Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Hof Stadt

Anfrage an: Jobcenter Hof Stadt

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    15. November 2016
  • Frist
    17. Dezember 2016
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 0 Follower:innen

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

Inge Hannemann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derz…
An Jobcenter Hof Stadt Details
Von
Inge Hannemann
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Hof Stadt [#19111]
Datum
15. November 2016 19:24
An
Jobcenter Hof Stadt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Inge Hannemann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Inge Hannemann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Inge Hannemann
Jobcenter Hof Stadt
Sehr geehrte Frau Hannemann, Ihr Antrag nach dem IFG ist hier eingegangen und wird hier bearbeitet. Der Antrag is…
Von
Jobcenter Hof Stadt
Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Hof Stadt [#19111]
Datum
16. November 2016 08:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Hannemann, Ihr Antrag nach dem IFG ist hier eingegangen und wird hier bearbeitet. Der Antrag ist sehr umfangreich. Die Prüfung, ob zu den jeweiligen Themen Unterlagen vorhanden sind und ob diese nach dem IFG zugänglich gemacht werden können, wird daher einige Zeit in Anspruch nehmen. Außerdem weise ich darauf hin, dass für die Zusammenstellung der gewünschten Auskunft und die Prüfung, ob und ggf. welche Teile davon nach dem IFG zugänglich gemacht werden können, Gebühren und Auslagen nach § 10 IFG und der IFG-Gebührenverordnung in Höhe von bis zu 500, 00 € zuzüglich Auslagen anfallen können. Vorbehaltlich der Prüfung, ob die gewünschten Unterlagen überhaupt zugänglich gemacht werden können, ist bereits jetzt aufgrund des Umfangs des Antrags und der dort genannten zahlreichen Einzelthemen absehbar, dass die gewünschte Auskunft nicht kostenlos erteilt werden kann. Ich bitte daher um Mitteilung, ob Sie den Antrag in dieser Form und in diesem Umfang aufrechterhalten wollen. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie um Mitteilung, ob der Antrag auf Unterlagen zu bestimmten Themen beschränkt werden soll. Bitte richten Sie Ihre Antwort an die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Inge Hannemann
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Nachricht. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebü…
An Jobcenter Hof Stadt Details
Von
Inge Hannemann
Betreff
AW: AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Hof Stadt [#19111]
Datum
16. November 2016 16:14
An
Jobcenter Hof Stadt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Nachricht. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Wie bereits aus anderen Anfrage ersichtlich, haben unterschiedlichste Jobcenter kostenlose Auskünfte über ihre Weisungen gegeben. Auch hier lässt sich feststellen, dass diese z.T. sehr umfangreich in der Anzahl der Weisungen / Arbeitshilfen sind. Als Bsp. kopiere ich diesen Link ein. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/ So warte ich mit Spannung auf einen detaillierten Kostenvoranschlag oder im Sinne der Transparenz eine Entscheidung nach § 10 IFG. Mit freundlichen Grüßen Inge Hannemann Anfragenr: 19111 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Inge Hannemann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Inge Hannemann
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Inge Hannemann
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Hof Stadt“ [#19111]
Datum
16. November 2016 16:15
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/19111 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil weil diese Anfrage nicht derart schwerwiegend ist, dass Gebühren gerechtfertigt sind. Andere Jobcenter haben diese Auskunft ebenso kostenlos erteilt. Weiterhin hat der Antragsteller über die Form des Antrags zu entscheiden und das BVerwG hat mit Urteil vom 20.10.2016 (7 C 6.15) entschieden, das Vorabauslagen nicht gestattet sind. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Inge Hannemann Anfragenr: 19111 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Jobcenter Hof Stadt
Sehr geehrte Frau Hannemann Danke für den Hinweis auf die Verfahrensweise anderer Jobcenter. Ich habe mir das ang…
Von
Jobcenter Hof Stadt
Betreff
AW: AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Hof Stadt [#19111]
Datum
17. November 2016 09:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Hannemann Danke für den Hinweis auf die Verfahrensweise anderer Jobcenter. Ich habe mir das angeschaut und dabei festgestellt, dass der Umfang der internen Weisungen im Jobcenter Hof Stadt um ein Mehrfaches höher ist als bei diesen Beispielfällen. Die internen Weisungen erstrecken sich dabei auf alle Arbeitsgebiete des Jobcenters, woraus auch deren Umfang resultiert. Ich wäre also gehalten, in sämtlichen Sachgebieten die einschlägigen Ordner und Ablagen durchsuchen zu lassen, um insbesondere die noch relevanten von den abgelaufenen Weisungen zu trennen und jede Weisung daraufhin zu überprüfen, inwieweit darin Namen genannt werden. Soweit die Weisungen elektronisch vorliegen, handelt es sich um das PDF-Format. Daraus resultiert die Notwendigkeit des Ausdrucks, damit Namen geschwärzt werden können. Danach erfolgt dann ein Rescan oder die Erstellung einer Kopie. Es ist daher auch mit deutlich mehr als 20 Kopien, welche gemeinhin als kostenfrei gelten, zu rechnen. Angesichts der Größe des Jobcenters Hof Stadt ist auch keine eigene Verwaltung vorhanden. Die notwendigen Arbeiten würden vor allem auf Teamleitungsebene und bei mir anfallen. Ausgehend von diesen Aufwänden werde ich Ihnen zeitnah eine konkrete Berechnung der voraussichtlichen Gebühren zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationszugang beim Jobcenter Hof Stadt Sehr geehrte Frau Hannemann, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 16. Nove…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationszugang beim Jobcenter Hof Stadt
Datum
28. November 2016 09:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Hannemann, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 16. November 2016. Ich habe Sie zum Anlass genommen, das Jobcenter Hof Stadt um eine Stellungnahme zu bitten. Sobald diese bei mir eingegangen ist, werde ich mich wieder bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen
Inge Hannemann
AW: Informationszugang beim Jobcenter Hof Stadt [#19111] Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Inge Hannemann
Betreff
AW: Informationszugang beim Jobcenter Hof Stadt [#19111]
Datum
28. November 2016 14:51
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Nachricht. Mit freundlichen Grüßen Inge Hannemann Anfragenr: 19111 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Inge Hannemann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jobcenter Hof Stadt
Sehr geehrte Frau Hannemann Nachstehend erhalten Sie die detaillierte Aufstellung der evtl. anfallenden Gebühren …
Von
Jobcenter Hof Stadt
Betreff
AW: AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Hof Stadt [#19111]
Datum
30. November 2016 15:01
Status
Warte auf Antwort
13,3 KB
2,9 KB
Sehr geehrte Frau Hannemann Nachstehend erhalten Sie die detaillierte Aufstellung der evtl. anfallenden Gebühren für die von Ihnen gewünschten Auskünfte. Wie bereits mitgeteilt, verfügt das Jobcenter Hof Stadt über eine Vielzahl von Regelungen, welche deutlich über die von Ihnen genannten Beispielsfälle hinausgehen. Z. B. enthalten die meisten der wöchentlichen Besprechungsprotokolle sowohl im Bereich M&I als auch Leistung Weisungen für die Mitarbeiter. Allein dadurch fällt ein hoher Sichtungsaufwand an. Bei der Aufstellung handelt es sich um eine qualifizierte Schätzung. Die tatsächliche Abrechnung kann Abweichungen von rund 10% nach oben oder unten enthalten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Anfrage beim Jobcenter Hof Stadt Sehr geehrte Frau Hannemann, das Jobcenter Hof Stadt hat mir eine Übersicht über…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Anfrage beim Jobcenter Hof Stadt
Datum
9. März 2017 13:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Hannemann, das Jobcenter Hof Stadt hat mir eine Übersicht über den zu erwartenden Arbeitsaufwand für Ihre IFG-Anfrage übersandt. Sofern dieser Aufwand tatsächlich anfällt, ist eine Gebührenerhebung von meiner Seite aus nicht zu beanstanden. Ich habe jedoch das Jobcenter in einem Schreiben gebeten, so weit wie möglich interne Weisungen im Rahmen einer einfachen Auskunft zugänglich zu machen. Mit freundlichen Grüßen