Interne Unterlagen zum Ausbruchsgeschehen im Kreis Gütersloh

alle interne Unterlagen zum Coronavirus-Ausbruchsgeschehen im Kreis Gütersloh.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
Interne Unterlagen zum Ausbruchsgeschehen im Kreis Gütersloh [#189657]
Datum
24. Juni 2020 08:07
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle interne Unterlagen zum Coronavirus-Ausbruchsgeschehen im Kreis Gütersloh.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189657 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189657/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre Anfrage an das MAGS-Antragsteller/in Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail. Derzeit erreic…
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Anfrage an das MAGS-Antragsteller/in
Datum
25. Juni 2020 10:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail. Derzeit erreichen uns viele Anschreiben zum Thema Corona, die wir leider nicht alle im Detail und auf den Einzelfall bezogen beantworten können. Dafür bitten wir um Verständnis. Am 23. Juni 2020 hat die Landesregierung in Folge des Corona-Ausbruchs in einem Schlachtbetrieb in Rheda-Wiedenbrück die zweite Stufe des Lockdowns im Kreis Gütersloh und im Kreis Warendorf aktiviert. Damit bringt die Landesregierung in der Region zum Schutz der Bevölkerung ein weiteres Sicherheits- und Schutzpaket auf den Weg, um die Ausbreitung des Virus wirksam zu bekämpfen. Der Landesregierung ist bewusst, dass dies für die Bevölkerung eine große Belastung darstellt. Doch ohne die Maßnahmen könnten die Belastungen am Ende um ein Vielfaches höher sein - in den Kreisen Gütersloh und Warendorf, in den benachbarten Kreisen und Städten sowie in den anderen Teilen unseres Landes. Weitere Informationen zu den Maßnahmen finden Sie hier: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-06-23_coronaregionalverordnung.pdf Über die Entwicklungen und die konkreten Maßnahmen vor Ort informieren können Sie sich an diesen Stellen: https://www.kreis-guetersloh.de/aktuelles/corona/ https://www.kreis-warendorf.de/aktuelles/startseite/ Eine Übersicht über die aktuellen Erlasse finden Sie auf unserer Website: https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage an das MAGS-Antragsteller/in [#189657] Sehr geehrteAntragsteller/in wie Sie meinem IFG-Antrag en…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage an das MAGS-Antragsteller/in [#189657]
Datum
25. Juni 2020 18:22
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in wie Sie meinem IFG-Antrag entnehmen können, geht es mir nicht um die öffentlichen sondern die internen Unterlagen. Falls bei Ihnen keine Unterlagen vorliegen oder Sie Unterlagen nicht herausgeben möchten, bitte ich um einen rechtsmittelfähigen Bescheid, um eine Klage am Verwaltungsgericht zu ermöglichen. Meine Postanschrift finden Sie beigefügt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189657 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189657/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: Ihre Anfrage an das MAGS-Antragsteller/in [#189657] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsa…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage an das MAGS-Antragsteller/in [#189657]
Datum
27. September 2020 10:33
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Unterlagen zum Ausbruchsgeschehen im Kreis Gütersloh“ vom 24.06.2020 (#189657) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 62 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189657 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189657/
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AW: Ihre Anfrage an das MAGS-Antragsteller/in [#189657] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheits…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage an das MAGS-Antragsteller/in [#189657]
Datum
16. März 2021 17:33
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Unterlagen zum Ausbruchsgeschehen im Kreis Gütersloh“ vom 24.06.2020 (#189657) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 232 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189657 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189657/
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an uns gewandt haben. Aufgrund des hohen Auf…
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
27_WG: Informationsfreiheitsanfrage Interne Unterlagen zum Ausbruchsgeschehen im Kreis Gütersloh
Datum
25. März 2021 07:40
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an uns gewandt haben. Aufgrund des hohen Aufkommens an Anfragen bitten wir, die verzögerte Beantwortung zu entschuldigen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen hat bezüglich der derzeitig geltenden Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus eine Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger geschaffen, schriftliche Anfragen zu senden. Bei der Beantwortung müssen wir uns darauf beschränken, die geltenden Regelungen zu vermitteln und zu erläutern, wie diese im Allgemeinen ausgelegt werden können. Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) können Sie Entschädigungen bei Quarantäne, Tätigkeitsverbot oder Betreuungserfordernis erhalten. Zuständig dafür sind in Nordrhein-Westfalen die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen Lippe (LWL). Aufgrund der sehr hohen Antragszahl werden in Nordrhein-Westfalen seit dem 15. Februar 2021 ausschließlich online auf http://www.ifsg-online.de/index.html gestellte Anträge bearbeitet. In Papier oder per E-Mail gestellte Anträge müssen die Landschaftsverbände leider zurücksenden. Die Online-Antragstellung ist der einfachste, schnellste und sicherste Weg, dass die Landschaftsverbände Ihren Antrag so zügig wie möglich bearbeiten können. Eine Weiterleitung von bereits gestellten, uns zugeleiteten Anträgen ist leider nicht möglich. Auf unserer Sonderseite erhalten Sie zahlreiche Informationen zur aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und den in diesem Zusammenhang getroffenen rechtlichen Regelungen sowie den Auswirkungen auf verschiedene Bereiche der Arbeitswelt und des Alltags (Regeln für das öffentliche Leben, Schutzimpfung, Fallzahlen, Schule, Kinderbetreuung, Quarantäne, Pflege und Gesundheitswesen, Rechtliche Regelungen, Teststrategie, Leichte Sprache und Gebärdensprache, Freiwilligenregister, Arbeit, Arbeitsschutz, Wirtschaft usw.). Dort finden Sie auch einen Frage-Antworten-Katalog der Staatskanzlei. Die Adresse: https://www.mags.nrw/coronavirus<http://www.mags.nrw/coronavirus> Des Weiteren haben die Bundesregierung, das Bundesministerium für Gesundheit, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und das Robert Koch-Institut auf folgenden Internetseiten Antworten zu den wichtigsten Fragen zusammengestellt: https://www.bundesregierung.de/breg-d... https://www.bundesgesundheitsminister... https://www.infektionsschutz.de/coron... https://www.rki.de/DE/Home/homepage_n... Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ist weder in der Lage noch befugt dazu, detaillierte Einzelfallregelungen zu treffen. Dazu sind die örtlichen Gesundheits- und Ordnungsbehörden berufen, die Ihren Fall beurteilen müssen. Für die Behörden stellen unsere Auslegungshinweise nur eine ermessenslenkende „Richtschnur“ bei möglichen ordnungsbehördlichen Einschreiten dar; diese sind mithin auch für die Behörden nicht rechtsverbindlich. Sämtliche Verordnungen, die aufgrund der Corona-Pandemie durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen erlassen worden sind, sind zeitlich befristet. Ob die Befristungen verlängert werden und in welchem Umfang Änderungen in den Verordnungen erfolgen werden, hängt maßgeblich vom weiteren Verlauf des Infektionsgeschehens ab. Da es sich insgesamt um ein dynamisches Geschehen handelt, erfolgen Fristverlängerungen und Änderungen in der Regel kurzfristig. Bitte berücksichtigen Sie diesen Umstand bei Ihren Planungen. Sie sind aufgefordert, sich im Zweifelsfall über die aktuell geltenden rechtlichen Regelungen auf unserer Internetseite zu informieren. Darüber hinaus bitten wir Sie, sich bei weiteren organisatorischen Detailfragen an Ihr örtliches Ordnungsamt und bei medizinischen Fragen an Ihr örtliches Gesundheitsamt oder einen niedergelassenen Arzt zu wenden. Mit juristischen Fragestellungen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt. Zweifellos haben wir gegenwärtig die größte Herausforderung unserer Zeit zu bewältigen. Wir dürfen aber zuversichtlich sein, dass wir gemeinsam und unter Berücksichtigung der Hygiene-, Mundschutz- und Abstandsregeln die Ausbreitung der Pandemie in Nordrhein-Westfalen stoppen können. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserer Landesverwaltung und in unseren Städten, Gemeinden und Kreisen arbeiten unermüdlich für unser aller Schutz. Bitte helfen auch Sie selber mit. Alles Gute für Sie - Bleiben Sie gesund! Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in zu Ihrem untenstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz bitte ich um Nachsicht,…
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
27_WG: Informationsfreiheitsanfrage Interne Unterlagen zum Ausbruchsgeschehen im Kreis Gütersloh
Datum
26. März 2021 07:59
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in zu Ihrem untenstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz bitte ich um Nachsicht, dass Sie nicht entsprechend Ihrer Anfrage eine Antwort erhalten haben. Sie werden in absehbarer Zeit eine Antwort zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz erhalten. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Unterlagen zum Ausbruchsgeschehen im K…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
AW: 27_WG: Informationsfreiheitsanfrage Interne Unterlagen zum Ausbruchsgeschehen im Kreis Gütersloh [#189657]
Datum
7. November 2021 18:58
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Unterlagen zum Ausbruchsgeschehen im Kreis Gütersloh“ vom 24.06.2020 (#189657) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 468 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189657 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189657/

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