WWUzoom

Anfrage an: Universität Münster

- die Kosten für die WWUzoom-Lizenz
- alle weiteren Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung von WWUzoom, möglichst detailliert aufgeschlüsselt
- die Verträge mit Zoom über die Nutzung von Zoom
- alle Protokolle innerhalb der Universitätsleitung betreffend die Abwägung von Nutzen und Kosten, Datenschutzmängeln und möglicher Grundrechtsintensivität der Nutzung von Zoom sowie Vergleichen zu alternativen Videokonferenztools
- eine Aufschlüsselung über die Maßnahmen, die getroffen wurden, um Dozierende in der Nutzung von Zoom zu schulen und insbesondere sicherzustellen, dass Dozierende keine Maßnahmen treffen, die Studierende in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen (bspw. Aufforderungen von Dozierenden gegenüber Studierende, in der Videokonferenz die Kamera einzuschalten)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Universität Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
WWUzoom [#189683]
Datum
24. Juni 2020 14:48
An
Universität Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Kosten für die WWUzoom-Lizenz - alle weiteren Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung von WWUzoom, möglichst detailliert aufgeschlüsselt - die Verträge mit Zoom über die Nutzung von Zoom - alle Protokolle innerhalb der Universitätsleitung betreffend die Abwägung von Nutzen und Kosten, Datenschutzmängeln und möglicher Grundrechtsintensivität der Nutzung von Zoom sowie Vergleichen zu alternativen Videokonferenztools - eine Aufschlüsselung über die Maßnahmen, die getroffen wurden, um Dozierende in der Nutzung von Zoom zu schulen und insbesondere sicherzustellen, dass Dozierende keine Maßnahmen treffen, die Studierende in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen (bspw. Aufforderungen von Dozierenden gegenüber Studierende, in der Videokonferenz die Kamera einzuschalten)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189683 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189683/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Universität Münster
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Fragen beantworten wir wie folgt: 1. Die Koste für die Zoom-Lizenzen belaufen …
Von
Universität Münster
Betreff
AW: WWUzoom [#189683]
Datum
8. Juli 2020 13:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Fragen beantworten wir wie folgt: 1. Die Koste für die Zoom-Lizenzen belaufen sich auf 63.450 Euro. 2. Dieser Wunsch ist zu unbestimmt, ich kann ihn daher nicht beantworten. 3. Diesen Wunsch muss ich ebenfalls ablehnen, weil sich der Inhalt der Information auf den Prozess der Willensbildung bezieht (§ 7 Absatz 2 a) IFG NRW). 4. Darüber liegen mir keine Informationen auf Medien vor, die ich Ihnen zur Verfügung stellen könnte. Mit freundlichen Grüßen