Kosten für CoronaWarnApp

Ich möchte gerne genau wissen, wie hoch die Kosten für die CoronaWarnApp sind, einmalig und fortlaufend, und wie sie sich aufschlüsseln. In der Presse ist von €20M die Rede. Ich will Ruhe geben, weil Ihr echt vieles richtig gemacht habt.

Nicht dass ich Infektionsschutz, oder auch die App ablehnen würde, aber mich wundert sehr, wie so viel Geld aufgewendet wurde für eine App, die m. E. auch für ein Tausendstel, also €20k, hätte erstellt werden können. Wie lief denn der Vergabeprozess?

Konkrete Fragen:

1. Wie teuer ist das einmalig und fortlaufend?

2. Wer bekommt so viel Geld, und wofür?

3. Warum gibt es keine nachvollziehbaren Builds, und die App nicht außerhalb der Stores?

4. Funktioniert die App auch außerhalb Deutschlands, oder warum nicht?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Juni 2020
  • Frist
    21. Juli 2020
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich möchte gerne ge…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten für CoronaWarnApp [#189100]
Datum
17. Juni 2020 01:51
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte gerne genau wissen, wie hoch die Kosten für die CoronaWarnApp sind, einmalig und fortlaufend, und wie sie sich aufschlüsseln. In der Presse ist von €20M die Rede. Ich will Ruhe geben, weil Ihr echt vieles richtig gemacht habt. Nicht dass ich Infektionsschutz, oder auch die App ablehnen würde, aber mich wundert sehr, wie so viel Geld aufgewendet wurde für eine App, die m. E. auch für ein Tausendstel, also €20k, hätte erstellt werden können. Wie lief denn der Vergabeprozess? Konkrete Fragen: 1. Wie teuer ist das einmalig und fortlaufend? 2. Wer bekommt so viel Geld, und wofür? 3. Warum gibt es keine nachvollziehbaren Builds, und die App nicht außerhalb der Stores? 4. Funktioniert die App auch außerhalb Deutschlands, oder warum nicht?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189100 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189100/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genan…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Kosten für CoronaWarnApp [#189100]
Datum
17. Juni 2020 14:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet und wird von dort beantwortet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für Ihre Zuschrift und das Interesse an der Corona-Warn-App. Das Ver…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Anfrage Kosten für CoronaWarnApp [#189100]
Datum
26. Juni 2020 08:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für Ihre Zuschrift und das Interesse an der Corona-Warn-App. Das Vertrauen einer großen Anzahl von Nutzerinnen und Nutzern in die Corona-Warn-App beruht nicht zuletzt auf dem transparenten Entwicklungsprozess. In Ihrem Schreiben bitten Sie um weitergehende Informationen zu den Kosten für die Entwicklung und den Betrieb der Corona-Warn-App durch die jeweiligen Vertragspartner. Das Bundesministerium für Gesundheit ist bestrebt, die in technischer und datenschutzrechtlicher Hinsicht bestehende Transparenz auch hinsichtlich der Zusammensetzung der Kosten herzustellen. Vorangestellt ist anzumerken, dass es sowohl der Erwartungshaltung der Bundesregierung als auch der Öffentlichkeit entsprach, dass die Corona-Warn-App schnell, transparent, sicher, nutzerfreundlich und auch ansonsten hohen qualitativen Anforderungen genügend entwickelt und betrieben wird. Die Erfüllung dieser Anforderungen haben entscheidend zu den unten aufgeführten Kosten beigetragen. Die Kosten von rund 20 Mio. € für die Entwicklung Corona-Warn-App umfassen im Wesentlichen mit bis zu rund 11 Mio. € die Entwicklungskosten für die technische Umsetzung der App durch SAP. Ergänzt wird dies um die Konzeption einer automatischen Laboranbindung und die Einbindung von Laboren, umfangreiche Testmaßnahmen, Konzeption und Aufbau einer technischen Hotline sowie einer Verifikationshotline, Aufbau und Bereitstellung angemessener IT-Sicherheitsmaßnahmen sowie den Aufbau und die Bereitstellung angemessener Netzwerkkapazitäten durch T-Systems. Weiterhin fanden durch T-Systems erste Vorarbeiten für die Schaffung einer europäischer Interoperabilität der Tracing-App-Ansätze statt. Nicht zuletzt wurde das Thema der Open-Source-Strategie sowie des Community-Managements umfassend umgesetzt und auch hierdurch als Teil der Entwicklung finanziert. Die Entwicklungskosten der T-Systems belaufen sich damit auf bis zu rund 7,8 Mio € bis zum Start der App. Die voraussichtlichen Betriebskosten von monatlich rund 2,5 bis 3,5 Mio. € umfassen die Kosten für den Betrieb der notwendigen Infrastruktur einschließlich Serverleistungen durch T-Systems. Hierfür fallen im Jahr 2020 voraussichtlich rund 9,6 Mio. € an und im Jahr 2021 bis Ende Mai rund 5,2 Mio €. Hinzu kommen Kosten für den Betrieb von Hotlines durch T-Systems: im Jahr 2020 voraussichtlich rund 12,1 Mio € und im Jahr 2021 bis Ende Mai rund 5,8 Mio €. Hinzu kommen Kosten für die notwendige Pflege der Software. Teile der Betriebskosten sind volumenabhängig nach Nutzerzahlen, anfallendem Datenvolumen bzw. Anruferzahlen. Vorkehrungen für eine Anpassung der Kapazitäten an den Bedarf wurden getroffen. Aufgrund der notwendigen Integration verschiedener Teileistungen in einem kurzen Zeitraum wurde von der Veröffentlichung einer Vorversion der Corona-Warn-App zu Gunsten eines umfassenden Prüfprozesses abgesehen. Eine engmaschige Begleitung des Entstehens der Corona-Warn-App durch die Öffentlichkeit war jedoch jederzeit durch die Veröffentlichung der maßgeblichen Informationen auf github gewährleistet. Bei der Entwicklung der Corona-Warn-App wurden Vorkehrungen zur Herstellung der Interoperabilität der Corona-Warn-App mit vergleichbaren Tracing-Apps anderer EU-Mitgliedsstaaten getroffen. Das Bundesministerium für Gesundheit ist bestrebt, die Interoperabilität in enger Abstimmung mit den europäischen Institutionen und den betroffenen Mitgliedsstaaten zeitnah herzustellen. Ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort helfen zu können. Mit freundlichen Grüßen