Tägliche Lageberichte des Robert Koch-Institutes zu COVID-19 und Risikobewertung von COVID-19 durch das RKI

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir folgende Informationen zu:

Die Höhe der Falschpositivenrate bei den zum Nachweis von COVID-19-Fällen laut Täglichen Lageberichten des RKI verwendeten Tests, ggf. nach Laboren, Testherstellern etc. differenziert.

Die Reaktionshäufigkeit der Tests auf die Coronaviren SARS-CoV-1 ("Eins"!) , HCoV-HKU1, HCoV-OC43, HCoV-NL63 und HCoV-229E.

Die Reaktionshäufigkeit der Tests auf weitere Coronaviren bei Menschen sowie in Rindern, Schweinen und Hühnern.

Die Falschpositivenrate, um die die in den RKI-Berichten ausgewiesenen Fälle vor Veröffentlichung reduziert wurden.

Die Prävalenz, um die die in den RKI-Berichten ausgewiesenen Fälle vor Veröffentlichung reduziert wurden. Die Prävalenzangaben werden sowohl für die kumulierten Fallzahlen als auch für die "Inzidenzen" der Landkreise als auch für die Positivraten der einzelnen Testwochen erfragt.

Angaben, auf welchem objektiven und repräsentativen Weg die Prävalenz ermittelt wurde und aktuell gehalten wird.

Die Namen bzw. Bezeichnungen der bei den sogenannten "Ausbrüchen" in der Stadt Göttingen bzw. im Landkreis Gütersloh verwendeten Tests, Testhersteller und Labore.

Die Falschpositivenrate, Prävalenz und Reaktionshäufigkeiten auf andere bei Menschen bzw. bei Tieren vorkommende Coronaviren, die von den "Ausbruchs"zahlen Göttingen/Gütersloh vor Veröffentlichung in Abzug gebracht wurden.

Die bei den "Ausbrüchen" Göttingen/Gütersloh jeweils ermittelten Fallzahlen für positive Tests, Infizierte, symptomatische Patienten, krankenhauspflichtige Patienten, intensivpflichtige Patienten, Todesfälle und Todesursachen zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Anfrage sowie das bzw. die Verfahren der Todesursachenermittlung.

Die Kriterien, nach denen zwischen positiv Getesteten und "Infizierten" unterschieden wird.

Die Kriterien, nach denen ein Test als positiv gewertet wird in den Lageberichten allgemein sowie für die "Ausbrüche" Göttingen/Gütersloh: Genügt der positive Test einer Genregion? Sind positive Tests von mindestens zwei Genregionen erforderlich? Müssen alle Genregionen positiv getestet sein, die ein Test beinhaltet? Werden Tests eingesetzt, die weniger als zwei Genregionen einbeziehen? Welche Genregion bzw. welche Genregionen müssen mindestens positiv getestet sein, um von einem "Fall" im Sinne der RKI-Statistik sprechen zu können?

Werden Gegentests mit anderem Personal für Abstriche, weiteren Laboren und Tests anderer Hersteller durchgeführt?

Werden zugleich Tests bei denselben Personen auf andere respiratorische Viren durchgeführt? Auf andere Coronaviren? Auf Influenzaviren? Auf weitere?

In welchem Umfang gehen Wiederholungstests, Absicherungstests, Testkombinationen auf mehrere Genregionen usw. bei derselben Person in die Fallzahlen ein? Einfach, mehrfach, vielfach? Wie ist das durchschnittliche Verhältnis zwischen Fallzahlen und der Anzahl betroffener Personen?

Die Einschätzung der Tödlichkeit von COVID-19 in Promille aller bestmöglich ermittelten bzw. geschätzten Infizierten inklusive der asymptomatischen Personen.

Die Relation der Tödlichkeit von COVID-19 zu der der Influenza.

Die Relation der Zirkulation in der Bevölkerung von respiratorischen Viren im Allgemeinen und SARS-CoV-2 im Speziellen seit der 08. Kalenderwoche 2020.

Die Plausibilität, Widerspruchsfreiheit, Nachvollziehbarkeit und empirische Belastbarkeit der RKI-Risikobewertung von COVID-19 als "hoch" bzw. "sehr hoch" vor dem Hintergrund der Tödlichkeit und Zirkulationshäufigkeit von SARS-CoV-2 im Verhältnis zur Influenza und anderen akuten Atemwegsinfektionen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach IFG sowie UIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind, sowie VIG, soweit betroffen.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Vorsorglich verweise ich ausdrücklich auf meine Rechte zur Einschaltung des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit und die Möglichkeit der gerichtlichen Durchsetzung hin.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. Juni 2020
  • Frist
    31. Juli 2020
  • 24 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir folgende Informationen zu: Die H…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Tägliche Lageberichte des Robert Koch-Institutes zu COVID-19 und Risikobewertung von COVID-19 durch das RKI [#191634]
Datum
27. Juni 2020 08:27
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir folgende Informationen zu: Die Höhe der Falschpositivenrate bei den zum Nachweis von COVID-19-Fällen laut Täglichen Lageberichten des RKI verwendeten Tests, ggf. nach Laboren, Testherstellern etc. differenziert. Die Reaktionshäufigkeit der Tests auf die Coronaviren SARS-CoV-1 ("Eins"!) , HCoV-HKU1, HCoV-OC43, HCoV-NL63 und HCoV-229E. Die Reaktionshäufigkeit der Tests auf weitere Coronaviren bei Menschen sowie in Rindern, Schweinen und Hühnern. Die Falschpositivenrate, um die die in den RKI-Berichten ausgewiesenen Fälle vor Veröffentlichung reduziert wurden. Die Prävalenz, um die die in den RKI-Berichten ausgewiesenen Fälle vor Veröffentlichung reduziert wurden. Die Prävalenzangaben werden sowohl für die kumulierten Fallzahlen als auch für die "Inzidenzen" der Landkreise als auch für die Positivraten der einzelnen Testwochen erfragt. Angaben, auf welchem objektiven und repräsentativen Weg die Prävalenz ermittelt wurde und aktuell gehalten wird. Die Namen bzw. Bezeichnungen der bei den sogenannten "Ausbrüchen" in der Stadt Göttingen bzw. im Landkreis Gütersloh verwendeten Tests, Testhersteller und Labore. Die Falschpositivenrate, Prävalenz und Reaktionshäufigkeiten auf andere bei Menschen bzw. bei Tieren vorkommende Coronaviren, die von den "Ausbruchs"zahlen Göttingen/Gütersloh vor Veröffentlichung in Abzug gebracht wurden. Die bei den "Ausbrüchen" Göttingen/Gütersloh jeweils ermittelten Fallzahlen für positive Tests, Infizierte, symptomatische Patienten, krankenhauspflichtige Patienten, intensivpflichtige Patienten, Todesfälle und Todesursachen zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Anfrage sowie das bzw. die Verfahren der Todesursachenermittlung. Die Kriterien, nach denen zwischen positiv Getesteten und "Infizierten" unterschieden wird. Die Kriterien, nach denen ein Test als positiv gewertet wird in den Lageberichten allgemein sowie für die "Ausbrüche" Göttingen/Gütersloh: Genügt der positive Test einer Genregion? Sind positive Tests von mindestens zwei Genregionen erforderlich? Müssen alle Genregionen positiv getestet sein, die ein Test beinhaltet? Werden Tests eingesetzt, die weniger als zwei Genregionen einbeziehen? Welche Genregion bzw. welche Genregionen müssen mindestens positiv getestet sein, um von einem "Fall" im Sinne der RKI-Statistik sprechen zu können? Werden Gegentests mit anderem Personal für Abstriche, weiteren Laboren und Tests anderer Hersteller durchgeführt? Werden zugleich Tests bei denselben Personen auf andere respiratorische Viren durchgeführt? Auf andere Coronaviren? Auf Influenzaviren? Auf weitere? In welchem Umfang gehen Wiederholungstests, Absicherungstests, Testkombinationen auf mehrere Genregionen usw. bei derselben Person in die Fallzahlen ein? Einfach, mehrfach, vielfach? Wie ist das durchschnittliche Verhältnis zwischen Fallzahlen und der Anzahl betroffener Personen? Die Einschätzung der Tödlichkeit von COVID-19 in Promille aller bestmöglich ermittelten bzw. geschätzten Infizierten inklusive der asymptomatischen Personen. Die Relation der Tödlichkeit von COVID-19 zu der der Influenza. Die Relation der Zirkulation in der Bevölkerung von respiratorischen Viren im Allgemeinen und SARS-CoV-2 im Speziellen seit der 08. Kalenderwoche 2020. Die Plausibilität, Widerspruchsfreiheit, Nachvollziehbarkeit und empirische Belastbarkeit der RKI-Risikobewertung von COVID-19 als "hoch" bzw. "sehr hoch" vor dem Hintergrund der Tödlichkeit und Zirkulationshäufigkeit von SARS-CoV-2 im Verhältnis zur Influenza und anderen akuten Atemwegsinfektionen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach IFG sowie UIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind, sowie VIG, soweit betroffen. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Vorsorglich verweise ich ausdrücklich auf meine Rechte zur Einschaltung des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit und die Möglichkeit der gerichtlichen Durchsetzung hin. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191634 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191634/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte fern…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Tägliche Lageberichte des Robert Koch-Institutes zu COVID-19 und Risikobewertung von COVID-19 durch das RKI [#191634]
Datum
2. Juli 2020 08:52
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anträgen nach dem IFG hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Tägliche Lageberichte des Robert Koch-Institutes…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Tägliche Lageberichte des Robert Koch-Institutes zu COVID-19 und Risikobewertung von COVID-19 durch das RKI [#191634]
Datum
1. August 2020 07:12
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Tägliche Lageberichte des Robert Koch-Institutes zu COVID-19 und Risikobewertung von COVID-19 durch das RKI“ vom 27.06.2020 (#191634) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage, vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191634 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191634/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Wie Ihnen bereits …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: WG: Tägliche Lageberichte des Robert Koch-Institutes zu COVID-19 und Risikobewertung von COVID-19 durch das RKI [#191634]
Datum
3. August 2020 15:56
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Wie Ihnen bereits in der Eingangsbestätigung mitgeteilt worden ist, hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ein sehr hohes Aufkommen an Anträgen nach dem IFG, das unvermindert anhält. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten weiterhin mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die allerdings vielfach sehr umfangreich sind. Aus diesem Grunde muss ich Sie noch um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in da seit der Einreichung des IFG-Antrages einige Zeit verstrichen ist, erhalten Sie zu den …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Tägliche Lageberichte des Robert Koch-Institutes zu COVID-19 und Risikobewertung von COVID-19 durch das RKI [#191634]
Datum
21. Mai 2021 11:54
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,6 KB


Sehr Antragsteller/in da seit der Einreichung des IFG-Antrages einige Zeit verstrichen ist, erhalten Sie zu den Kernfragen Auskünfte, da sich der Forschungsstand seitdem deutlich verändert hat. Fragen, die nicht auf amtliche Informationen zielen, bleiben unbeantwortet. Corona und Influenza Die Gefährlichkeit des Virus hat sich besonders zum Jahreswechsel gezeigt. Die Zahl der COVID-19-Toten stieg von 8.994 am 2. Juli 2020 auf 33.071 am 31. Dezember 2020. Inzwischen ist die Zahl der COVID-19-Toten auf 84.829 (Stand: 10. Mai 2021) angewachsen. Eine Vergleichbarkeit mit dem Influenza-Virus ist nicht möglich, da Influenza derzeit nur eine äußerst geringe Verbreitung aufweist. Bei den SARS-CoV-2-Meldedaten nach IfSG handelt es sich um alle Infektionen in ganz Deutschland, die im Labor bestätigt, an die Gesundheitsämter gemeldet und ans RKI übermittelt wurden. Diese Zahlen sind die vom RKI täglich publizierten Fallzahlen für Deutschland. Die virologische Surveillance der Arbeitsgemeinschaft Influenza (AGI) hingegen erfolgt seit vielen Jahren in Zusammenarbeit mit einem kleinen Teil der niedergelassenen Ärzteschaft in Deutschland (gut 100 primärversorgende Arztpraxen, so genannte Sentinelpraxen). Diese Arztpraxen werden gebeten, wöchentlich von maximal drei ihrer Patienten mit akuten Atemwegserkrankungen Nasen- und Rachenabstriche durchzuführen und an das RKI einzusenden. Somit wird nur eine kleine Stichprobe aus der deutschen Bevölkerung erfasst. Im RKI werden die eingesandten Nasen- und Rachenabstriche auf verschiedene respiratorische Erreger untersucht, darunter auf Influenzaviren und seit Mitte Februar auch auf SARS-CoV-2. Ziel ist es, die zirkulierenden respiratorischen Viren zu erfassen und daraus Schlussfolgerungen in Bezug auf die Gesamtbevölkerung zu ziehen. Die Ergebnisse werden wöchentlich auf der AGI-Homepage veröffentlicht (https://influenza.rki.de<https://influenza.rki.de/> ). Testzahlen Die Angaben finden sich jeweils mittwochs in den seit dem 4. März 2020 vom Robert Koch-Institut täglich publizierten und öffentlich zugänglichen Situationsberichten (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... ). KW Anzahl Testungen Positiv getestet Positiv in % übermittelnde Labore bis KW10/2020 87.863 2.763 3,14% 48 11 127.457 7.582 5,9% 114 12 348.619 23.820 6,8% 152 13 360.964 31.347 8,7% 149 14 392.984 35.389 9,0% 143 15 379.233 30.728 8,1% 163 16 330.027 21.993 6,7% 167 17 347.578 17.367 5,0% 174 18 326.788 12.608 3,9 175 19 403.875 10.755 2,7 182 20 430.882 7.227 1,7 181 21 344.782 5.116 1,5 172 22 405.269 4.310 1,1 178 23 340.986 3.208 0,9 176 24 325.575 2.716 0,8 171 25 384.311 5.136 1,3 173 26 462.942 3.603 0,8 177 27 500.122 3.012 0,6 148 28 504.596 2.938 0,6 175 29 531.571 3.408 0,6 168 30 572,967 4,534 0.79 182 31 581,037 5,699 0.98 168 32 733,990 7,330 1.00 168 33 891,988 8,661 0.97 188 34 1,092,350 9,226 0.84 198 35 1,115,638 8,309 0.74 190 36 1,099,560 8,175 0.74 192 37 1,162,133 10,025 0.86 193 38 1,148,282 13,268 1.16 201 39 1,153,075 14,044 1.22 182 40 1.101.080 18.279 1,66 190 41 1.213.658 30.519 2,51 192 42 1.212.363 43.927 3,62 194 43 1.418.726 78.106 5,51 204 44 1.631.343 116.673 7,15 204 45 1.608.125 126.141 7,84 2 203 46 1.422.301 126.181 8,87 201 47* 1.394.255 128.668 9,23 201 48 1.379.859 126.140 9,14 205 49 1.347.625 135.136 10,03 204 50 1.504.313 170.200 11,31 201 51 1.599.120 184.940 11,57 202 52 1.057.269 136.998 12,96 188 53/2020 845.729 129.930 15,36 205 1/2021 1.228.604 157.569 12,83 205 2/2021 1.185.297 123.858 10,45 205 3/2021 1.107.202 109.764 9,91 205 4/2021 1.141.389 96.366 8,44 202 5/2021 1.092.988 82.007 7,50 203 6/2021 1.047.658 67.336 6,43 205 7/2021 1.069.784 65.440 6,12 190 8/2021 1.171.798 72.059 6,15 210 9/2021 1.153.270 71.715 6,22 211 10/2021 1.280.050 85.655 6,69 215 11/2021 1.367.247 107.827 7,89 2 209 12/2021 1.415.220 131.857 9,32 206 13/2021 1.178.378 128.814 10,93 207 14/2021 1.168.950 140.800 12,04 208 15/2021 1.311.887 163.282 12,45 208 16/2021 1.409.259 175.711 12,47 201 17/2021 1.337.504 149.805 11,20 200 Summe 56.836.969 3.848.332 Testverfahren Die von Ihnen begehrten amtlichen Informationen liegen in der gewünschten Detailtiefe nicht vor, da deutschlandweit von den Laboren verschiedenen PCR Assays und Kits verwendet werden. In Deutschland kommen sowohl kommerzielle SARS-CoV-2-Tests als auch In-house-Tests zum direkten Erreger-Nachweis von SARS-CoV-2 zum Einsatz. Eine Übersicht zu den in Deutschland erhältlichen kommerziellen Tests findet sich hier: https://www.dimdi.de/dynamic/de/medizin…<https://www.dimdi.de/dynamic/de/mediz...> Zum Teil sind die Informationen zur jeweiligen Validierung bereits auf den entsprechenden wissenschaftlichen Seiten (Instand e.V.; Pupmed) öffentlich zugänglich. Informationen zu den vom Konsiliarlabor für Coronaviren publizierten RT-PCR-Assays sind hier zu finden: https://www.eurosurveillance.org/conten…<https://www.eurosurveillance.org/cont...> Für eine labordiagnostische Untersuchung zur Klärung des Verdachts auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2 wurden PCR-Nachweissysteme entwickelt und validiert. Sie gelten als „Goldstandard“ für die Diagnostik. Nähere Angaben sind über die Weltgesundheitsorganisation (https://www.who.int/publications/i/it... ) bzw. die Foundation for Innovative New Diagnostics (https://www.eurosurveillance.org/cont... ) verfügbar. Es steht eine Reihe von kommerziellen Testsystemen mit hoher Spezifität und unterschiedlicher Bearbeitungsdauer zur Verfügung. Bei niedriger Prävalenz und niederschwelliger Testindikation (einschließlich der Testung asymptomatischer Personen) werden an die Spezifität der Teste im Hinblick auf den positiven Vorhersagewert hohe Anforderungen gestellt. Dem tragen z. B. "Dual Target" Tests Rechnung. Unabhängig vom Testdesign sind jedoch grundsätzlich die für einen Test vorliegenden Daten zu den Leistungsparametern entscheidend. Die verwendeten Targets (Zielgene) können sich zwischen verschiedenen Testsystemen sowie innerhalb eines Testsystems (z. B. im Falle von "Dual Target"-Tests) in ihrer analytischen Spezifität und Sensitivität unterscheiden. Insbesondere bei diskrepanten Ergebnissen innerhalb eines Tests bzw. unklaren/unplausiblen Ergebnissen der PCR-Testung muss eine sorgfältige Bewertung und Validierung durch einen in der PCR-Diagnostik erfahrenen und zur Durchführung der Diagnostik ermächtigten Arzt erfolgen. Ggf. muss zur Klärung eine geeignete laborinterne Überprüfung (z. B. Wiederholung mit einem anderen Testsystem) erfolgen bzw. eine neue Probe angefordert werden. Der Befund soll eine klare Entscheidung im Hinblick auf die Meldung ermöglichen. Die Labore sind gehalten, regelmäßig an entsprechenden Ringversuchen teilzunehmen. (KBV: Nukleinsäurenachweis des Betacoronavirus SARS-CoV-2 mittels RT-PCR<https://www.kbv.de/tools/ebm/html/328...>; WHO: Laboratory testing for 2019 novel coronavirus (2019-nCoV) in suspected human cases<https://www.who.int/publications/i/it...>; ECDC: Rapid risk assessment: Novel coronavirus disease 2019 (COVID-19) pandemic: increased transmission in the EU/EEA and the UK<https://www.ecdc.europa.eu/en/publica...>; Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen<https://www.bundesaerztekammer.de/aer...>). Für die Qualitätssicherung in der molekularen Diagnostik ist es wesentlich, bei allen Tests fortlaufend Qualitätskontrollen wie Positiv- und Negativkontrollen mitzuführen, die es erlauben, anhand der dafür generierten Messwerte die Reproduzierbarkeit der Tests und damit relevante Kenngrößen wie z. B. die Nachweisgrenze und ggf. Abweichungen von der erwarteten Leistungsfähigkeit der Tests zu erkennen. Der aus der real-time PCR bekannte Ct-Wert stellt nur einen semi-quantitativen und von Labor zu Labor nicht unmittelbar vergleichbaren Messwert dar, solange es keinen Bezug auf eine Referenz gibt. Ein exakt quantifizierter Standard kann dazu verwendet werden, die erhaltenen Ct-Werte in eine RNA-Kopienzahl pro Reaktion und ggf. pro Probenvolumen umzurechnen; so lässt sich der Bezug auf publizierte Daten zur Replikationsfähigkeit des in der Probe enthaltenen Virus in geeigneten Zellkulturen erleichtern. Für die Nukleinsäure-gestützte Diagnostik stehen international verschiedene Referenzmaterialien, hier insbesondere RNA von SARS-CoV-2, zur Verfügung. (die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit): In einer Kooperation zwischen dem Robert Koch-Institut, Abteilung für Infektionskrankheiten und Zentrum für Biologische Gefahren und Spezielle Pathogene/Hochpathogene Viren, dem Konsiliarlabor für Coronaviren am Institut für Virologie der Charité - Universitätsmedizin Berlin, INSTAND e.V. als Referenzinstitution der Bundesärztekammer für die externe Qualitätssicherung in medizinischen Laboratorien, der ad hoc-Gruppe der Gemeinsamen Diagnostikkommission der Deutschen Vereinigung zur Bekämpfung der Viruskrankheiten (DVV) und der Gesellschaft für Virologie (GfV) bietet INSTAND e.V. für alle deutschen Laboratorien für die Diagnostik zum Virusgenom-Nachweis von SARS-CoV-2 zwei unterschiedlich konzentrierte quantitative Bezugsproben mit den folgenden SARS-CoV-2-RNA-Lasten an: Quantitative Bezugsprobe 1 (Ch07469) ca. 10.000.000 Kopien/ml Quantitative Bezugsprobe 2 (Ch07470) ca. 1.000.000 Kopien/ml. Das Begleitheft der Bezugsproben<https://www.instand-ev.de/fileadmin/u...> liefert wichtige Hinweise zur Testdurchführung und Anwendung sowie Daten zu ihrer Charakterisierung in verschiedenen Laboren. andere Coronaviren Coronaviren kommen natürlicherweise auch bei Heim- und Nutztieren vor. Diese sind allerdings von den Erregern der schweren respiratorischen Erkrankungen des Menschen deutlich zu unterscheiden (https://www.openagrar.de/servlets/MCR... ). Gütersloh Zu den gewünschten Informationen zur Situation im Kreis Gütersloh liegen dem Bundesministerium für Gesundheit keine amtlichen Informationen im Sinne der Fragestellung vor. Generelle Einschätzung Grundsätzlich gilt nach wie vor, dass es aus infektionsepidemiologischer Sicht erforderlich ist, den erneuten Eintritt in ein exponentielles Wachstum der Pandemie durch antiepidemische Maßnahmen zu verhindern und – darüber hinaus – die Fallzahlen deutlich weiter in einen voraussichtlich kontrollierbaren Bereich zu senken, bis sich auf Populationsebene Grundimmunität durch die Impfungen einstellt. Mit freundlichen Grüßen