Vollstreckung Rundfunkbeitrag: Ersetzt die Vermögensauskunft der Kasse Hamburg bei Direktanmeldung die Feststellung der Zahlungsfähigkeit nach RBStV?

Die Direktanmeldung zum Rundfunkbeitrag wurde von den Intendanten der Landesrundfunkanstalten aufgrund der doch beträchtlichen Zahl der Nicht-Rückmeldungen auf die Anschreiben des Beitragsservices eingeführt. Da die Direktanmeldung ohne Beteiligung des Betroffenen einseitig stattfindet, werden keine Sachverhalte zu seiner Zahlungsfähigkeit erkenntlich. Die Direktanmeldung wird von der Landesrundfunkanstalt (NDR) bis zur Vollstreckung durch die Kasse Hamburg durchgezogen. Bei weiterer Nichtzahlung des Schuldners kann die Kasse Hamburg dann im Zuge der Zwangsvollstreckung dessen Vermögen überprüfen. Ersetzt nun diese Vermögensauskunft die nicht erfolgte Abklärung im vorangegangenen Verwaltungsverfahren?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Juni 2020
  • Frist
    24. Juli 2020
  • Ein:e Follower:in
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich…
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Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Vollstreckung Rundfunkbeitrag: Ersetzt die Vermögensauskunft der Kasse Hamburg bei Direktanmeldung die Feststellung der Zahlungsfähigkeit nach RBStV? [#189458]
Datum
20. Juni 2020 10:39
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Die Direktanmeldung zum Rundfunkbeitrag wurde von den Intendanten der Landesrundfunkanstalten aufgrund der doch beträchtlichen Zahl der Nicht-Rückmeldungen auf die Anschreiben des Beitragsservices eingeführt. Da die Direktanmeldung ohne Beteiligung des Betroffenen einseitig stattfindet, werden keine Sachverhalte zu seiner Zahlungsfähigkeit erkenntlich. Die Direktanmeldung wird von der Landesrundfunkanstalt (NDR) bis zur Vollstreckung durch die Kasse Hamburg durchgezogen. Bei weiterer Nichtzahlung des Schuldners kann die Kasse Hamburg dann im Zuge der Zwangsvollstreckung dessen Vermögen überprüfen. Ersetzt nun diese Vermögensauskunft die nicht erfolgte Abklärung im vorangegangenen Verwaltungsverfahren?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 189458 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189458/ Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Vollstreckung Rundfunkbeitrag: Ersetzt d…
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Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: Vollstreckung Rundfunkbeitrag: Ersetzt die Vermögensauskunft der Kasse Hamburg bei Direktanmeldung die Feststellung der Zahlungsfähigkeit nach RBStV? [#189458]
Datum
24. Juli 2020 07:55
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Vollstreckung Rundfunkbeitrag: Ersetzt die Vermögensauskunft der Kasse Hamburg bei Direktanmeldung die Feststellung der Zahlungsfähigkeit nach RBStV?“ vom 20.06.2020 (#189458) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 189458 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189458/ Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrter Herr Pinz, ich bedauere, Ihre Anfrage erst jetzt zu beantworten. Die Vermögensauskunft des Vollstr…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: Anfrage HmbTG - Vollstreckung Rundfunkbeitrag: Ersetzt die Vermögensauskunft der Kasse Hamburg bei Direktanmeldung die Feststellung der Zahlungsfähigkeit nach RBStV? [#189458]
Datum
13. August 2020 08:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Pinz, ich bedauere, Ihre Anfrage erst jetzt zu beantworten. Die Vermögensauskunft des Vollstreckungsschuldners gem. § 284 Abgabenordnung in Verbindung mit § 35 Hamburgisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz stellt eine Vollstreckungsmaßnahme dar, die der Ermittlung der Vermögensverhältnisse dient, damit die Erforderlichkeit und Angemessenheit weiterer Vollstreckungshandlungen geprüft werden kann. Sie hat somit keine Auswirkungen auf die Feststellung der Zahlungsfähigkeit nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Diese ist im Rahmen des Festsetzungsverfahrens zu prüfen. Mit Inkrafttreten des 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrags am 1.1.2017 ist die Ermäßigung und die Befreiung vom Rundfunkbeitrag rückwirkend für bis zu drei Jahre möglich. Hierzu ist ein Antrag des Pflichtigen beim Beitragsservice des Norddeutschen Rundfunks erforderlich. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ihnen ist bekannt, dass eine Befreiung vom Run…
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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: Anfrage HmbTG - Vollstreckung Rundfunkbeitrag: Ersetzt die Vermögensauskunft der Kasse Hamburg bei Direktanmeldung die Feststellung der Zahlungsfähigkeit nach RBStV? [#189458]
Datum
14. August 2020 01:03
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ihnen ist bekannt, dass eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag nur auf Antrag des "Pflichtigen" vorgenommen wird. Die Direktanmeldung zum Rundfunkbeitrag wird aber vorgenommen, weil der Betroffene nun gerade nicht oder unvollständig Auskunft erteilt hat. Es werden also in diesem Fall weder Zahlungspflicht noch Befreiungstatbestände festgestellt, sondern vom interessengeleiteten NDR zur eigenen "Verwaltungsvereinfachung" frei vermutet, dass der Betroffene sozusagen "per RBStV" zahlungsfähig ist. Auf diese Annahme hin wird dann das Vollstreckungsersuchen ausgestellt, das die Kasse.Hamburg dann vollzieht. Die von mir angesprochene interne Vereinbarung der Intendanten der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten zur "Direktanmeldung" sich nicht rückmeldenden "Pflichtigen" ist Ihnen bekannt? Erkenne ich an Ihrer Kenntnis zum Ablauf der Beantragung zur Befreiung richtig, dass trotz fehlender Beteiligung der Betroffenen die Fälle der Direktanmeldung von der Kasse.Hamburg mitvollstreckt werden? Ist es nicht vorrangig Aufgabe der Landesrundfunkanstalten, über den Weg der Verfolgung als Ordnungswidrigkeit (RBStV § 12) die fehlenden Angaben zur Beitragspflicht notfalls zu erzwingen? Und schliesst dieser Paragraph eine direkte Vollstreckung ungesicherter Schuldverhältnisse nicht geradezu aus? Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 189458 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189458/ Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Finanzbehörde Hamburg
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Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
Betreff versteckt
Datum
14. August 2020 01:03
Status
Warte auf Antwort

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Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrter Herr Pinz, Ihre Fragen beantworte ich wie folgt: Die Beantwortung der Frage, ob die Fälle der Dir…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
90001200029896_299_Anfrage HmbTG - Vollstreckung Rundfunkbeitrag: Ersetzt die Vermögensauskunft der Kasse Hamburg bei Direktanmeldung die Feststellung der Zahlungsfähigkeit nach RBStV? [#189458]
Datum
15. September 2020 08:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
AW90001200029896_299SebastianPinz-WGE.eml
1,3 MB
AWAnfrageHmbTG-VollstreckungRundfunkbei.eml
4,9 KB
WG5972020PinzBrgerschaftlicheEingabe.eml
1,3 MB
Sehr geehrter Herr Pinz, Ihre Fragen beantworte ich wie folgt: Die Beantwortung der Frage, ob die Fälle der Direktanmeldung von der KHH mitvollstreckt werden, stellt eine amtliche Informationen im Sinne von § 2 Abs. 1 HmbTG dar. Derartige Fälle werden von der Kasse.Hamburg vollstreckt, wenn ein entsprechendes Ersuchen vorliegt. Die Frage, ob mir persönlich diese interne Vereinbarung der Intendanten bekannt ist, fällt nicht unter das HmbTG. Diese stellt keine Aufzeichnung dar, die amtlichen Zwecken dient. Die Frage, ob § 12 RBStV eine direkte Vollstreckung ungesicherter Schuldverhältnisse etc. ausschließt, ist eine rein rechtliche und fällt als solche auch nicht unter das HmbTG. Beste Grüße,
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Es ist selbsterklärend, dass ich bei einer Anfr…
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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: 90001200029896_299_Anfrage HmbTG - Vollstreckung Rundfunkbeitrag: Ersetzt die Vermögensauskunft der Kasse Hamburg bei Direktanmeldung die Feststellung der Zahlungsfähigkeit nach RBStV? [#189458]
Datum
15. September 2020 08:26
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Es ist selbsterklärend, dass ich bei einer Anfrage über das Transparenzportal "fragdenstaat" keine Sie persönlich betreffenden Fragen stelle, sondern Sie als Behördenleiter und Verantwortlichen anspreche. Bitte beantworten Sie die gestellten Fragen im Namen der Finanzbehörde, bzw. der Leitung der Kasse Hamburg. Mit freundlichen Grüssen Sebastian Pinz meine Informationsfreiheitsanfrage „Vollstreckung Rundfunkbeitrag: Ersetzt die Vermögensauskunft der Kasse Hamburg bei Direktanmeldung die Feststellung der Zahlungsfähigkeit nach RBStV?“ vom 20.06.2020 (#189458) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 54 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 189458 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189458/ Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vollstreckung Rundfunkbeitrag: Ersetzt die Ver…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: 90001200029896_299_Anfrage HmbTG - Vollstreckung Rundfunkbeitrag: Ersetzt die Vermögensauskunft der Kasse Hamburg bei Direktanmeldung die Feststellung der Zahlungsfähigkeit nach RBStV? [#189458]
Datum
30. November 2022 13:03
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vollstreckung Rundfunkbeitrag: Ersetzt die Vermögensauskunft der Kasse Hamburg bei Direktanmeldung die Feststellung der Zahlungsfähigkeit nach RBStV?“ vom 20.06.2020 (#189458) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 860 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vollstreckung Rundfunkbeitrag: Ersetzt die Ver…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: 90001200029896_299_Anfrage HmbTG - Vollstreckung Rundfunkbeitrag: Ersetzt die Vermögensauskunft der Kasse Hamburg bei Direktanmeldung die Feststellung der Zahlungsfähigkeit nach RBStV? [#189458]
Datum
30. November 2022 13:05
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vollstreckung Rundfunkbeitrag: Ersetzt die Vermögensauskunft der Kasse Hamburg bei Direktanmeldung die Feststellung der Zahlungsfähigkeit nach RBStV?“ vom 20.06.2020 (#189458) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 860 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz

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Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrter Herr Pinz, ich wünsche Ihnen noch ein gutes neues Jahr! Die betreffende Anfrage haben wir am 13.08…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
90001200029896_720_Anfrage HmbTG - Vollstreckung Rundfunkbeitrag: Ersetzt die Vermögensauskunft der Kasse Hamburg bei Direktanmeldung die Feststellung der Zahlungsfähigkeit nach RBStV? [#189458]
Datum
6. Januar 2023 11:42
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
awanfragehmbtg-vollstreckungrundfunkbei_1.eml
4,9 KB
awanfragehmbtg-vollstreckungrundfunkbei.eml
4,9 KB
Sehr geehrter Herr Pinz, ich wünsche Ihnen noch ein gutes neues Jahr! Die betreffende Anfrage haben wir am 13.08.2020 (siehe Anlage) beantwortet. Ich zitiere aus der damaligen Antwort: Die Vermögensauskunft des Vollstreckungsschuldners gem. § 284 Abgabenordnung in Verbindung mit § 35 Hamburgisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz stellt eine Vollstreckungsmaßnahme dar, die der Ermittlung der Vermögensverhältnisse dient, damit die Erforderlichkeit und Angemessenheit weiterer Vollstreckungshandlungen geprüft werden kann. Sie hat somit keine Auswirkungen auf die Feststellung der Zahlungsfähigkeit nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Diese ist im Rahmen des Festsetzungsverfahrens zu prüfen. Mit Inkrafttreten des 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrags am 1.1.2017 ist die Ermäßigung und die Befreiung vom Rundfunkbeitrag rückwirkend für bis zu drei Jahre möglich. Hierzu ist ein Antrag des Pflichtigen beim Beitragsservice des Norddeutschen Rundfunks erforderlich. Mit freundlichen Grüßen