Begründung der Agrarsubventionen für RWE Power AG

Zumindest in den Jahren 2018 und 2019 hat die Firma RWE Power AG Agrarsubventionen in Höhe von jeweils etwa 330 000 Euro erhalten. Wie genau begründet sich eine Agrarsubvention für ein Energieunternehmen, welches uns wertvollen Ackerboden raubt?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. Juni 2020
  • Frist
    17. Juli 2020
  • 2 Follower:innen
Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Begründung der Agrarsubventionen für RWE Power AG [#188978]
Datum
15. Juni 2020 17:02
An
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zumindest in den Jahren 2018 und 2019 hat die Firma RWE Power AG Agrarsubventionen in Höhe von jeweils etwa 330 000 Euro erhalten. Wie genau begründet sich eine Agrarsubvention für ein Energieunternehmen, welches uns wertvollen Ackerboden raubt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 188978 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188978/ Postanschrift Ulrich Scharfenort << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Scharfenort, die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen hat Ihre Anfrage zuständigkeitshalb…
Von
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Begründung der Agrarsubventionen für RWE Power AG [#188978]
Datum
17. Juni 2020 14:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Scharfenort, die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen hat Ihre Anfrage zuständigkeitshalber zur Beantwortung an mich weitergeleitet. Sie fragen an, wie sich Agrarsubventionen für ein Energieunternehmen begründen. Bei den von Ihnen aufgeführten Subventionen an die RWE Power AG handelt sich um sogenannte Direktzahlungen. Gemäß Artikel 1 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 erfolgen direkt gewährte Zahlungen (Direktzahlungen) an Betriebsinhaber. Der Betriebsinhaber ist gemäß Artikel (1) 4 a der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 „eine natürliche oder juristische Person oder eine Vereinigung natürlicher oder juristischer Personen, unabhängig davon, welchen rechtlichen Status diese Vereinigung und ihre Mitglieder aufgrund nationalen Rechts haben, deren Betrieb sich im räumlichen Geltungsbereich der Verträge im Sinne des Artikels 52 EUV in Verbindung mit den Artikeln 349 und 355 AEUV befindet und die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausübt“. Die landwirtschaftliche Tätigkeit wird in Artikel 4 (1) c der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 und § 2 der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung definiert. Energieunternehmen wie die RWE Power AG können demnach, wenn sie landwirtschaftliche Flächen bewirtschaften und eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben, beihilfefähig sein. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, besteht ein Rechtsanspruch auf Zahlung der Beihilfe. Nach Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 können Mitgliedstaaten beschließen, bestimmte Unternehmen oder Tätigkeiten keine Direktzahlungen zu gewähren. Deutschland macht hiervon derzeit keinen Gebrauch. Eventuelle Rückfragen hierzu wären an das zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zu stellen. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte<< Anrede >> für Ihre schnelle Antwort danke ich Ihnen. Welche landwirtschaftliche Tätig…
An Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: WG: Begründung der Agrarsubventionen für RWE Power AG [#188978]
Datum
20. Juni 2020 10:50
An
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> für Ihre schnelle Antwort danke ich Ihnen. Welche landwirtschaftliche Tätigkeit übt RWE konkret aus? Und in welchem Bereich? Es werden doch hoffentlich nicht die Flächen gerechnet, welche RWE für den Tagebau gekauft hat und zukünftig als Ackerflächen der Nutzung entzogen werden. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 188978 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188978/
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Scharfenort, die von RWE Power AG beantragten Flächen befinden sich vorwiegend im Kreis Düren,…
Von
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: WG: Begründung der Agrarsubventionen für RWE Power AG [#188978]
Datum
24. Juni 2020 09:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Scharfenort, die von RWE Power AG beantragten Flächen befinden sich vorwiegend im Kreis Düren, Rhein-Erftkreis, Kreis Neuss und in der Städteregion Aachen. Weitere Informationen zur ausgeübten landwirtschaftlichen Tätigkeit liegen uns nicht vor. Für nähere Informationen müssten Sie sich bitte direkt an die RWE Power AG wenden. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte<< Anrede >> die Antwort kann ich nicht nachvollziehen. Wenn ich über Agrarsubventionen …
An Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: WG: Begründung der Agrarsubventionen für RWE Power AG [#188978]
Datum
25. Juni 2020 10:12
An
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> die Antwort kann ich nicht nachvollziehen. Wenn ich über Agrarsubventionen entscheiden müsste, würde ich neben den konkreten Flächen auch wissen wollen, dass damit auch wirklich etwas gemacht wird. Oder kann ich mir auch einen Acker kaufen und dann dafür Agrarsubventionen kassieren? Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 188978 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188978/
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Begründung der Agrarsubventionen für RWE…
An Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: WG: Begründung der Agrarsubventionen für RWE Power AG [#188978]
Datum
18. Juli 2020 10:31
An
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Begründung der Agrarsubventionen für RWE Power AG“ vom 15.06.2020 (#188978) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage: https://fragdenstaat.de/anfrage/begrundung-der-agrarsubventionen-fur-rwe-power-ag/#nachricht-495615 Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 188978 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188978/

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Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Scharfenort, wie bereits in meiner ersten E-Mail angeführt, erfolgen gemäß Artikel 1 der Veror…
Von
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: WG: Begründung der Agrarsubventionen für RWE Power AG [#188978]
Datum
4. August 2020 10:51
Status
Sehr geehrter Herr Scharfenort, wie bereits in meiner ersten E-Mail angeführt, erfolgen gemäß Artikel 1 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 direkt gewährte Zahlungen (Direktzahlungen) an Betriebsinhaber. Der Betriebsinhaber ist gemäß Artikel (1) 4 a der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 „eine natürliche oder juristische Person oder eine Vereinigung natürlicher oder juristischer Personen, unabhängig davon, welchen rechtlichen Status diese Vereinigung und ihre Mitglieder aufgrund nationalen Rechts haben, deren Betrieb sich im räumlichen Geltungsbereich der Verträge im Sinne des Artikels 52 EUV in Verbindung mit den Artikeln 349 und 355 AEUV befindet und die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausübt“. Die landwirtschaftliche Tätigkeit wird in Artikel 4 (1) c der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 und § 2 der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung definiert. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann Agrarsubventionen beantragen. Im Förderantrag muss neben der genauen Lage der Fläche und vielen weiteren Informationen auch die angebaute Kultur angegeben werden. Sie finden dazu sehr viele Informationen auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalens. Ich bitte Sie, sich direkt an die RWE Power AG zu wenden, um genauere Informationen zu ihrer landwirtschaftlichen Tätigkeit zu erhalten. Mit freundlichen Grüßen