Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Jobcenter team.arbeit.hamburg Details
Von
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Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190718]
Datum
25. Juni 2020 23:58
An
Jobcenter team.arbeit.hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190718 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190718/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Dies ist eine automatisch generierte E-Mail - Bitte antworten Sie nicht hierauf Guten Tag, Ihre E-Mail an Jobcent…
Von
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Betreff
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail - Bitte antworten Sie nicht hierauf
Datum
26. Juni 2020 00:14
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Ihre E-Mail an Jobcenter team.arbeit.hamburg ist eingegangen und wird bearbeitet. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen. Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter team.arbeit.hamburg
200626_Eingangsbestätigung_Ihrer_Anfrage_bei_JC_t.a.h Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 26.06.2020 is…
Von
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Betreff
200626_Eingangsbestätigung_Ihrer_Anfrage_bei_JC_t.a.h
Datum
26. Juni 2020 10:44
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 26.06.2020 ist bei Jobcenter team.arbeit.hamburg eingegangen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die sachgerechte Bearbeitung Ihres Anliegens in der derzeitigen Situation und in Anbetracht der Vielzahl von eingegangenen Anfragen einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Seien Sie versichert, dass Jobcenter team.arbeit.hamburg die gesetzliche Bestimmungen einhält und Ihnen eine zeitnahe Antwort zuleiten wird. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihren Antrag vom 26.06.2020 nach dem Informationsfreiheitsgeset…
Von
Jobcenter team.arbeit.hamburg
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190718]
Datum
29. Juni 2020 10:51
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihren Antrag vom 26.06.2020 nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) per Email. Ihrem Antrag kann ich gem. § 9 Abs. 1 IFG nicht entsprechen. Jobcenter (JC) team.arbeit.hamburg besitzt nicht die von Ihnen begehrten Informationen. Begründung Der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber der gemeinsamen Einrichtung richtet sich gem. § 50 Abs. 4 Satz 2 SGBII nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG). Gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 des IFG hat jeder nach Maßgabe des IFG gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Eine amtliche Information ist nach § 2 Nr. 1 des IFG jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung; Entwürfe bzw. Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen, gehören nicht dazu. Die amtliche Information muss vorhanden sein (vgl. Friedrich Schoch, IFG Informationsfreiheitsgesetz Kommentar, 2. Auflage, § 1 Rd.-Nr. 36ff). Die um Auskunft ersuchte Behörde wird durch das IFG nicht verpflichtet, die Information zu beschaffen oder herzustellen, d.h. eine Verknüpfung von unzusammenhängenden Daten zu erzeugen, durch die eine Information erst entsteht. In diesem Fall, in welchem Sie Auskünfte zu den Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen erbitten, muss ich Ihnen mitteilen, dass Jobcenter team.arbeit.hamburg keine Aufzeichnungen im Sinne des § 2 Nr. 1 IFG besitzt, aus denen die erwünschten Informationen hervorgehen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie oder ein/e von Ihnen bevollmächtigte/r dritte Person innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei nachfolgend benannter Stelle Widerspruch erheben. Sollten Sie den Widerspruch zur Niederschrift vornehmen wollen, setzen Sie sich bitte mit mir in Verbindung. Bereich Geschäftsbereich I- Verwaltung und Ressourcen Zentrale von Jobcenter team.arbeit.hamburg Raboisen 28 20095 Hamburg Mit freundlichen Grüßen