drittbeteiligungsverfahren
Datum
19. November 2020 14:32
Status
Sehr geehrter Herr Luoma, mit Bezug auf Ihren Antrag nach dem IFG vom 03. November 2020 übersende ich Ihnen meinen Bescheid vom 19. November 2020. Mit freundlichen Grüßen
Colin Luoma
AW: Ihr IFG Antrag - GZ Z14 O4010 0289/099 - hier: Gebührenkonkretisierung und Drittbeteiligungsverfahren [#188945…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Colin Luoma
Betreff
AW: Ihr IFG Antrag - GZ Z14 O4010 0289/099 - hier: Gebührenkonkretisierung und Drittbeteiligungsverfahren [#188945]
Datum
25. November 2020 16:35
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Korrespondenz bezüglich meines IFG-Antrags vom 15. Juni 2020. Zum jetzigen Zeitpunkt möchte ich meinen Antrag mit der Maßgabe fortsetzen, dass maximal 500 Euro ausgegeben werden dürfen. Meine aktuelle Postanschrift lautet "133 Crouch Hill, Wohnung 2, London UK N8 9QH". Ferner bin ich mit der Weitergabe des Namens an etwaige Dritte einverstanden Bitte lassen Sie mich wissen, wenn Sie weitere Informationen benötigen, um fortzufahren. Mit freundlichen Grüßen Colin Luoma Anfragenr: 188945 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188945/
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG Antrag - Z14 O4010-0289/099 - hier: Fristverlängerung Sehr geehrter Herr Luoma, das Bundesministerium für…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG Antrag - Z14 O4010-0289/099 - hier: Fristverlängerung
Datum
11. Dezember 2020 10:57
Status
Sehr geehrter Herr Luoma, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ist durch die Auswirkungen der COVID 19 Pandemie und der deswegen erlassenen Maßnahmen besonderes belastet. Um in dieser besonderen Situation die Wahrnehmung der ihr gesetzlich (bzw. ihr aktuell zugewiesenen Sonderaufgaben) zugewiesenen Aufgaben nicht zu gefährden, kann die Bearbeitung Ihres IFG-Antrages nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist durchgeführt werden. Ich bitte um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Colin Luoma
AW: Ihr IFG Antrag - Z14 O4010-0289/099 - hier: Fristverlängerung [#188945] Sehr geehrte<< Anrede >>
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Colin Luoma
Betreff
AW: Ihr IFG Antrag - Z14 O4010-0289/099 - hier: Fristverlängerung [#188945]
Datum
2. Februar 2021 12:55
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Ich schreibe, um mich nach dem Status meiner IFG-Bewerbung zu erkundigen. Bitte teilen Sie mir mit, wann Sie meine Anfrage bearbeiten können, und lassen Sie mich wissen, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt weitere Informationen von mir benötigen. Mit freundlichen Grüßen Colin Luoma Anfragenr: 188945 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188945/
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010-0298/099 - hier: Zwischennachricht Sehr geehrter Herr Luoma, zum Sachstand Ihres I…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010-0298/099 - hier: Zwischennachricht
Datum
2. Februar 2021 13:24
Status
Sehr geehrter Herr Luoma, zum Sachstand Ihres IFG-Antrages kann ich Ihnen mitteilen, dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage noch nicht abgeschlossen werden konnte. Grund dafür ist zum einen der Umfang des zu sichtenden Aktenbestandes (Papierakten). Zudem musste ich einige Dritte, die von den Akteninhalten betroffen sind, in die Bearbeitung einbeziehen (sog. Drittbeteiligungsverfahren). Diese Beteiligung ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Ich gehe davon aus, dass die Bearbeitung noch ungefähr bis zum Ende des Monats Februar in Anspruch nehmen wird und bitte dafür um Ihr Verständnis. Wir arbeiten an einer möglichst zeitnahen Bearbeitung Ihres Antrags. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010 0289/099 - hier: Kosten und Zwischenstand Sehr geehrter Herr Luoma, mit Schreiben …
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010 0289/099 - hier: Kosten und Zwischenstand
Datum
11. März 2021 14:49
Status
Sehr geehrter Herr Luoma, mit Schreiben vom 03. November 2020 habe ich Ihnen mitgeteilt, dass Ihre IFG Anfrage auf Grund des großen Umfangs der zu sichtenden Akten und der Durchführung des sog. Drittbeteiligungsverfahrens gemäß § 8 IFG nicht innerhalb der von § 7 Abs. 1 IFG vorgesehenen Frist beantwortet werden kann. Nun kann ich Sie darüber informieren, dass die Bearbeitung Ihrer IFG Anfrage fast abgeschlossen ist und ich Ihnen voraussichtlich in der 14. Kalenderwoche die von Ihnen begehrten Informationen zusenden kann. Wie Ihnen mit Schreiben vom 19. November 2020 mitgeteilt, handelt es sich bei Ihrer IFG-Anfrage nicht mehr um eine einfache Auskunft im Sinne der Ziffer 1.1. der Anlage zu § 1 des Gebührenverzeichnisses zur IFGGebV, die gebührenfrei wäre. Zur Anwendung wird vielmehr der Gebührentatbestand des Teils A, Nr. 2.2 IFGGebV in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Satz 2 IFGGebV kommen. Allerdings ist bereits jetzt abzusehen, dass dieser Gebührenrahmen nicht vollständig ausgeschöpft werden wird, da im IFG der Grundsatz gilt, dass die Gebührenerhebung nicht kostendeckend erfolgen soll. Auch darf die Kostenerhebung keine abschreckende Wirkung entfalten. So wird bei der Zusammenstellung der von Ihnen angefragten Unterlagen ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand entstehen, als der tatsächlich in Rechnung gestellte Aufwand. Eine Amtshandlung, die auf Antrag vorzunehmen ist, kann von der Zahlung eines angemessenen Vorschusses oder von einer angemessenen Sicherheitsleistung bis zur Höhe der voraussichtlich entstehenden Kosten abhängig gemacht werden (§ 16 AKostG). Durch die Anordnung einer Vorschusszahlung sollen Einnahmeausfälle für die öffentliche Hand verhindert oder zumindest reduziert werden. Bitte überweisen Sie den Betrag in Höhe von 100,00 EUR innerhalb eines Monats auf folgendes Konto der Bundeskasse Halle: Bank: BBk Leipzig (DEUTSCHE BUNDESBANK Filiale Leipzig) BIC: MARKDEF1860 IBAN: DE38860000000086001040 Verwendungszweck: Kassenzeichen 1180 0509 6565 BEW 03029213 Die Vorschusszahlung wird mit den tatsächlich angefallenen Kosten verrechnet. Weitere Kostenforderung bzw. Rückzahlungen sind daher vorbehalten. Mit freundlichen Grüßen
Colin Luoma
AW: Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010 0289/099 - hier: Kosten und Zwischenstand [#188945] Sehr << Anrede >&g…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Colin Luoma
Betreff
AW: Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010 0289/099 - hier: Kosten und Zwischenstand [#188945]
Datum
12. April 2021 08:17
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Guten Morgen. Bitte beachten Sie, dass ich den Betrag von 100,00 EUR gemäß Ihren Anweisungen gesendet habe. Können Sie uns bitte mitteilen, wann ich Dokumente erhalten werde, die auf meine IFG-Anfrage reagieren? Mit freundlichen Grüßen Colin Luoma Anfragenr: 188945 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188945/

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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG Antrag - GZ. Z14 O4010 0289 - 099 - hier: Bescheid Sehr geehrter Herr Luoma, danke für Ihre Mitteilung üb…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG Antrag - GZ. Z14 O4010 0289 - 099 - hier: Bescheid
Datum
13. April 2021 16:32
Status
Sehr geehrter Herr Luoma, danke für Ihre Mitteilung über die Zahlung des Vorschusses. Der Betrag ist inzwischen auf das Konto bei der Bundeskasse Halle eingegangen. Abschließend übersende ich Ihnen daher mit Bezug auf Ihren Antrag nach dem IFG vom 03. November 2020 meinen Bescheid vom 13. April 2021 mit den entsprechenden Anlagen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

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