Soziale und ökologische Performance Ihres Stiftungskapitals

Anfrage an: Universität Freiburg

Zu den Anlagerichtlinien der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg ich folgendes (https://www.zuv.uni-freiburg.de/formulare/anlagerichtlinien.pdf) gefunden:

„3.3. Aus der Vermögensanlage werden Unternehmen ausgeschlossen, deren Kerngeschäft auf der Exploration, der Förderung, dem Transport und dem Vertrieb von, oder der Energiegewinnung aus fossilen und nuklearen Energieträgern (Kohle, Öl, Gas, Uran) beruht. Es werden darüber hinaus Unternehmen ausgeschlossen, die im Kerngeschäft Militärwaffen und/oder Militärmunition herstellen oder vertreiben. Betreiben Unternehmen die oben genannten Geschäftsfelder zusätzlich neben ihrem Kerngeschäft, sollen sie ebenfalls nicht bei der Vermögensanlage berücksichtigt werden.“

Darüber hinaus würden mich mich aber noch die Beantwortung der folgenden Fragen interessieren.

1. Werden neben den oben genannten Aspekten weitere soziale und ökologische Aspekte bei Investitionsentscheidungen des Stiftungsvermögens berücksichtigt? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

2. Gibt es neben den oben genannten Ausschlusskriterien konkrete Ausschlusskriterien für Sektoren bzw. Themen, die als besonders kritisch betrachtet werden? Zum Beispiel: Einsatz von Kinder- und Zwangsarbeit; Verletzung von Menschenrechten; aggressive oder Steuervermeidungstechniken.

3. Gelten die Nachhaltigkeitsrichtlinien für alle Asset Klassen und auch für indirekte Anlagen? Fordern Sie von Ihren externen Asset Managern ebenfalls die Einhaltung Ihrer Kriterien?

4. Wie gehen Sie damit um, wenn bei einem Unternehmen, in das Sie investieren, soziale oder ökologische Kontroversen festgestellt werden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Juni 2020
  • Frist
    19. Juli 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zu den Anlagerich…
An Universität Freiburg Details
Von
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Betreff
Soziale und ökologische Performance Ihres Stiftungskapitals [#189430]
Datum
19. Juni 2020 21:13
An
Universität Freiburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zu den Anlagerichtlinien der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg ich folgendes (https://www.zuv.uni-freiburg.de/formulare/anlagerichtlinien.pdf) gefunden: „3.3. Aus der Vermögensanlage werden Unternehmen ausgeschlossen, deren Kerngeschäft auf der Exploration, der Förderung, dem Transport und dem Vertrieb von, oder der Energiegewinnung aus fossilen und nuklearen Energieträgern (Kohle, Öl, Gas, Uran) beruht. Es werden darüber hinaus Unternehmen ausgeschlossen, die im Kerngeschäft Militärwaffen und/oder Militärmunition herstellen oder vertreiben. Betreiben Unternehmen die oben genannten Geschäftsfelder zusätzlich neben ihrem Kerngeschäft, sollen sie ebenfalls nicht bei der Vermögensanlage berücksichtigt werden.“ Darüber hinaus würden mich mich aber noch die Beantwortung der folgenden Fragen interessieren. 1. Werden neben den oben genannten Aspekten weitere soziale und ökologische Aspekte bei Investitionsentscheidungen des Stiftungsvermögens berücksichtigt? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? 2. Gibt es neben den oben genannten Ausschlusskriterien konkrete Ausschlusskriterien für Sektoren bzw. Themen, die als besonders kritisch betrachtet werden? Zum Beispiel: Einsatz von Kinder- und Zwangsarbeit; Verletzung von Menschenrechten; aggressive oder Steuervermeidungstechniken. 3. Gelten die Nachhaltigkeitsrichtlinien für alle Asset Klassen und auch für indirekte Anlagen? Fordern Sie von Ihren externen Asset Managern ebenfalls die Einhaltung Ihrer Kriterien? 4. Wie gehen Sie damit um, wenn bei einem Unternehmen, in das Sie investieren, soziale oder ökologische Kontroversen festgestellt werden?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189430 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189430/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Soziale und ökologische Performance Ihres Stiftu…
An Universität Freiburg Details
Von
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Betreff
AW: Soziale und ökologische Performance Ihres Stiftungskapitals [#189430]
Datum
20. Juli 2020 09:35
An
Universität Freiburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Soziale und ökologische Performance Ihres Stiftungskapitals“ vom 19.06.2020 (#189430) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189430 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189430/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Universität Freiburg
Ihr Antrag auf Informationszugang nach § 7 Abs. 1 Satz 1 LIFG vom 22.06.2020; hier: Soziale und ökologische Perfor…
Von
Universität Freiburg
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang nach § 7 Abs. 1 Satz 1 LIFG vom 22.06.2020; hier: Soziale und ökologische Performance des Stiftungskapitals [#189430]
Datum
22. Juli 2020 16:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang, den Sie der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg über das Internetportal "www.fragdenstaat.de" am 22.06.2020 zugeleitet haben. Darin hatten Sie um eine Antwort in elektronischer Form gebeten und wir überlassen Ihnen anliegend die Entscheidung der Universität vom 22.07.2020. Diese wird Ihnen zusätzlich mit Postzustellungsurkunde zugehen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] ____________________________ [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Dezernat 5 - Recht Tel.: [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> Anlage: Entscheidung über Ihren Antrag auf Informationszugang nach § 7 Abs. 1 Satz 1 LIFG vom 22.07.2020

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AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach § 7 Abs. 1 Satz 1 LIFG vom 22.06.2020; hier: Soziale und ökologische Pe…
An Universität Freiburg Details
Von
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Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach § 7 Abs. 1 Satz 1 LIFG vom 22.06.2020; hier: Soziale und ökologische Performance des Stiftungskapitals [#189430]
Datum
28. Juli 2020 23:03
An
Universität Freiburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Frau [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Antwort. ... Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 189430 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]