Abstandsverstöße L574 von Pforzheim bis Neuhausen

Anfrage an: Stadt Pforzheim

- die Anzahl der bisher verwarnten/bußgeldbehafteten Abstandsverstöße auf der Straße L574, von Pforzheim bis Neuhausen im Jahr 2020

- Abstandsverstöße meint hier Verstöße nach Tatbestandsnummer 105112

"Sie hielten beim Überholen keinen ausreichenden Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern ein."

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Juni 2020
  • Frist
    23. Juli 2020
  • 5 Follower:innen
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Anzahl der …
An Stadt Pforzheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Abstandsverstöße L574 von Pforzheim bis Neuhausen [#189588]
Datum
23. Juni 2020 11:37
An
Stadt Pforzheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Anzahl der bisher verwarnten/bußgeldbehafteten Abstandsverstöße auf der Straße L574, von Pforzheim bis Neuhausen im Jahr 2020 - Abstandsverstöße meint hier Verstöße nach Tatbestandsnummer 105112 "Sie hielten beim Überholen keinen ausreichenden Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern ein."
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189588 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189588/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Pforzheim
Sehr geehrteAntragsteller/in Wir erhielten ca. 70 Anzeigen, wovon in 46 Fällen Verfahren (Verwarnungen) erteilt w…
Von
Stadt Pforzheim
Betreff
WG: Abstandsverstöße L574 von Pforzheim bis Neuhausen [#189588]
Datum
8. Juli 2020 09:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Wir erhielten ca. 70 Anzeigen, wovon in 46 Fällen Verfahren (Verwarnungen) erteilt wurden. In einem Fall haben wir das Verfahren an die Staatsanwaltschaft wegen Straßenverkehrsgefährdung abgegeben. In den meisten Fällen handelt es sich um die Strecke zwischen Pforzheim und Pforzheim-Hohenwart bis Stadtgrenze. Neuhausen selbst gehört nicht mehr zu unserem Zuständigkeitsbereich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke sehr für die schnelle Beantwortung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüße…
An Stadt Pforzheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Abstandsverstöße L574 von Pforzheim bis Neuhausen [#189588]
Datum
8. Juli 2020 09:13
An
Stadt Pforzheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke sehr für die schnelle Beantwortung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189588 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189588/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe noch einige Nachfrage zu meiner Anfrage: Sie schreiben "ca. 70 Anzeig…
An Stadt Pforzheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Abstandsverstöße L574 von Pforzheim bis Neuhausen [#189588]
Datum
9. Juli 2020 14:39
An
Stadt Pforzheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe noch einige Nachfrage zu meiner Anfrage: Sie schreiben "ca. 70 Anzeigen". Können Sie da eine genaue Zahl nennen? Gibt es unter diesen ca. 70 Anzeigen noch offene Verfahren, wo eine Verwarnung noch aussteht? Falls ja: Wie viele sind das? Wurde bei den ca. 24 "nicht verwarnten" Anzeigen von der Verfolgung abgesehen? In wie vielen Fällen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189588 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189588/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Pforzheim
Sehr geehrteAntragsteller/in aktuell sind wir bei einem Stand von 126 Anzeigen im Jahr 2020. Davon sind 123 Anzei…
Von
Stadt Pforzheim
Betreff
Pforzheim: Abstandsverstöße L574 von Pforzheim bis Neuhausen [#189588]
Datum
21. Juli 2020 08:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in aktuell sind wir bei einem Stand von 126 Anzeigen im Jahr 2020. Davon sind 123 Anzeigen von ein und derselben Privatperson. Davon sind ca. 25 Anzeigen noch nicht bearbeitet. D.h. es kann hier noch keine Aussage gemacht werden, ob oder ob kein Verfahren eingeleitet wird. Hinweis: Diese Zahlen betreffen allerdings nicht nur die Strecke L574 zwischen Pforzheim und Neuhausen, machen aber den allergrößten Anteil aus. Es werden auch Abstandsverstöße innerorts angezeigt. Zur Frage 2: Wenn wir in Fällen nicht verwarnen, dann bedeutet dies, dass eben kein Verfahren eingeleitet wurde. Bei geringfügigen Verstößen oder unklarer Beweislage kann die Verfolgungsbehörde davon absehen, ein Verfahren einzuleiten (§ 47 OWiG). Wir prüfen jedoch jeden Einzelfall. Mit freundlichen Grüßen