Finanzierung der CoronaWarnApp

vor wenigen Tagen wurde die CoronaWarnApp als Freie Software veröffentlicht. Es ist davon auszugehen, dass die ein solch anspruchsvolles Projekt einen erheblichen Finanzierungsbedarf hat, siehe z.B. [1]. Der Dokumentation des Projekts [2, 3, 4] ist bisher nicht zu entnehmen, aus welchen Quellen diese Finanzierung stammt und wie sie unter den Auftragsnehmern aufgeteilt wurde.

Bitte senden Sie mir Informationen über die Finanzierungsquelle(n) für a) die Entwicklungskosten und b) die laufenden Kosten (Wartung der App und Betrieb der Infrastruktur) zu.

Weiterhin erbitte ich Informationen darüber, wer von den in der Dokumentation erwähnten Projektpartnern (Telekom, SAP, FhG, CISPA) welchen Anteil der Finanzierung erhalten hat bzw erhält.

Schließlich erbitte ich – falls möglich – eine kurze Stellungnahme zu der These, dass eigenständige Veröffentlichung der von mir angefragten Informationen sich positiv auf die Transparenz des Entwicklungsprozesses, dadurch auf die wahrgenommene Vertrauenswürdigkeit der App und damit auf die Akzeptanz in der Bevölkerung auswirken würde.

[1] https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/corona-entwicklung-der-warn-app-hat-20-millionen-euro-gekostet/25907216.html

[2] https://github.com/corona-warn-app/cwa-documentation#who-we-are

[3] https://github.com/corona-warn-app/cwa-documentation/blob/master/translations/README.de.md#wer-wir-sind

[4] https://www.zusammengegencorona.de/informieren/praevention/#faqitem=fcb73195-6cb8-58e4-b585-8cf825569126

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. Juni 2020
  • Frist
    21. Juli 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: vor wenigen Tagen w…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Finanzierung der CoronaWarnApp [#189427]
Datum
19. Juni 2020 20:50
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
vor wenigen Tagen wurde die CoronaWarnApp als Freie Software veröffentlicht. Es ist davon auszugehen, dass die ein solch anspruchsvolles Projekt einen erheblichen Finanzierungsbedarf hat, siehe z.B. [1]. Der Dokumentation des Projekts [2, 3, 4] ist bisher nicht zu entnehmen, aus welchen Quellen diese Finanzierung stammt und wie sie unter den Auftragsnehmern aufgeteilt wurde. Bitte senden Sie mir Informationen über die Finanzierungsquelle(n) für a) die Entwicklungskosten und b) die laufenden Kosten (Wartung der App und Betrieb der Infrastruktur) zu. Weiterhin erbitte ich Informationen darüber, wer von den in der Dokumentation erwähnten Projektpartnern (Telekom, SAP, FhG, CISPA) welchen Anteil der Finanzierung erhalten hat bzw erhält. Schließlich erbitte ich – falls möglich – eine kurze Stellungnahme zu der These, dass eigenständige Veröffentlichung der von mir angefragten Informationen sich positiv auf die Transparenz des Entwicklungsprozesses, dadurch auf die wahrgenommene Vertrauenswürdigkeit der App und damit auf die Akzeptanz in der Bevölkerung auswirken würde. [1] https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/corona-entwicklung-der-warn-app-hat-20-millionen-euro-gekostet/25907216.html [2] https://github.com/corona-warn-app/cwa-documentation#who-we-are [3] https://github.com/corona-warn-app/cwa-documentation/blob/master/translations/README.de.md#wer-wir-sind [4] https://www.zusammengegencorona.de/informieren/praevention/#faqitem=fcb73195-6cb8-58e4-b585-8cf825569126
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189427 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189427/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte fern…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Finanzierung der CoronaWarnApp [#189427]
Datum
24. Juni 2020 13:33
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anträgen nach dem IFG hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 19.…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Finanzierung der CoronaWarnApp [#189427]
Datum
9. Juli 2020 13:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 19. Juni 2020, in dem Sie um Informationen über die Finanzierungsquellen für die Entwicklungskosten und die laufenden Kosten der CoronaWarnApp bitten. Da der von Ihnen geltend gemachte Auskunftsanspruch die Belange Dritter, mithin der Telekom und von SAP berührt, deren schutzwürdige Interessen betroffen sein könnten, sind wir gemäß § 8 Absatz 1 IFG verpflichtet, den Dritten schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. In diesem Fall ist es erforderlich, dass Sie Ihren Antrag begründen (§ 7 Absatz 1 Satz 3 IFG), damit eine Interessenabwägung vorgenommen werden kann. Ich bitte Sie, mir diese Begründung zukommen zu lassen. Die verspätete Rückmeldung bedauern wir sehr. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da dieselben Arbeitseinheiten, die vorrangig mit der Bewältigung der COVID19-Krise betraut sind, naturgemäß auch verantwortlich sind für die Informationen, an denen momentan besonders großes Interesse besteht, muss ich Sie noch um etwas Geduld bitten. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Finanzierung der CoronaWarnApp“ vom 19.06.2020 (…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Finanzierung der CoronaWarnApp [#189427]
Datum
2. August 2020 23:26
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Finanzierung der CoronaWarnApp“ vom 19.06.2020 (#189427) wurde nach meinem Kenntnisstand nicht in der gesetzlich vorgesehenen Zeit beantwortet. Die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Über eine Information bezüglich des Standes meiner Anfrage würde ich mich freuen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189427 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189427/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Nachfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Mit Email vom 09.…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Finanzierung der CoronaWarnApp [#189427]
Datum
3. August 2020 16:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
AWFinanzierungderCoronaWarnApp189427.eml
10,2 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Nachfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Mit Email vom 09.07.2020 (nochmals als Anlage beigefügt) wurden Sie gebeten, Ihren Antrag zu begründen, da der von Ihnen geltend gemachte Auskunftsanspruch die Belange Dritter, mithin der Telekom und von SAP berührt, deren schutzwürdige Interessen betroffen sein könnten. Da die erbetene Antragsbegründung noch nicht erfolgt ist, ruht Ihr Antrag. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht möchte ich hiermit meine Anfrage begründen. die Bundesregierung hat e…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Finanzierung der CoronaWarnApp [#189427]
Datum
21. November 2020 14:28
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht möchte ich hiermit meine Anfrage begründen. die Bundesregierung hat einen öffentlichen Auftrag an SAP und die Telekom vergeben. Meines Wissens erfolgte das auf Grund der objektiv gebotenen Eile ohne Ausschreibung. Die in den Medien publizierten Kosten der Corona-Warn-App (CWA) erscheinen mir als außenstehendem und Steuerzahler sehr hoch. Der Finanzierungsaspekt der CWA steht in deutlichem Widerspruch zur sonstigen Transparenz des Entwicklungsprozesses. Allerdings ist vollständige Transparenz entscheidend für die breite Akzeptanz (und damit Wirksamkeit) der CWA und mittelbar auch der weiteren Corona-Schutzmaßnahmen. Die aktuelle Intransparenz hingegen befördert die Entstehung und Verbreitung von Gerüchten und Fehlinformationen und steht dadurch einer wirksamen Bekämpfung der Pandemie entgegen. Größtmögliche Nachvollziehbarkeit und Transparenz sind also eine unverzichtbare Grundeigenschaft der App – die bisher nicht erfüllt ist. Unabhängig vom konkreten Anwendungsfall ist für mich nicht ersichtlich, warum eine privatwirtschaftliche Auftragnehmerin eines Auftrages der öffentlichen Hand eine Geheimhaltung der vertraglichen Rahmenbedigungen mit schutzwürdigen Interessen begründen kann. Als wahlberechtigter (und steuerzahlender) Bürger bin ich – zusammen mit allen anderen Mitbürgerinnen und Mitbürgern – der eigentliche Auftraggeber des Regierungshandelns. Die auf Zeit gewählte Regierung und die Verwaltung ist den Bürger:innen und Bürgern gegeüber verpflichtet und rechenschaftspflichtig, nicht den privatwirtschaftlichen Interessen ihrer Auftragnehmerinnen. Wer öffentliche Aufträge annimmt muss sich bewusst sein, dass die Öffentlichkeit der Auftraggeber ist und dass der Auftraggeber volle Kenntnis der vertraglichen Rahmenbedingungen erlangt. Wenn privatwirtschaftliche Interessen dem entgegenstehen, können schlicht keine öffentlichen Aufträge angenommen werden. (Ein anderer Sachverhalt läge vor, wenn die vertraglichen Details statt aus privatwirtschaftlichen Gründen zum Schutze der Öffentlichkeit geheimgehalten würden, z.B. weil sie sicherheitsrelevant sind.) Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189427 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189427/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das Übermitteln Ihrer Begründung. Wir beabsichtigen, Ihrem Antrag ü…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Finanzierung der CoronaWarnApp [#189427];
Datum
24. November 2020 08:29
Status
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1,6 KB
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2,0 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das Übermitteln Ihrer Begründung. Wir beabsichtigen, Ihrem Antrag überwiegend stattzugeben und Ihnen die mit Telekom und SAP geschlossenen Verträge, denen Sie die begehrten Informationen entnehmen können, zu übersenden. Allerdings mussten einige Vertragsinhalte aufgrund entgegenstehender privater Belange unkenntlich gemacht werden. Bezüglich dieser Inhalte lehnen wir Ihren Antrag auf Informationszugang ab. (Ablehnende) Bescheide versenden wir ausschließlich per Post, da nur so der für die Rechtsmittelfrist wichtige Zugang festgestellt werden kann. Wenn Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid wünschen, teilen Sie bitte Ihre Postadresse mit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht und die Zusage. Sobald mir die (teilweise geschwärzte…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Finanzierung der CoronaWarnApp [#189427]; [#189427]
Datum
5. Dezember 2020 08:29
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht und die Zusage. Sobald mir die (teilweise geschwärzten) Verträge vorliegen, kann ich prüfen ob meinem Informationsbedürfnis und -anspruch damit Genüge getan ist. Dann werde ich entscheiden, ob ich einen rechtsmittelfähigen (Ablehnungs)Bescheid benötige. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189427 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189427/

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in rechtsmittelfähige Bescheide versenden wir ausschließlich per Post, da sich so gemä…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Finanzierung der CoronaWarnApp [#189427]; [#189427]
Datum
9. Dezember 2020 13:46
Status
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1,6 KB
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2,0 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in rechtsmittelfähige Bescheide versenden wir ausschließlich per Post, da sich so gemäß § 41 Absatz 2 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz der Zeitpunkt des Zugangs nachweisen lässt. Der von Ihnen gewünschte Informationszugang kann daher nur dann erfolgen, wenn Sie sich im Vorfeld mit den vorgenommenen Schwärzungen einverstanden erklären oder uns eine Postanschrift zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen