Übernahme von 20 Halden der RAG

Anfrage an: Regionalverband Ruhr

die Verträge zur Übernahme der 20 Halden der RAG. Gerne als PDF.

siehe https://twitter.com/rvr_ruhr/status/1275740055848525824

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    26. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
  • Kosten dieser Information:
    828,00 Euro
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Regionalverband Ruhr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übernahme von 20 Halden der RAG [#191008]
Datum
26. Juni 2020 08:52
An
Regionalverband Ruhr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Verträge zur Übernahme der 20 Halden der RAG. Gerne als PDF. siehe https://twitter.com/rvr_ruhr/status/1275740055848525824
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191008 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191008/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Übernahme von 20 Halden der RAG“ vom 26.06.2020 …
An Regionalverband Ruhr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Übernahme von 20 Halden der RAG [#191008]
Datum
2. Dezember 2020 22:05
An
Regionalverband Ruhr
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Übernahme von 20 Halden der RAG“ vom 26.06.2020 (#191008) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 128 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191008 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191008/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Übernahme von 20 Halden der RAG“ vom 26.06.2020…
An Regionalverband Ruhr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Übernahme von 20 Halden der RAG [#191008]
Datum
6. Mai 2021 08:07
An
Regionalverband Ruhr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Übernahme von 20 Halden der RAG“ vom 26.06.2020 (#191008) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 283 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191008 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191008/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze No…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Übernahme von 20 Halden der RAG“ [#191008]
Datum
20. Mai 2021 08:19
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/191008/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil bisher noch gar nicht geantwortet wurde. Noch nicht mal eine Bestätigung, das die Anfrage vorliegt oder Gründe für eine verspätete Bearbeitung. Inzwischen warte ich seit 297 Tagen auf eine Anwort. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 191008.pdf Anfragenr: 191008 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191008/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Übernahme von 20 Halden der RAG“ vom 26.06.2020…
An Regionalverband Ruhr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage „Übernahme von 20 Halden der RAG“ [#191008]
Datum
20. Mai 2021 08:23
An
Regionalverband Ruhr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Übernahme von 20 Halden der RAG“ vom 26.06.2020 (#191008) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 297 Tage überschritten. Inzwischen habe den Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalend eingeschaltet, in der Hoffnung, das er bei dieser Anfrage vermittelt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191008 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191008/
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Regionalverband Ruhr
Frag den Staat - Ihre Anfragen Nr: 191008 Sehr Antragsteller/in hiermit komme ich auf Ihre Anfrage zu dem Themenk…
Von
Regionalverband Ruhr
Betreff
Frag den Staat - Ihre Anfragen Nr: 191008
Datum
1. Juni 2021 10:36
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
29,1 KB


Sehr Antragsteller/in hiermit komme ich auf Ihre Anfrage zu dem Themenkomplex "Übernahme von 20 Bergehalden der RAG" zurück und bitte Sie eingangs, für die verspätete Rückmeldung, vielmals um Entschuldigung. Leider war es so, dass Ihre erste Anfrage nicht zu mir durchgedungen war und ich erstmalig über Ihre Erinnerung vom 20.05.2021 von Ihrem Informationsbedürfnis Kenntnis erlangt habe. Daher ist es mir wichtig Ihnen mitzuteilen, dass ich für Rückfragen oder Informationen zu dem o. g. Themenkomplex gerne zur Verfügung stehe. Bedauerlicherweise steht mir Ihre ursprüngliche Anfrage aus dem Portal "Frag den Staat" nicht zur Verfügung, bzw. war diese in Ihrer Erinnerung nicht hinterlegt. Daher würde ich mich freuen, wenn Sie Ihre Anfrage wiederholen und direkt an mich senden würden und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Frag den Staat - Ihre Anfragen Nr: 191008 [#191008] Sehr geehrt [geschwärzt], sie finden die Anfrage unter [1…
An Regionalverband Ruhr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Frag den Staat - Ihre Anfragen Nr: 191008 [#191008]
Datum
12. Juni 2021 12:50
An
Regionalverband Ruhr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt [geschwärzt], sie finden die Anfrage unter [1] Sicherheitshalber anbei die Anfrage [2] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [1] https://fragdenstaat.de/anfrage/ubernahme-von-20-halden-der-rag/ [2] ------------------- Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Verträge zur Übernahme der 20 Halden der RAG. Gerne als PDF. siehe https://twitter.com/rvr_ruhr/status/1275740055848525824 Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 191008 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Regionalverband Ruhr
AW: Frag den Staat - Ihre Anfragen Nr: 191008 [#191008] Sehr Antragsteller/in hiermit komme ich auf Ihre in der B…
Von
Regionalverband Ruhr
Betreff
AW: Frag den Staat - Ihre Anfragen Nr: 191008 [#191008]
Datum
23. Juni 2021 17:30
Status
Sehr Antragsteller/in hiermit komme ich auf Ihre in der Betreffzeile genannte Anfrage zurück und möchte Ihnen eine kurze Zwischeninformation geben. Klarstellend weise ich darauf hin, dass Sie ihre Anfrage auf Grundlage der seinerzeitigen öffentlichen Berichterstattung gestellt haben. Zu diesem Zeitpunkt waren die Verträge noch nicht abschließend verhandelt und es bestand zu dem Zeitpunkt das Ziel, diese 20 Haldenverträge bis zum Jahresende 2020 zu schließen. Leider bleibt festzuhalten, dass wir hinter dem gesteckten Ziel zurückgeblieben sind. Bislang wurden ein Rahmenvertrag zur Übertragung der 20 Halden und acht Einzelverträge zur Übernahme der folgenden Haldenstandorte geschlossen: 1. Halde Rungenberg (Gelsenkirchen) 2. Halde Lohberg Nord (Dinslaken) 3. Halde Mottbruch (Gladbeck) 4. Halde Humbert (Hamm) 5. Halde Graf Moltke 2 (Gladbeck) 6. Halde Elsa-Brandström-Str. (Dortmund/Lünen) 7. Halde Groppenbruch (Dortmund) 8. Halde Scholver Feld (Gelsenkirchen) Insoweit kann ich Ihre Anfrage noch nicht vollständig beantworten. Darüber hinaus bitte ich um Verständnis, dass ich vor der Bereitstellung der Vertragskopien, gehalten bin, die RAG als unseren Vertragspartner über Ihre Anfrage zu Informieren, um in Erfahrung zu bringen, ob in den Vertragsschriften etwaige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter zu wahren sind. Diese Anfrage habe ich gestern an den Vertragspartner geschickt. Eine Rückantwort wird in den nächsten zwei Wochen erwartet. Danach werde ich mich wieder bei Ihnen melden. Bis dahin bitte ich Sie noch um etwas Geduld und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Regionalverband Ruhr
WG: Frag den Staat - Ihre Anfragen Nr: 191008 [#191008] Sehr Antragsteller/in wie in meiner E-Mail vom 23.07.2021…
Von
Regionalverband Ruhr
Betreff
WG: Frag den Staat - Ihre Anfragen Nr: 191008 [#191008]
Datum
20. August 2021 15:48
Status
Sehr Antragsteller/in wie in meiner E-Mail vom 23.07.2021 bereits mitgeteilt, hat der RVR von 20 zur Übernahme anstehenden Bergehalden vorerst 8 Grundstückskaufverträge übernommen. Bezüglich dieser 8 Verträge, kann ich Ihrem Antrag nach dem IFG NRW nachkommen. Ihrem Informationsanspruch nach dem IFG NRW steht jedoch der Schutz von personenbezogenen Daten und der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen entgegen. Die RAG hat aufgrund meiner Anfrage mitgeteilt, dass sie in den Verträgen schutzbedürftige Informationen enthalten sind. Insoweit bitte ich um Verständnis, dass ich Ihnen die Vertragstexte nur insoweit zu Verfügung stellen kann, wie schutzwürdige Interessen Dritter nicht berührt sind. Daher werden diese schutzwürdigen Vertragsbestandteile in der für Sie bestimmten Ausfertigung geschwärzt werden. Darüber hinaus weise ich darauf hin, dass der von Ihnen über das Portal FragdenStaat eingebrachte Antrag dem Grunde nach eine kostenpflichtige Gebührenhandlung (§11 IFG NRW) darstellt. Die Gebührenhöhe ergibt sich, soweit mit der Beantwortung ein erheblicher Vorbereitungsaufwand oder ein umfangreicher Verwaltungsaufwand verbunden ist. Da mit der Prüfung der schutzwürdigen Interessen und personenbezogener Daten Dritter und deren Schwärzung in den Vertragsausfertigung ein erheblicher Verwaltungsaufwand verbunden ist, beabsichtige diesen Aufwand in Höhe von 828,- € nach § 11 IFG geltend zu machen. Da Sie mir bislang nur eine über das Portal zugestellte E-Mail zur Verfügung gestellt haben, bitte ich Sie um ein formelles Anschreiben unter Angabe Ihrer postalischen Anschrift, damit ich Ihnen die Gebühren entsprechend zustellen kann. Im Anschluss daran werde ich Ihnen die überarbeiteten Vertragsausfertigungen nebst Gebührenbescheid per Post an Ihre Anschrift zusenden. Sollte Sie diese Frist fruchtlos verstreichen lassen, werde ich davon ausgehen, dass Ihr Informationsbedürfnis erloschen ist und den Vorgang schließen. Für Rückfragen stehen ich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen