Bauvorbescheid Schönhauser Allee 123

Anfrage an: Bezirksamt Pankow

den Bauantrag und den Bauvorbescheid für die Schönhauser Allee 123 (Kino Colosseum).

Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
Lea Pfau
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Bezirksamt Pankow Details
Von
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Bauvorbescheid Schönhauser Allee 123 [#189711]
Datum
25. Juni 2020 08:40
An
Bezirksamt Pankow
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Bauantrag und den Bauvorbescheid für die Schönhauser Allee 123 (Kino Colosseum). Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lea Pfau Anfragenr: 189711 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189711/ Postanschrift Lea Pfau << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bezirksamt Pankow
Ihr Antrag auf Akteneinsicht Sehr geehrte Frau Pfau, Ihr Antrag auf Akteneinsicht ist bei mir eingegangen. Um ihr…
Von
Bezirksamt Pankow
Betreff
Ihr Antrag auf Akteneinsicht
Datum
2. Juli 2020 15:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Pfau, Ihr Antrag auf Akteneinsicht ist bei mir eingegangen. Um ihren Antrag bearbeiten zu können, bitte ich Sie , das an dieser Mail anhängliche Formular ausgefüllt an mich zurückzusenden. Sie bitten u.a. um die Zusendung des Bauantrages. Es liegt derzeit kein aktueller Bauantrag vor, ich bitte Sie daher mir mitzuteilen, um welchen Bauantrag es sich handelt. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bezirksamt Pankow
Ihr Antrag auf Akteneinsicht Sehr geehrte Frau Pfau, mit Mail vom 02.07.2020 habe ich Ihnen den Eingang Ihres Ant…
Von
Bezirksamt Pankow
Betreff
Ihr Antrag auf Akteneinsicht
Datum
15. Juli 2020 08:10
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Frau Pfau, mit Mail vom 02.07.2020 habe ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages auf Akteneinsicht bestätigt und Sie gebeten Ihren Antrag zu konkretisieren. Das haben Sie bis heute nicht getan. Ich bitte Sie dies bis zum 24.07.2020 bei noch bestehendem Interesse zu tun, anderenfalls werde ich den Vorgang schließen. Mit freundlichen Grüßen