IFG-Anfrage: Protokolle universitärer Gremien

Anfrage an: Universität Konstanz

- Senatsprotokolle der letzten fünf Jahre
- Protokolle der universitäten Gremien:
Ausschuss für Forschungsfragen (AFF),
Ausschuss für Lehre und Weiterbildung (ALW),
Ausschuss für Kommunikation und Information (AKI),
Gleichstellungsrat
der letzten fünf Jahre.
- Protokolle des Universitätsrates der letzten fünf Jahre.

Geschwärzt werden können Abschnitte, welche Einzelpersonen betreffen (z.B. Wertende Bemerkungen in Berufungsverfahren) oder Prüfungsangelegenheiten.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    19. Juni 2020
  • Frist
    19. Juli 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Senatsprotokoll…
An Universität Konstanz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage: Protokolle universitärer Gremien [#189388]
Datum
19. Juni 2020 11:38
An
Universität Konstanz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Senatsprotokolle der letzten fünf Jahre - Protokolle der universitäten Gremien: Ausschuss für Forschungsfragen (AFF), Ausschuss für Lehre und Weiterbildung (ALW), Ausschuss für Kommunikation und Information (AKI), Gleichstellungsrat der letzten fünf Jahre. - Protokolle des Universitätsrates der letzten fünf Jahre. Geschwärzt werden können Abschnitte, welche Einzelpersonen betreffen (z.B. Wertende Bemerkungen in Berufungsverfahren) oder Prüfungsangelegenheiten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 189388 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189388/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Universität Konstanz
Ihre Anfrage nach LIFG - Protokolle universitärer Gremien Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde an das …
Von
Universität Konstanz
Betreff
Ihre Anfrage nach LIFG - Protokolle universitärer Gremien
Datum
25. Juni 2020 16:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde an das Justitiariat als zuständige Stelle innerhalb der Universität Konstanz weitergeleitet. Bitte teilen Sie uns, da die Bearbeitung Ihres Antrags voraussichtlich gebührenpflichtig ist, eine ladungsfähige Anschrift mit. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach LIFG - Protokolle universitärer Gremien [#189388] Sehr geehrteAntragsteller/in aus meiner S…
An Universität Konstanz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach LIFG - Protokolle universitärer Gremien [#189388]
Datum
29. Juni 2020 12:42
An
Universität Konstanz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in aus meiner Sicht sollte diese Anfrage nicht gebührenpflichtig sein, da es sich um eine geringfügige Anfrage handelt. Es müssen nur bereits vorhandene Protokolle verschickt werden, was aus meiner Sicht ein Aufwand von deutlich unter einer Stunde bedeutet. Können Sie mir bitte mitteilen, weshalb die Anfrage gebührenpflichtig ist. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 189388 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189388/
Universität Konstanz
AW: Ihre Anfrage nach LIFG - Protokolle universitärer Gremien = 5B#189388] Sehr geehrteAntragsteller/in aus unsere…
Von
Universität Konstanz
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach LIFG - Protokolle universitärer Gremien = 5B#189388]
Datum
3. Juli 2020 13:31
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in aus unserer Sicht handelt es sich bei Ihrer Anfrage keineswegs um eine „geringfügige Anfrage“, da sie von sechs verschiedenen universitären Gremien die Sitzungsprotokolle der letzten fünf Jahre anfordern, die darauf geprüft werden müssten, ob wir Sie Dritten nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 LIFG überhaupt zur Verfügung stellen dürfen, und zudem ggf. teilweise aufwendig auf die Notwendigkeit von Schwärzungen nach den §§ 4, 5 und 6 LIFG. Zudem möchten Sie eine Auskunftserteilung per Email, was zusätzlich noch das Scannen der Dokumente voraussetzen würde. Dies würde ggf. für die Universität zu einem erheblichen Zeitaufwand und damit zu vermutlich erheblichen Gebühren für Sie führen. Eine Möglichkeit, die Gebühren zu reduzieren, wäre der postalische Versand der Unterlagen, weil so der Aufwand für das Scannen wegfiele, aber auch hierfür, wie für die Geltendmachung der voraussichtlichen Gebühren, benötigen wir Ihre Anschrift. Sie werden daher gebeten, mitzuteilen, ob Sie unter den gegebenen Bedingungen weiterhin an Ihrem Antrag festhalten und, falls dies zutrifft, uns Ihre Anschrift zu übermitteln für den etwaigen postalischen Versand der Dokumente. Wir weisen darauf hin, dass der deutlich höhere Verwaltungsaufwand für eine elektronische Übermittlung der Unterlagen die Universität nach § 7 Abs. 5 LIFG berechtigt, den Informationszugang nur in dieser Form zu gewähren. Mit freundlichen Grüßen,

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach LIFG - Protokolle universitärer Gremien = 5B#189388] [#189388] Sehr geehrteAntragsteller/in
An Universität Konstanz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach LIFG - Protokolle universitärer Gremien = 5B#189388] [#189388]
Datum
22. Juli 2020 12:48
An
Universität Konstanz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich hätte ja gehofft das Protokolle digital vorliegen (weil sie für Gremienmitglieder offenbar von der Homepage einsehbar sind). Schwärzen erfordert ebenfalls kein ausdrucken. Dass das Prüfen natürlich einige Zeit kostet verstehe ich, allerdings hatte ich erwartet dass diese Teile sowieso öffentlich sein sollten. Ich ziehe hiermit die Anfrage zurück, verstehen sie meine Anfrage bitte als Anregung in Zukunft mit Entscheidungen der Universität transparenter umzugehen. Das aktuelle Vorgehen sowie "einscannen" als Hürde anzugeben, wenn alles digital vorliegt wirkt auf mich persönlich intransparent. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe mit dieser Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 189388 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189388/