Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr

Den Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr vom 11. Mai 2020
Aktenzeichen 4-38.51.1-00/1527

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Juni 2020
  • Frist
    27. Juli 2020
  • 14 Follower:innen
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Erlass zur Üb…
An Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr [#191646]
Datum
27. Juni 2020 12:30
An
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr vom 11. Mai 2020 Aktenzeichen 4-38.51.1-00/1527
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191646 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191646/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
----------------------------------------- 4-3859.1-0/996 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihrem Antrag auf Aktenausk…
Von
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Betreff
WG: Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr [#191646] *AZ 4-3851.1-00/1527/46*
Datum
24. Juli 2020 16:13
Status
Anfrage abgeschlossen
----------------------------------------- 4-3859.1-0/996 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihrem Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 27. Juni 2020 wird stattgegeben. Beigefügt übersenden wir Ihnen den Erlass des Ministeriums für Verkehr zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr vom 11. Mai 2020. Für diese Auskunft werden keine Gebühren erhoben. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihrem Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz vom…
Von
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Betreff
WG: Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr [#191646] *AZ 4-3851.1-00/1527/46*
Datum
28. Juli 2020 11:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihrem Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 27. Juni 2020 wird stattgegeben. Beigefügt übersenden wir Ihnen den Erlass des Ministeriums für Verkehr zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr vom 11. Mai 2020. Für diese Auskunft werden keine Gebühren erhoben. Mit freundlichen Grüßen

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