Antrag nach dem IFG/UIG/VIG: Änderung personenbezogener Angaben (Lebenslauf / Vita) der Mitglieder des Deutschen Bundestags
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin freier Journalist und Publizist. Ich recherchiere derzeit zu den Mitgliedern des Deutschen Bundestages. Dies ist eine redaktionelle Anfrage, deren Ergebnisse (Ihre Antworten) ich redaktionell verwerten werde. Im Rahmen meiner Recherche habe ich mehrere Fragen, um deren Beantwortung ich Sie ersuchen möchte.
Mit ist bewusst, dass der Deutsche Bundestag auf der Internetseite www.bundestag.de und im Amtlichen Handbuch biographische Informationen, die er von den Abgeordneten erhält, veröffentlicht. Mir ist ebenfalls bewusst, dass jedes Mitglied des Bundestages ist für seine Angaben, die er gegenüber dem Bundestag macht, selbst verantwortlich ist. Mir ist ebenfalls bewusst, dass wenn es Zweifel an Darstellungen gibt, sich die Bundestagsverwaltung mit dem jeweiligen Mitglied des Bundestages in Verbindung setzt. Mit ist ebenfalls bewusst, dass für einen Abgeordneten, sobald er gewählt ist, Artikel 38 GG (freies Mandat, also nicht an Aufträge und Weisungen gebunden und nur dem eigenen Gewissen unterworfen) und das Abgeordnetengesetz gelten und dass der rechtliche Status eines Bundestagsabgeordneten nicht mit dem eines Arbeitnehmers zu vergleichen ist. Erlauben Sie mir daher die Vorbemerkung, dass meine Anfrage diese Aspekte nicht berührt.
Viel mehr geht es mit um die interne Dokumentation der Arbeit Ihrer Behörde, die, so ist mir aus gut informierten Kreisen Ihrer Behörde bekannt, gegeben ist. Dass Sie meine Anfrage womöglich nicht beantworten wollen, spielt hierbei jedoch keine Rolle. Sie sind dazu per Gesetz verpflichtet. Aus diesem Grund weise ich Sie darauf hin: Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Bitte beantworten Sie mir folgende Fragen:
1. Gibt es Mitglieder des Deutschen Bundestags, welche der Bundestagsverwaltung seit dem 19. Juli Änderungen zu ihren personenbezogenen Angaben (Lebenslauf / Vita) mitgeteilt haben; wenn ja, um welche Mitglieder des Deutschen Bundestags und welche Angaben handelt es sich im Detail?
2. Wurden diese Änderungen seitens der Bundestagsverwaltung auf ihre Richtigkeit geprüft; wenn nein, warum nicht? Bitte beantworten Sie dies für jede erfolgte Änderung.
3. Wurden dies geänderten Informationen bereits veröffentlicht; wenn ja, wann, veranlasst durch wen und an welcher Stelle / an welchen Stellen?
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum8. November 2016
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10. Dezember 2016
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