Datenschutzrechtliche Kontrolle Quellen-TKÜ

Den Bericht zur datenschutzrechtlichen Kontrolle der Quellen-Telekommunikationsüberwachung beim BKA, wie berichtet in ihrem Jahresbericht Datenschutz, Punkt 6.7.2: https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Taetigkeitsberichte/TB_BfDI/28TB_19.pdf?__blob=publicationFile#page=54

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  • Datum
    17. Juni 2020
  • Frist
    21. Juli 2020
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 16 Follower:innen
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Bericht…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Datenschutzrechtliche Kontrolle Quellen-TKÜ [#189115]
Datum
17. Juni 2020 11:48
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Bericht zur datenschutzrechtlichen Kontrolle der Quellen-Telekommunikationsüberwachung beim BKA, wie berichtet in ihrem Jahresbericht Datenschutz, Punkt 6.7.2: https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Taetigkeitsberichte/TB_BfDI/28TB_19.pdf?__blob=publicationFile#page=54
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 189115 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189115/ Postanschrift Andre Meister << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andre Meister (netzpolitik.org)
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihr IFG-Antrag an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit # 25-780/005 II#0479 Der…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit # 25-780/005 II#0479
Datum
24. Juni 2020 14:04
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
451,8 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-780/005 II#0479 Sehr geehrter Herr Meister, anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Auf die Datenschutzerklärung weise ich hin: https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-node.html Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-780/005 II#0479 Sehr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Datenschutzrechtliche Kontrolle Quellen-TKÜ [#189115] # 25-780/005 II#0479
Datum
14. Juli 2020 07:05
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
460,7 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-780/005 II#0479 Sehr geehrter Herr Meister, beigefügtes Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Meister, der von Ihnen erbetene Kontrollbericht ist als Verschlusssache nach der Verschlusssac…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
Datenschutzrechtliche Kontrolle Quellen-TKÜ [#189115]
Datum
14. Juli 2020
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Meister, der von Ihnen erbetene Kontrollbericht ist als Verschlusssache nach der Verschlusssachenanweisung eingestuft. Zwar könnte ggf. eine teilweise Aufhebung dieser Einstufung in Betracht kommen, jedoch wäre dies vorab mit dem Bundeskriminalamt zu besprechen, da die Einstufung maßgeblich auf dessen Veranlassung hin erfolgte. Vor diesem Hintergrund ist mit einem deutlich erhöhten Verwaltungsaufwand zu rechnen, so dass mit Gebühren mutmaßlich im deutlich dreistelligen Bereich zu rechnen sein wird. Ich wäre Ihnen vor diesem Hintergrund für eine Aussage dankbar, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Sehr geehrte<< Anrede >> Vielen Dank für ihre Antwort vom 14. Juli 2020. Ja, ich halte an meinem Antr…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: Datenschutzrechtliche Kontrolle Quellen-TKÜ [#189115]
Datum
14. Juli 2020 11:46
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Vielen Dank für ihre Antwort vom 14. Juli 2020. Ja, ich halte an meinem Antrag fest. Bitte prüfen Sie die teilweise Aufhebung der Einstufung. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 189115 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189115/
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutzrechtliche Kontrolle Quellen-…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: Datenschutzrechtliche Kontrolle Quellen-TKÜ [#189115]
Datum
27. Juli 2020 11:20
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutzrechtliche Kontrolle Quellen-TKÜ“ vom 17.06.2020 (#189115) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 189115 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189115/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-780/005 II#0479 Sehr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Datenschutzrechtliche Kontrolle Quellen-TKÜ [#189115]
Datum
29. Juli 2020 14:29
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-780/005 II#0479 Sehr geehrter Herr Meister, ich danke Ihnen für Ihre Sachstandsanfrage in o.g. IFG-Verfahren. Wie ich Ihnen bereits mit Schreiben vom 14. Juli 2020 mitgeteilt habe, ist das Bundeskriminalamt vor einer Entscheidung zu beteiligen, um ggf. eine (teilweise) Herausgabe zu realisieren. Dies führt zu einer längeren Bearbeitungsdauer, wofür ich um Verständnis bitte. Mit freundlichen Grüßen
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutzrechtliche Kontrolle Quellen-…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: Datenschutzrechtliche Kontrolle Quellen-TKÜ [#189115]
Datum
26. Januar 2021 15:41
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutzrechtliche Kontrolle Quellen-TKÜ“ vom 17.06.2020 (#189115) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 190 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 189115 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189115/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-780/005 II#0479 Sehr geehrter Herr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag "Datenschutzrechtliche Kontrolle Quellen-TKÜ [#189115]" an den BfDI # 25-780/005 II#0479
Datum
2. Februar 2021 13:38
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-780/005 II#0479 Sehr geehrter Herr Meister, in der Anlage finden Sie mein Schreiben in oben bezeichneter Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Meister, ich bitte um Verständnis für die Bearbeitungsdauer und teile Ihnen zum Sachstand Folg…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
Datum
2. Februar 2021
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Meister, ich bitte um Verständnis für die Bearbeitungsdauer und teile Ihnen zum Sachstand Folgendes mit: Da es um amtliche Informationen geht, welche vom BKA als Verschlusssache eingestuft wurden, kann ich über eine ggf. (teilweise) Herausgabe erst dann entscheiden, wenn die Beteiligung des BKA abgeschlossen ist. Die erforderliche Beteiligung des Bundeskriminalamtes (BKA) dauert derzeit (auch coronabedingt) noch an. Mit freundlichen Grüßen
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
AW: [#189115] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutzrechtliche Kontrolle Q…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: [#189115]
Datum
3. Juni 2021 15:31
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutzrechtliche Kontrolle Quellen-TKÜ“ vom 17.06.2020 (#189115) ist mittlerweile fast ein Jahr alt. Seit fast einem Jahr stimmen Sie sich mit dem BKA ab. Diese extrem lange Dauer ist nicht nachvollziehbar. Die Abstimmung dürfte doch in einer Telefonkonferenz zu schaffen sein. Ich weise Sie darauf hin, dass die Frist nach § 75 VwGO schon lange überschritten ist. Ich fordere Sie auf, die Abstimmung mit dem BKA zeitnah fortzusetzen und abzuschließen. Sollten Sie meine Anfrage nicht bis zu ihrem "Einjährigen" am 17. Juni beantworten, behalte ich mir eine Untätigkeitsklage vor. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 189115 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189115/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
WG: [#189115] Sehr geehrter Herr Meister, ich bedaure, dass die Bearbeitung Ihres Antrages nun bereits rund ein J…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
WG: [#189115]
Datum
4. Juni 2021
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Meister, ich bedaure, dass die Bearbeitung Ihres Antrages nun bereits rund ein Jahr andauert. Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass ich um einen zügigen Abschluss bemüht bin. Wie Ihnen bekannt ist, handelt es sich um einen als Verschlusssache eingestuften Bericht, so dass eine Herausgabe grundsätzlich nicht bzw. nur mit Schwärzungen in Betracht kommt. Um hier eine möglichst weitgehende Herausgabe zu ermöglichen, habe ich mich in den vergangenen Wochen und Monaten mehrfach mit dem Bundeskriminalamt und auch dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hierzu abgestimmt. Aufgrund der Einstufung des Dokuments als Verschlusssache, sind Besprechungen hierzu leider nicht per einfacher Telefonkonferenz zu erledigen, sondern bedürfen einer besonderen Infrastruktur. Da auch eine Bearbeitung des entsprechenden Dokuments aus diesem Grund nicht in der üblichen Weise erfolgen kann, dauert die Bearbeitung Ihres Antrags leider noch an. Ich bin aber zuversichtlich, dass die Bearbeitung in den kommenden Wochen abgeschlossen werden kann und Sie dann einen Bescheid erhalten. Ob dies bis zum 17. Juni 2021 der Falls sein wird, kann ich leider nicht garantieren.Ich hoffe, ich konnte Ihnen die Hintergründe für die lange Bearbeitungsdauer, die letztlich in Ihrem Interesse erfolgt, hinreichend erläutern. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
WG: [#189115] # 25-780/005 II#0479 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäft…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
WG: [#189115] # 25-780/005 II#0479
Datum
7. Juni 2021 08:50
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-780/005 II#0479 Sehr geehrter Herr Meister, beigefügtes Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-780/005 II#0479 Sehr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Datenschutzrechtliche Kontrolle Quellen-TKÜ [#189115]
Datum
30. August 2021 14:04
Status
Anfrage abgeschlossen
signature.asc
1,2 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-780/005 II#0479 Sehr geehrter Herr Meister, nach einem erneuten Gespräch zur teilweisen Aufhebung der Einstufung des von Ihnen angefragten Berichts kann ich Ihnen mitteilen, dass in Kürze mit einer abschließenden Entscheidung zu rechnen ist. Für die ungewöhnlich lange Bearbeitungszeit bitte ich nochmals im Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr << Anrede >> Am 30. August haben Sie mir mitgeteilt, meinen IFG-A…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: Datenschutzrechtliche Kontrolle Quellen-TKÜ [#189115]
Datum
18. Oktober 2021 13:37
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr << Anrede >> Am 30. August haben Sie mir mitgeteilt, meinen IFG-Antrag "in Kürze" abschließend zu entscheiden. Das ist jetzt sieben Wochen her. Mittlerweile ist die normale Frist um 455 Tage überschritten. Bitte teilen Sie mir mit, wann ich mit den angeforderten Dokumenten rechnen kann. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 189115 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189115/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-780/005 II#0479 Sehr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Datenschutzrechtliche Kontrolle Quellen-TKÜ [#189115]
Datum
1. November 2021 09:21
Status
Anfrage abgeschlossen
signature.asc
1,2 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-780/005 II#0479 Sehr geehrter Herr Meister, dier Erstellung der geschwärzten Fassung hat sich leider verzögert. Diese befindet sich nun aber in der Schlussabstimmung. Anschließend werde ich den Bescheid erstellen und Ihnen zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Meister, auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz ergeht folgender BESCHEID 1. …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
Datenschutzrechtliche Kontrolle Quellen-TKÜ [#189115]
Datum
11. Januar 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Meister, auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz ergeht folgender BESCHEID 1. Ich gebe Ihrem Antrag teilweise statt. 2. Über die Gebühren wird mit gesondertem Bescheid entschieden. Begründung: Mit Schreiben vom 17. Juni 2020 beantragten Sie nach § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsetz (IFG) die Übersendung des „Bericht[s] zur datenschutzrechtlichen Kontrolle der Quellen-Telekommunikationsüberwachung beim BKA, wie berichtet in ihrem Jahresbericht Datenschutz, Punkt 6.7.2“. Ihrem Antrag habe ich im aus der Anlage ersichtlichen Umfang entsprochen. Im Übrigen war Ihr Antrag wegen des Vorliegens von Ausschlussgründen nach § 3 Nr. 4 IFG und § 1 Nr.1 Buchst. c) IFG abzulehnen. Nach § 3 Nr. 4 IFG besteht der Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn die Information einer durch Rechtsvorschrift oder durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen geregelten Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht oder einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegt. Dies ist vorliegend der Fall. Der von Ihnen begehrte Bericht über meinen Beratungs- und Kontrollbesuch beim Bundeskriminalamt (BKA) im Zeitraum vom 14. bis 15. Mai 2019 ist als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „GEHEIM“ eingestuft. Zwar ist für das Vorliegen des o.g. Ausschlussgrundes die Einstufung einer amtlichen Information als Verschlusssache allein nicht maßgeblich, jedoch hat die (erneute) Prüfung der Einstufung ergeben, dass aus materiellen Gründen auch weiterhin zumindest teilweise an der Einstufung festzuhalten ist. Nach § 4 Abs. 1 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) sind Verschlusssachen im öffentlichen Interesse, insbesondere zum Schutz des Wohles des Bundes oder eines Landes, geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, unabhängig von ihrer Darstellungsform. Nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 SÜG werden Verschlusssachen entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit von einer amtlichen Stelle des Bundes oder auf deren Veranlassung in den Geheimhaltungsgrad „GEHEIM“ eingestuft, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen kann. Der von Ihnen beantragte Bericht enthält detaillierte Informationen zu der durch das BKA entwickelten Software für sog. Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ). Nach Auskunft des BKA ist die Quellen-TKÜ für die effektive Durchführung von Ermittlungen, insbesondere im Bereich des Terrorismus und der Organisierten Kriminalität, ein unverzichtbares Instrument. Die Kenntnis von den Fähigkeiten der Software und den Entwicklungsschritten ließe sowohl Rückschlüsse auf deren konkrete Einsatzmöglichkeiten als auch auf die dahinterstehenden Organisationseinheiten des BKA zu. Somit wäre sowohl die Quellen-TKÜ als einzelnes Instrument, als auch die Funktionsfähigkeit des BKA als Ermittlungsbehörde insgesamt zumindest stark beeinträchtigt. Somit wäre im Falle der vollständigen Aufhebung der Einstufung die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet. Aus diesem Grund ist eine Einstufung in Teilen weiterhin erforderlich und eine Herausgabe nur in geschwärzter Form möglich. Nach § 1 Nr. 1 Buchst. c) IFG besteht der Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen haben kann auf Belange der inneren und äußeren Sicherheit. Hierunter ist der Schutz der Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen zu verstehen. Insbesondere umfasst vom Schutzbereich sind die Sicherheitsbehörden, so auch das BKA. Wie bereits oben ausgeführt, könnte die vollständige Veröffentlichung der von Ihnen erbetenen Informationen dazu führen, dass durch Kenntnisnahme von den Möglichkeiten und Funktionen der durch das BKA eingesetzten Software diese in ihrer Einsatzfähigkeit zumindest beeinträchtigt würde. Somit wäre die Arbeit des BKA bei der effektiven Durchführung von Ermittlungen, insbesondere im Bereich des Terrorismus und der Organisierten Kriminalität, insgesamt gefährdet. Dieser Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des BKA als Ermittlungsbehörde ist durch die teilweise Schwärzung der von Ihnen begehrten Informationen zu begegnen. II. Eine Entscheidung über die Gebühren wird mit gesondertem Bescheid folgen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Bonn erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Gebührenbescheid Sehr geehrter Herr Meister, in dem oben genannten Antragsverfahren ergeht folgende Gebührenents…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
Gebührenbescheid
Datum
24. August 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Meister, in dem oben genannten Antragsverfahren ergeht folgende Gebührenentscheidung: Die Gebühren werden auf 500,00 Euro festgesetzt. I. Mit E-Mail vom 17. Juni 2020 beantragten Sie, gestützt auf die Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), die Übersendung des „Bericht[s] zur datenschutzrechtlichen Kontrolle der Quellen-Telekommunikationsüberwachung beim Bundeskriminalamt (BKA), wie berichtet in ihrem Jahresbericht Datenschutz, Punkt 6.7.2“. Mit Schreiben vom 14. Juli 2020 wurde Ihnen der voraussichtliche Verwaltungsaufwand für die Bearbeitung des Antrags mitgeteilt. Mit Bescheid vom 11. Januar 2021 wurde Ihnen der Zugang zu dem teilweise unkenntlich gemachten Kontrollbericht gewährt. II. Die Gebühren sind wie aus dem Tenor ersichtlich festzusetzen. 1. Ausgangspunkt für die Berechnung der Gebührenhöhe ist nach § 10 Abs. 2 IFG der entstandene Verwaltungsaufwand. Für das Zusammenstellen der Unterlagen, Prüfen von Ausschlussgründen sowie die erforderlichen Schwärzungen und die abschließende Bescheidung ist folgender Verwaltungsaufwand entstanden: -> 2.700 min Tätigkeit des höheren Dienstes 2. Unter Berücksichtigung des dargestellten Verwaltungsaufwandes sind vorliegend die Voraussetzungen des § 10 Abs. 1, Abs. 3 IFG i.V.m. Teil A, Nr. 2.2 der Anlage zu § 1 Abs. 1 Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erfüllt. Das Verfahren machte die Beteiligung des BKA für vertiefte Prüfungen von Ausschlussgründen und damit verbundene umfangreiche Schwärzungen zum Schutz öffentlicher Belange notwendig. Ferner erforderte die Bearbeitung eine Dienstreise von zwei Personen des höheren Dienstes nach Wiesbaden. Es ergibt sich somit ein Gebührenrahmen von 30,00 Euro bis 500,00 Euro. 3. Bei der Festsetzung der aus dem Gebührenrahmen zu ermittelnden Gebühr steht der Behörde ein Ermessen zu. Vorliegend werden der Gebührenbemessung die von zahlreichen Bundesbehörden verwendeten pauschalierten und vom Bundesverwaltungsgericht gebilligten (nicht kostendeckenden) Stundensätze von 30,00 Euro pro Arbeitsstunde für Beschäftigte des mittleren Dienstes, 45,00 Euro für Beschäftigte des gehobenen und 60,00 Euro für Beschäftigte des höheren Dienstes zugrunde gelegt. Die Gebühren für den Informationszugang sind nach § 10 Abs. 2 IFG „auch unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes so zu bemessen, dass der Informationszugang nach § 1 wirksam in Anspruch genommen werden kann.“ Gebühren dürfen nach der Vorgabe des Gesetzes also nicht abschreckend wirken. In der Gebührenpraxis des BfDI werden die dargestellten Stundensätze daher nicht „1-zu-1“ in die Gebührenermittlung eingestellt, sondern nur mit einem Anteil von 70 Prozent. Damit ergibt sich ein Betrag von 1890,00 Euro. Da dieser Betrag den Gebührenrahmen gemäß II. 2. übersteigt, sind die Gebühren bei dem Höchstbetrag von 500,00 Euro zu kappen. 4. Sie werden gebeten, die festgesetzten Kosten von 500,00 Euro unter Angabe des Kassenzeichens 1158 7025 2138 innerhalb eines Monats nach Zustellung an die Bundeskasse Trier, IBAN: DE81 5900 0000 0059 0010 20 zu überweisen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Bitte um Übersendung einer zustellbaren Postadresse Sehr geehrter Herr Meister, leider konnte der Gebührenbeschei…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
Bitte um Übersendung einer zustellbaren Postadresse
Datum
13. September 2022
Status
Sehr geehrter Herr Meister, leider konnte der Gebührenbescheid im o.g. Verfahren Ihnen postalisch nicht zugestellt werden. Die Post teilte mir mit, dass Sie am Arbeitsplatz nicht angetroffen werden konnten. Ich bitte deshalb um Mitteilung einer zustellfähigen Postadresse für die erfolgreiche Übermittlung des Gebührenbescheides. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 17.06.2020 # IFG-780/005 II#0479 Der Bundesbeauftragte für den…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 17.06.2020 # IFG-780/005 II#0479
Datum
14. September 2022 17:43
Status
geschwärzt
533,4 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-780/005 II#0479 Sehr geehrter Herr Meister, in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 17.06.2020 # IFG-780/005 II#0479 [#189115] Sehr geehrte Da…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 17.06.2020 # IFG-780/005 II#0479 [#189115]
Datum
14. September 2022 17:54
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Dass die Post einen Bescheid nicht zugestellt hat, kann ich nicht nachvollziehen. Bei uns ist kein Abholschein eingetroffen, der nicht bearbeitet wurde. Die Postadresse ist gültig und zustellfähige, bitte senden Sie den Bescheid erneut an die angehängte Adresse. Alternativ können Sie den Bescheid auch per E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> schicken. Ich bezahle die Gebühren auch ohne Briefpost. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 189115 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189115/ Postanschrift Andre Meister << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 17.06.2020 # IFG-780/005 II#0479 Der Bundesbeauftragte für den…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 17.06.2020 # IFG-780/005 II#0479
Datum
21. September 2022 10:29
Status
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-780/005 II#0479 Sehr geehrter Herr Meister, in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 17.06.2020 # IFG-780/005 II#0479 [#189115] Sehr geehrte Da…
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Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 17.06.2020 # IFG-780/005 II#0479 [#189115]
Datum
26. September 2022 17:21
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe sofort am Mittwoch 21.09. die Auszahlung beantragt. Am Freitag 23.09. kam der Bescheid auch per Post an. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 189115 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189115/