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Immissionsgutachten sowie Geo-Daten des neu zu erstellenden Luftreinhalteplans

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Juli 2017 hat das Verwaltungsgericht Hamburg einen Zwangsgeldantrag des BUND Hamburg in Sachen Luftreinhaltung positiv beschieden (9 V 1062/16). Demnach muss die Stadt bis spätestens 30.06.2017 einen neuen Luftreinhalteplan vorlegen.

Vor diesem Hintergrund dürften sowohl das notwendige Immissionsgutachten sowie die Modellierung der Geo-Daten für die Überarbeitung des Hamburger Luftreinhalteplans mittlerweile vorliegen.

Bitte übersenden Sie mir das Gutachten sowie die Geodaten bezogen auf die Schadstoffe NOx, NO2, PM10 und PM2,5.

Diese Informationen unterliegen m.E. nicht dem Schutz öffentlicher Belang. Daher weise ich vorsorglich auf §6 Abs.2 des HmbTG hin: "Nicht der unmittelbaren Entscheidungsfindung nach Satz 1 dienen Statistiken, Datensammlungen, Geodaten, regelmäßige Ergebnisse der Beweiserhebung, Auskünfte, Gutachten oder Stellungnahmen Dritter"

Auch verweise ich auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im begründeten Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. November 2016
  • Frist
    13. Dezember 2016
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, im Juli 2017 hat das Ver…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
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Betreff
Immissionsgutachten sowie Geo-Daten des neu zu erstellenden Luftreinhalteplans [#19031]
Datum
11. November 2016 09:40
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, im Juli 2017 hat das Verwaltungsgericht Hamburg einen Zwangsgeldantrag des BUND Hamburg in Sachen Luftreinhaltung positiv beschieden (9 V 1062/16). Demnach muss die Stadt bis spätestens 30.06.2017 einen neuen Luftreinhalteplan vorlegen. Vor diesem Hintergrund dürften sowohl das notwendige Immissionsgutachten sowie die Modellierung der Geo-Daten für die Überarbeitung des Hamburger Luftreinhalteplans mittlerweile vorliegen. Bitte übersenden Sie mir das Gutachten sowie die Geodaten bezogen auf die Schadstoffe NOx, NO2, PM10 und PM2,5. Diese Informationen unterliegen m.E. nicht dem Schutz öffentlicher Belang. Daher weise ich vorsorglich auf §6 Abs.2 des HmbTG hin: "Nicht der unmittelbaren Entscheidungsfindung nach Satz 1 dienen Statistiken, Datensammlungen, Geodaten, regelmäßige Ergebnisse der Beweiserhebung, Auskünfte, Gutachten oder Stellungnahmen Dritter" Auch verweise ich auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im begründeten Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist in der BUE eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: Immissionsgutachten sowie Geo-Daten des neu zu erstellenden Luftreinhalteplans [#19031]
Datum
11. November 2016 11:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist in der BUE eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, gerne möchte ich Sie darauf hinweisen, dass in der kommenden Woche, die nach §13 A…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Immissionsgutachten sowie Geo-Daten des neu zu erstellenden Luftreinhalteplans [#19031]
Datum
8. Dezember 2016 12:42
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, gerne möchte ich Sie darauf hinweisen, dass in der kommenden Woche, die nach §13 Abs. 1 HmbTG festgelegte Frist für die Beantwortung der Anfrage abläuft. Ich würde mich daher freuen, wenn Sie mir die begehrten Information bis dahin übersenden würden. Sollten Ihnen die Information bis zum 13.12.2016 nicht vorliegen, bitte ich darum, mir mitzuteilen, wann diese voraussichtlich verfügbar sein werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19031 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in Gutachten sowie Geodaten befinden sich derzeit noch Erarbeitung und liegen der Behörd…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: Immissionsgutachten sowie Geo-Daten des neu zu erstellenden Luftreinhalteplans [#19031]
Datum
9. Dezember 2016 09:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Gutachten sowie Geodaten befinden sich derzeit noch Erarbeitung und liegen der Behörde für Umwelt und Energie noch nicht vor. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Rückmeldung. Soweit ich in Kenntnis bin, sollte das Gutacht…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Immissionsgutachten sowie Geo-Daten des neu zu erstellenden Luftreinhalteplans [#19031]
Datum
9. Dezember 2016 10:25
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Rückmeldung. Soweit ich in Kenntnis bin, sollte das Gutachten bereits Anfang November vorliegen, also von rund einem Monat. Mögen Sie mir vor diesem Hintergrund bitte mitteilen, wann Gutachten und Daten voraussichtlich vorliegen, damit ich in der Zwischenzeit von Nachfragen absehen kann. Besteht die Möglichkeit, dass Sie mir beides zu diesem Termin proaktiv zusenden? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19031 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, leider habe ich bislang noch keine Antwort erhalten, wann Gutachten und Daten vora…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
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Betreff
AW: AW: AW: Immissionsgutachten sowie Geo-Daten des neu zu erstellenden Luftreinhalteplans [#19031]
Datum
14. Dezember 2016 18:33
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, leider habe ich bislang noch keine Antwort erhalten, wann Gutachten und Daten voraussichtlich vorliegen werden und ob Sie diese ggf. proaktiv bereit stellen. Daher muss ich leider erneut nachfragen und würde mich freuen, wenn Sie mir hierzu zeitnah eine Rückmeldung geben könnten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19031 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in das Gutachten befindet sich derzeit noch in Erarbeitung. Ein baldiger Abschluss der A…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: Immissionsgutachten sowie Geo-Daten des neu zu erstellenden Luftreinhalteplans [#19031]
Datum
15. Dezember 2016 10:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in das Gutachten befindet sich derzeit noch in Erarbeitung. Ein baldiger Abschluss der Arbeiten wird abgestrebt; einen konkreten Termin für die Veröffentlichung können wir jedoch leider noch nicht benennen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Information. Als Nachfrage: Melden Sie sich proaktiv bei mir…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Immissionsgutachten sowie Geo-Daten des neu zu erstellenden Luftreinhalteplans [#19031]
Datum
15. Dezember 2016 12:12
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Information. Als Nachfrage: Melden Sie sich proaktiv bei mir, sobald die Informationen vorliegen oder soll ich regelmäßig nachfragen? Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich freuen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19031 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, da Sie mir leider nicht mitgeteilt haben, ob Sie mir die Informationen zu meiner A…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Immissionsgutachten sowie Geo-Daten des neu zu erstellenden Luftreinhalteplans [#19031]
Datum
21. Dezember 2016 21:06
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, da Sie mir leider nicht mitgeteilt haben, ob Sie mir die Informationen zu meiner Anfrage vom 11.11.2016 proaktiv zugänglich machen, sobald diese vorliegen, erinnere ich Sie gerne an mein Auskunftsbegehren. Bitte machen Sie mir das Gutachten sowie die Geodaten bezogen auf die Schadstoffe NOx, NO2, PM10 und PM2,5 des aktuell zu erstellenden Luftreinhalteplans bitte unverzüglich zugänglich, sofern Ihnen diese Information mittlerweile vorliegen. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19031 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich würde mich freuen, wenn Sie mir bis zum 30.12.2016 mitteilen könnten, ob die g…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
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AW: AW: AW: AW: Immissionsgutachten sowie Geo-Daten des neu zu erstellenden Luftreinhalteplans [#19031]
Datum
27. Dezember 2016 10:45
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich würde mich freuen, wenn Sie mir bis zum 30.12.2016 mitteilen könnten, ob die gewünschten Informationen mittlerweile vorliegen und wie ich diese einsehen kann. Sofern ich bis dahin keine Rückmeldung erhalte, würde ich dann den HmbBfDI um Vermittlung bitten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19031 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in das Gutachten wird derzeit erarbeitet. Wir bitten Sie, Anfang März 2017 den Bearbeitu…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: Immissionsgutachten sowie Geo-Daten des neu zu erstellenden Luftreinhalteplans [#19031]
Datum
29. Dezember 2016 14:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in das Gutachten wird derzeit erarbeitet. Wir bitten Sie, Anfang März 2017 den Bearbeitungsstand zu erfragen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Rückmeldung und die Nennung eines Termins. Ich werde dann im k…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Immissionsgutachten sowie Geo-Daten des neu zu erstellenden Luftreinhalteplans [#19031]
Datum
29. Dezember 2016 14:47
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Rückmeldung und die Nennung eines Termins. Ich werde dann im kommenden Jahr nachfragen. Nochmals vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19031 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, sicherheitshalber frage ich einmal nach: Wie das Abendblatt heute berichtet (http…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
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Betreff
AW: AW: AW: Immissionsgutachten sowie Geo-Daten des neu zu erstellenden Luftreinhalteplans [#19031]
Datum
10. Januar 2017 14:20
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, sicherheitshalber frage ich einmal nach: Wie das Abendblatt heute berichtet (https://www.abendblatt.de/hamburg/article209229727/Hamburgs-Luft-wird-kaum-besser-Grenzwerte-ueberschritten.html), kommt es nach Aussage der BUE nicht zu Verzögerungen bei der Erstellung des Luftreihalteplans. Liegen Ihnen die von mir angeforderten Daten nun unerwarteter Weise doch schon vor? Sofern dies zutrifft, möchte ich Sie bitten, mir diese zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19031 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in der BUE liegen erste Ergebnisse der gutachterlichen Berechnungen vor. Diese sind Gr…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: AW: AW: Immissionsgutachten sowie Geo-Daten des neu zu erstellenden Luftreinhalteplans [#19031]
Datum
12. Januar 2017 09:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in der BUE liegen erste Ergebnisse der gutachterlichen Berechnungen vor. Diese sind Grundlage für die Erstellung der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans und die damit verbundenen internen Beratungen des Senats. Die Berechnungen dauern derzeit noch an; ein abgeschlossenes Gesamtwerk in veröffentlichungsfähiger Form liegt noch nicht vor. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Rückmeldung. Diesbezüglich verweise ich auf §1 HmbTG "Z…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
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Betreff
AW: AW: AW: AW: Immissionsgutachten sowie Geo-Daten des neu zu erstellenden Luftreinhalteplans [#19031]
Datum
19. Januar 2017 08:52
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Rückmeldung. Diesbezüglich verweise ich auf §1 HmbTG "Zweck dieses Gesetzes ist es... die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern und eine Kontrolle des staatlichen Handelns zu ermöglichen." "Jede Person hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf unverzüglichen Zugang zu allen Informationen der auskunftspflichtigen Stellen..." Ob diese in bereits 'veröffentlichtlichungsfähiger' Form vorliegen, ist dabei m.E. irrelevant. Dies ergibt sich unter anderem aus dem obigen "allen Informationen" sowie aus §3 HmbTG: "Der Veröffentlichungspflicht unterliegen vorbehaltlich der §§ 4 bis 7 und 9... Gutachten und Studien, soweit sie von Behörden in Auftrag gegeben wurden, in die Entscheidung der Behörde einfließen oder ihrer Vorbereitung dienen... " Insofern gilt ausdrücklich, dass Gutachten und Studien sowie Teile daraus auf Anfrage auch dann bereit gestellt werden müssen, wenn sie der Vorbereitung einer Behördenentscheidung dienen und nicht erst dann, wenn diese Entscheidung bereits getroffen wurde. Zweck des HmbTG ist es insofern auch, es Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen, bereits im Vorfeld behördlicher und politischer Entscheidungen ihr Kontrollrecht auszuüben, indem ihnen angefragte Informationen unverzüglich zugänglich gemacht werden. Eine Vollständigkeit oder gar Veröffentlichungsfähigekeit der Information wird dabei nicht voraus gesetzt und liefer auch dem Gesetzeszweck zuwider, da der Zeitpunkt der Information dann im Ermessen der zuständigen Behörde läge und das bürgerliche Kontrollrecht auf diesen Wege umgangen werden könnte. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie erneut, mir die begehrten Information, ggf. auch zur Durchsicht in Ihren Räumlichkeiten, unverzüglich zugänglich zu machen. Anschließend weise ich darauf hin, dass der HmbBfDI um eine Prüfung des Sachverhalts gebeten wurde. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19031 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihren erneuten Antrag vom 10.01.2017 nach § 11 Hamburgisches Transparenzgesetz (Hm…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
Anfrage nach Transparenzgesetz Nr. 19031 "Immissionsgutachten sowie Geo-Daten des neu zu erstellenden Luftreinhalteplans"
Datum
7. Februar 2017 13:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihren erneuten Antrag vom 10.01.2017 nach § 11 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) vom 19. Juni 2012 (HmbGVBl. S. 271) auf Herausgabe des Immissionsgutachtens und der Geodaten für die Fortschreibung des Luftreinhalteplans Hamburg ergeht folgender Bescheid: Der Antrag wird abgelehnt. Begründung: Das Immissionsgutachten ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Es unterliegt somit noch nicht der Veröffentlichungspflicht nach § 3 Abs. 1 Nr. 8 HmbTG und muss auch nicht nach §§ 11 ff. HmbTG auf Antrag herausgegeben werden. Die Behörde befindet sich derzeit in einem ständigen Austausch mit dem Gutachter. Die Herausgabe noch nicht validierter Daten würde den geschützten Bereich der politischen Willensbildung im Senat stören. Das Gutachten und die Geodaten dienen der Vorbereitung einer Senatsentscheidung. Der Luftreinhalteplan Hamburg wird durch den Senat beschlossen werden. Nach § 6 Abs. 1 HmbTG wird bereits das Vorfeld von Senatsentscheidungen geschützt (Maatsch/Schnabel, HmbTG, § 6 Rn. 4). In diesen Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, der sich im augenblicklichen Verfahrensstand vor allem in ressortinternen und -übergreifenden Abstimmungsprozessen vollzieht, darf auch nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz nicht eingegriffen werden (Maatsch/Schnabel, a. a. O., Rn. 3, unter Hinweis auf BVerfGE 131, 152, 206). Auf § 6 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 HmbTG kann sich der Antragsteller nicht berufen, weil diese Ausnahmevorschrift nicht für § 6 Abs. 1 gilt und zudem ein abgeschlossenes Gutachten voraussetzt. Das Gutachten wird entsprechend dem Transparenzgesetz nach Fertigstellung veröffentlicht werden. Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken, es dann auch dem Antragsteller zugänglich zu machen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Behörde für Umwelt und Energie, Amt für Immissionsschutz und Betriebe - Luftreinhaltung (IB 4) -, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg, erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, gerne informiere ich Sie vorab darüber, dass das beiliegende Widerspruchsschreiben…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach Transparenzgesetz Nr. 19031 "Immissionsgutachten sowie Geo-Daten des neu zu erstellenden Luftreinhalteplans" [#19031]
Datum
27. Februar 2017 09:59
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, gerne informiere ich Sie vorab darüber, dass das beiliegende Widerspruchsschreiben Ihnen heute auf dem Postwege zugesandt wurde. - Diese E-Mail stellt keinen eigenständigen Widerspruch dar und dient ausschließlich der Vorabinformation! - "Sehr geehrter Damen und Herren, hiermit erhebe ich Widerspruch gegen den Bescheid vom 07. Februar 2017, zu finden unter https://fragdenstaat.de/a/19031. Ich habe erhebliche und begründete Zweifel daran, dass das genannte Gutachten bislang noch nicht abgeschlossen ist. Denn laut Beschluss des VG Hamburg vom Sommer 2016 (18.06.2016, 9 V 1062/16) wurde mit dem Gutachter seitens der Stadt Hamburg vereinbart, dass das Gutachten bis zum 31. Mai 2016 vorliegen soll, wobei der „Zeitplan für die Fortschreibung des Luftreinhalteplans 30 Kalenderwochen vorgesehen“ habe. Dies sind demnach 10 Kalenderwochen nach dem 31. Mai 2016 (KW22 2016), also die 32. Kalenderwoche 2016. Das Gutachten müsste Ihnen, Ihrer eigenen Zeitplanung zufolge, demnach bereits seit mehreren Monaten vorliegen. Auch Ihr Hinweis auf §3 HmbTG erscheint mir nicht haltbar, da es hier um die Veröffentlichungspflicht geht. Gemäß § 1 Abs. 1 HmbTG haben Antragsteller jedoch „nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf unverzüglichen Zugang zu allen Informationen der auskunftspflichtigen Stellen sowie auf Veröffentlichung der in § 3 Absatz 1 genannten Informationen." Insofern gilt §3, auf den Sie verweisen, ausdrücklich für die Veröffentlichungspflicht der Behörde. Der Anspruch auf Informationen umfasst jedoch deutlich mehr, nämlich "unverzüglichen Zugang zu allen Informationen der auskunftspflichtigen Stelle". Bereits am 19.01.2017 habe ich Ihnen daher angeboten, mir die Unterlagen, oder ggf. Teile daraus, in Ihren Räumlichkeiten anzusehen, ohne dass Sie diese in Gänze veröffentlichen müssen. Ebenfalls zweifle ich an, dass das Immissionsgutachten in den geschützten Bereich der unmittelbaren Willensbildung des Hamburger Senates und damit in den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung fällt. Laut Bürgerschaftsdrucksache 20/4466 ist hiermit der „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung gemeint, so wie ihn das BVerfG … anerkannt hat.“ Ein schützenswertes Interesse der Regierung kann demnach zwar für den Beurteilungsprozess als willensbildenden Vorgang gesehen werden. Kein schützenswertes Interesse liegt jedoch in der Geheimhaltung der Information, die Grundlage dieser Beurteilung ist. Geschützt ist insofern der Prozess der Entscheidungsbewertung, nicht aber die Entscheidungsgrundlage selbst (s. BVerfG 110, 199 ff.). Darüber hinaus kann laut BVerfG der Schutz des Kernbereichs exekutiver Entscheidungsfindung nur in Anspruch genommen werden, wenn es sich um laufende Vorgänge handelt, in deren Rahmen die Bereitstellung der Informationen zu einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen führen kann, die in der alleinigen Kompetenz der Regierung liegen. Jedoch entscheidet der Hamburger Senat einerseits nicht über das Immissionsgutachten, sondern vielmehr über die hieraus abzuleitenden Maßnahmen. Andererseits ist die Öffentlichkeit gemäß §47 Abs. 5 BImSchG bei der Aufstellung und Änderung eines Luftreinhalteplans durch die zuständige Behörde zu beteiligen und fristgemäß eingegangene Stellungnahmen sind in der Endfassung des Plans angemessen zu berücksichtigen. Insofern liegt die Erstellung des Luftreinhalteplans gerade nicht in der alleinigen Kompetenz des Senates. Ein Berufen auf den Kernbereichsschutz ist daher nicht hinreichend substantiiert. Hinzu kommt, dass das BVerfG annimmt, dass bei nicht abgeschlossenen Verfahren auch andere Gesichtspunkte dazu führen können, dass der angeführte Kernbereichsschutz nicht greift. Besonderes hohes Gewicht kommt demnach dem Informationsinteresse zu, soweit es um die Aufdeckung möglicher Rechtsverstöße und Missstände geht (s. BVerfG 67, 100; 110, 199). Sollte das Immissionsgutachten zum jetzigen Zeitpunkt, anders als durch die Behörde mit dem Gutachter laut Beschluss des VG Hamburg vom 18.06.2016 (9 V 1062/16) vereinbart, nicht vorliegen, so liegt aus meiner Sicht ein ebensolcher aufklärungswürdiger „Missstand“ vor. Weiterhin beantrage ich Akteneinsicht gemäß §29 HmbVwVfG in sämtliche den Bescheid vom 07. Februar 2017 betreffende Verwaltungsakten. Ich ersuche Sie dementsprechend darum, die relevanten Akten unverzüglich in Ihren Räumlichkeiten einsehen zu dürfen. Bitte senden Sie mir eine Eingangsbestätigung und teilen Sie mir die Gebühren mit, die im Rahmen des Widerspruchsverfahrens anfallen werden. Sollte die Gebühr für eine vollständige oder teilweise Zurückweisung des Widerspruchs über der Mindestgebühr von 30,- Euro liegen, bitte ich ferner um eine detaillierte Begründung der Kostenentscheidung." Mit freundlichen Grüßen Marcus Antragsteller/in Anfragenr: 19031 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, mittlerweile sind mehr als 12 Monate seit meiner Anfrage und rund 10 Monate seit m…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Anfrage nach Transparenzgesetz Nr. 19031 "Immissionsgutachten sowie Geo-Daten des neu zu erstellenden Luftreinhalteplans" [#19031]
Datum
19. Dezember 2017 09:10
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, mittlerweile sind mehr als 12 Monate seit meiner Anfrage und rund 10 Monate seit meinem Widerspruch vergangen. Der von Ihnen angeführte Grund für die Verweigerung der Herausgabe der Unterlagen ist mittlerweile ebenfalls hinfällig, da der Plan veröffentlicht und vom Hamburger Senat beschlossen wurde. Daher möchte ich Sie bitten, mir die Unterlagen umgehend zugänglich zu machen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19031 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Nachfrage/Anfrage ist in der BUE eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: Anfrage nach Transparenzgesetz Nr. 19031 "Immissionsgutachten sowie Geo-Daten des neu zu erstellenden Luftreinhalteplans" [#19031]
Datum
19. Dezember 2017 09:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Nachfrage/Anfrage ist in der BUE eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in die der zweiten Fortschreibung des Luftreinhalteplans Hamburg zugrundeliegenden Geo…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: Anfrage nach Transparenzgesetz Nr. 19031 "Immissionsgutachten sowie Geo-Daten des neu zu erstellenden Luftreinhalteplans" [#19031]
Datum
2. Januar 2018 14:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in die der zweiten Fortschreibung des Luftreinhalteplans Hamburg zugrundeliegenden Geo-Daten wurden am 9. August 2017 im Hamburger Transparenzportal veröffentlicht. Die Fortschreibung des Luftreinhalteplans musste aufgrund der Zeitvorgaben der Verwaltungsgerichte aufgrund von Rohdaten erfolgen. Wie Sie uns in einer weiteren Anfrage nach dem Transparenzgesetz (Nr. 24262) mitteilten, sind Ihnen diese Daten bekannt. Das Immissionsgutachten liegt uns bedauerlicherweise derzeit noch nicht vor. Die Verzögerung der Fertigstellung ist unter anderem auf die von der Behörde für Umwelt und Energie zusätzlich beauftragten Rechnungen auf Grundlage von HBEFA Version 3.3 zurückzuführen. Sobald das Gutachten abgeschlossen sein wird, wird es ebenfalls im Hamburger Transparenzportal veröffentlicht und Ihnen zugänglich gemacht werden. Wir rechnen Anfang 2018 damit und informieren Sie gerne, sobald dies der Fall sein wird. Wir möchten um Verständnis darum bitten, dass ein nicht fertiggestelltes Gutachten noch nicht veröffentlicht werden kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Information und dafür, dass Sie anbieten, mich proaktiv zu inf…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Anfrage nach Transparenzgesetz Nr. 19031 "Immissionsgutachten sowie Geo-Daten des neu zu erstellenden Luftreinhalteplans" [#19031]
Datum
2. Januar 2018 14:30
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Information und dafür, dass Sie anbieten, mich proaktiv zu informieren sobald das Gutachten vorliegt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19031 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie können das Gutachten nun im Transparenzportal einsehen. Link: http://daten.trans…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
WG: AW: Anfrage nach Transparenzgesetz Nr. 19031 "Immissionsgutachten sowie Geo-Daten des neu zu erstellenden Luftreinhalteplans" [#19031]
Datum
26. April 2018 10:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie können das Gutachten nun im Transparenzportal einsehen. Link: http://daten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetRessource100/GetRessource100.svc/9fdd50a2-9925-4772-aec5-c43798690b02/Akte_UD832.07-52.pdf Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Rückmeldung. Damit ist meine Anfrage abgeschlossen. Den Widers…
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Betreff
AW: WG: AW: Anfrage nach Transparenzgesetz Nr. 19031 "Immissionsgutachten sowie Geo-Daten des neu zu erstellenden Luftreinhalteplans" [#19031]
Datum
26. April 2018 10:35
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Rückmeldung. Damit ist meine Anfrage abgeschlossen. Den Widerspruch nehme ich zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19031 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>