Zugriff auf Ereignismeldungen in der Nationalen Datenbank und im europäischen Zentralspeicher (ECR) für interessierte Bürger außerhalb „interessierter Kreise“
Der Transpondercode (umgangssprachlich auch Squawk) ist im Luftverkehr eine durch den Piloten einstellbare vierstellige Oktalzahl (Ziffern jeweils 0 - 7), die der Luftfahrzeugtransponder (TPX oder XPDR) bei der Abfrage durch das Sekundärradar der Bodenstation aussendet.
Der Transpondercode wird mit dem Radarecho zusammen auf den Radarschirmen der Flugsicherung dargestellt und dient in einem Fluginformationsgebiet zur eindeutigen Identifizierung eines Luftfahrzeugs.
Seit 2006 zählt der Transponder zur Pflichtausstattung von motorbetriebenen Flugzeugen.
Mit den Codes 7500, 7600 und 7700 werden Informationen über die Art einer Luftnotlage übermittelt.
Gebräuchliche Merksprüche sind angefügt:
7500 – Flugzeugentführung (hijacking; seven-five – man with a knife)
7600 – Funkausfall (radio failure; seven-six – hear nix / radio nix / need a radio fix)
7700 – Luftnotfall (emergency; seven-seven – going to heaven / falling from heaven / pray to heaven / close to heaven)
Siehe dazu auch:
https://de.wikipedia.org/wiki/Transpondercode
Bei Technik-Interessierten ist der Empfang dieser Transpondercodes ein beliebtes Hobby.
Sie betreiben ehrenamtlich Empfangs-Stationen und speisen diese in verschiedene private Datenbanken zur Visualisierung ein, z.B. unter:
https://opensky-network.org/network/alerts
Die oben genannte Datenbank zeigt z.B. folgende Einträge ziviler Luftfahrzeuge bei Flügen im Luftraum über Deutschland:
Callsign ICAO24 Detected Ended Squak Reason
SRR6497 45ce4c 2020-05-06T20:59:16+00:00 2020-05-07T00:45:15+00:00 7700 Emergency
FDX5092 a75659 2020-03-31T06:29:04+00:00 2020-03-31T23:01:44+00:00 7700 Emergency
FDX5092 a75659 2020-03-31T05:48:07+00:00 2020-03-31T06:15:56+00:00 7700 Emergency
N/A 45a94a 2020-02-24T15:41:16+00:00 2020-04-01T07:07:36+00:00 7700 Emergency
DCPRS 3ce968 2020-02-27T09:32:26+00:00 2020-02-27T09:42:36+00:00 7700 Emergency
Nach meinem Verständnis von:
https://www.lba.de/DE/Betrieb/Ereignismeldungen/Allgemeines/Allgemeines_node.html
sollten dafür Ereignismeldung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 376/2014 bei Ihnen eingegangen sein.
Diese sollten von Ihnen in der Nationalen Datenbank gespeichert und an den europäischen Zentralspeicher (ECR) weitergeleitet worden sein.
Ferner schreiben Sie unter:
https://www.lba.de/DE/Betrieb/Ereignismeldungen/Allgemeines/Allgemeines_node.html :
"Anfragen „interessierter Kreise“
Informationsanfragen „interessierter Kreise“ sind im deutschen Zuständigkeitsbereich an das LBA als festgelegte Ansprechstelle zu richten.
„Interessierte Kreise“ (IK) sind definiert als alle natürlichen oder juristischen Personen oder offizielle Stellen mit oder ohne Rechtspersönlichkeit, die mittels Zugang zu den von den Mitgliedstaaten ausgetauschten Informationen über Ereignisse an der Verbesserung der Flugsicherheit mitwirken können und die einer durch die VO (EU) Nr. 376/2014, Anhang II festgelegten Kategorie angehören.
Hierzu gehören insbesondere in der Luftfahrt tätige Organisationen und Forschungseinrichtungen, aber auch (eingeschränkt) in der Luftfahrt tätige natürliche Personen.
Artikel 10 und 11 sowie Anhang II und III vorgenannter Verordnung regeln weitere Einzelheiten hierzu.
In Übereinstimmung mit Artikel 11 stellt das LBA hierzu ein Antragsformular bereit.
Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular senden Sie bitte eingescannt per E-Mail an <<E-Mail-Adresse>>.
Zur Klärung weiterer Einzelheiten zum Antrag wird sich danach das LBA mit Ihnen in Verbindung setzen."
Mein Anliegen:
Nach meinem Verständnis zähle ich nicht zu den in VO (EU) Nr. 376/2014 genannten "interessierten Kreisen".
Mein Interesse ist rein privater und nicht beruflicher Natur.
Kann ich im Rahmen dieser IFG-Anfrage trotzdem (anonymisierte) Informationen zu den oben genannten Luftnotlagen erhalten ?
Personenbezogene Daten können gerne geschwärzt werden.
Vielen Dank.
Anfrage abgelehnt
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Datum28. Juni 2020
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31. Juli 2020
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