Zugriff auf Ereignismeldungen in der Nationalen Datenbank und im europäischen Zentralspeicher (ECR) für interessierte Bürger außerhalb „interessierter Kreise“

Anfrage an: Luftfahrt-Bundesamt

Der Transpondercode (umgangssprachlich auch Squawk) ist im Luftverkehr eine durch den Piloten einstellbare vierstellige Oktalzahl (Ziffern jeweils 0 - 7), die der Luftfahrzeugtransponder (TPX oder XPDR) bei der Abfrage durch das Sekundärradar der Bodenstation aussendet.
Der Transpondercode wird mit dem Radarecho zusammen auf den Radarschirmen der Flugsicherung dargestellt und dient in einem Fluginformationsgebiet zur eindeutigen Identifizierung eines Luftfahrzeugs.
Seit 2006 zählt der Transponder zur Pflichtausstattung von motorbetriebenen Flugzeugen.

Mit den Codes 7500, 7600 und 7700 werden Informationen über die Art einer Luftnotlage übermittelt.
Gebräuchliche Merksprüche sind angefügt:

7500 – Flugzeugentführung (hijacking; seven-five – man with a knife)
7600 – Funkausfall (radio failure; seven-six – hear nix / radio nix / need a radio fix)
7700 – Luftnotfall (emergency; seven-seven – going to heaven / falling from heaven / pray to heaven / close to heaven)

Siehe dazu auch:
https://de.wikipedia.org/wiki/Transpondercode

Bei Technik-Interessierten ist der Empfang dieser Transpondercodes ein beliebtes Hobby.
Sie betreiben ehrenamtlich Empfangs-Stationen und speisen diese in verschiedene private Datenbanken zur Visualisierung ein, z.B. unter:
https://opensky-network.org/network/alerts

Die oben genannte Datenbank zeigt z.B. folgende Einträge ziviler Luftfahrzeuge bei Flügen im Luftraum über Deutschland:

Callsign ICAO24 Detected Ended Squak Reason
SRR6497 45ce4c 2020-05-06T20:59:16+00:00 2020-05-07T00:45:15+00:00 7700 Emergency
FDX5092 a75659 2020-03-31T06:29:04+00:00 2020-03-31T23:01:44+00:00 7700 Emergency
FDX5092 a75659 2020-03-31T05:48:07+00:00 2020-03-31T06:15:56+00:00 7700 Emergency
N/A 45a94a 2020-02-24T15:41:16+00:00 2020-04-01T07:07:36+00:00 7700 Emergency
DCPRS 3ce968 2020-02-27T09:32:26+00:00 2020-02-27T09:42:36+00:00 7700 Emergency

Nach meinem Verständnis von:
https://www.lba.de/DE/Betrieb/Ereignismeldungen/Allgemeines/Allgemeines_node.html
sollten dafür Ereignismeldung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 376/2014 bei Ihnen eingegangen sein.
Diese sollten von Ihnen in der Nationalen Datenbank gespeichert und an den europäischen Zentralspeicher (ECR) weitergeleitet worden sein.

Ferner schreiben Sie unter:
https://www.lba.de/DE/Betrieb/Ereignismeldungen/Allgemeines/Allgemeines_node.html :

"Anfragen „interessierter Kreise“

Informationsanfragen „interessierter Kreise“ sind im deutschen Zuständigkeitsbereich an das LBA als festgelegte Ansprechstelle zu richten.
„Interessierte Kreise“ (IK) sind definiert als alle natürlichen oder juristischen Personen oder offizielle Stellen mit oder ohne Rechtspersönlichkeit, die mittels Zugang zu den von den Mitgliedstaaten ausgetauschten Informationen über Ereignisse an der Verbesserung der Flugsicherheit mitwirken können und die einer durch die VO (EU) Nr. 376/2014, Anhang II festgelegten Kategorie angehören.
Hierzu gehören insbesondere in der Luftfahrt tätige Organisationen und Forschungseinrichtungen, aber auch (eingeschränkt) in der Luftfahrt tätige natürliche Personen.
Artikel 10 und 11 sowie Anhang II und III vorgenannter Verordnung regeln weitere Einzelheiten hierzu.

In Übereinstimmung mit Artikel 11 stellt das LBA hierzu ein Antragsformular bereit.
Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular senden Sie bitte eingescannt per E-Mail an <<E-Mail-Adresse>>.
Zur Klärung weiterer Einzelheiten zum Antrag wird sich danach das LBA mit Ihnen in Verbindung setzen."

Mein Anliegen:

Nach meinem Verständnis zähle ich nicht zu den in VO (EU) Nr. 376/2014 genannten "interessierten Kreisen".
Mein Interesse ist rein privater und nicht beruflicher Natur.
Kann ich im Rahmen dieser IFG-Anfrage trotzdem (anonymisierte) Informationen zu den oben genannten Luftnotlagen erhalten ?
Personenbezogene Daten können gerne geschwärzt werden.

Vielen Dank.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. Juni 2020
  • Frist
    31. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Transpondercode…
An Luftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zugriff auf Ereignismeldungen in der Nationalen Datenbank und im europäischen Zentralspeicher (ECR) für interessierte Bürger außerhalb „interessierter Kreise“ [#191696]
Datum
28. Juni 2020 20:21
An
Luftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Transpondercode (umgangssprachlich auch Squawk) ist im Luftverkehr eine durch den Piloten einstellbare vierstellige Oktalzahl (Ziffern jeweils 0 - 7), die der Luftfahrzeugtransponder (TPX oder XPDR) bei der Abfrage durch das Sekundärradar der Bodenstation aussendet. Der Transpondercode wird mit dem Radarecho zusammen auf den Radarschirmen der Flugsicherung dargestellt und dient in einem Fluginformationsgebiet zur eindeutigen Identifizierung eines Luftfahrzeugs. Seit 2006 zählt der Transponder zur Pflichtausstattung von motorbetriebenen Flugzeugen. Mit den Codes 7500, 7600 und 7700 werden Informationen über die Art einer Luftnotlage übermittelt. Gebräuchliche Merksprüche sind angefügt: 7500 – Flugzeugentführung (hijacking; seven-five – man with a knife) 7600 – Funkausfall (radio failure; seven-six – hear nix / radio nix / need a radio fix) 7700 – Luftnotfall (emergency; seven-seven – going to heaven / falling from heaven / pray to heaven / close to heaven) Siehe dazu auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Transpondercode Bei Technik-Interessierten ist der Empfang dieser Transpondercodes ein beliebtes Hobby. Sie betreiben ehrenamtlich Empfangs-Stationen und speisen diese in verschiedene private Datenbanken zur Visualisierung ein, z.B. unter: https://opensky-network.org/network/alerts Die oben genannte Datenbank zeigt z.B. folgende Einträge ziviler Luftfahrzeuge bei Flügen im Luftraum über Deutschland: Callsign ICAO24 Detected Ended Squak Reason SRR6497 45ce4c 2020-05-06T20:59:16+00:00 2020-05-07T00:45:15+00:00 7700 Emergency FDX5092 a75659 2020-03-31T06:29:04+00:00 2020-03-31T23:01:44+00:00 7700 Emergency FDX5092 a75659 2020-03-31T05:48:07+00:00 2020-03-31T06:15:56+00:00 7700 Emergency N/A 45a94a 2020-02-24T15:41:16+00:00 2020-04-01T07:07:36+00:00 7700 Emergency DCPRS 3ce968 2020-02-27T09:32:26+00:00 2020-02-27T09:42:36+00:00 7700 Emergency Nach meinem Verständnis von: https://www.lba.de/DE/Betrieb/Ereignismeldungen/Allgemeines/Allgemeines_node.html sollten dafür Ereignismeldung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 376/2014 bei Ihnen eingegangen sein. Diese sollten von Ihnen in der Nationalen Datenbank gespeichert und an den europäischen Zentralspeicher (ECR) weitergeleitet worden sein. Ferner schreiben Sie unter: https://www.lba.de/DE/Betrieb/Ereignismeldungen/Allgemeines/Allgemeines_node.html : "Anfragen „interessierter Kreise“ Informationsanfragen „interessierter Kreise“ sind im deutschen Zuständigkeitsbereich an das LBA als festgelegte Ansprechstelle zu richten. „Interessierte Kreise“ (IK) sind definiert als alle natürlichen oder juristischen Personen oder offizielle Stellen mit oder ohne Rechtspersönlichkeit, die mittels Zugang zu den von den Mitgliedstaaten ausgetauschten Informationen über Ereignisse an der Verbesserung der Flugsicherheit mitwirken können und die einer durch die VO (EU) Nr. 376/2014, Anhang II festgelegten Kategorie angehören. Hierzu gehören insbesondere in der Luftfahrt tätige Organisationen und Forschungseinrichtungen, aber auch (eingeschränkt) in der Luftfahrt tätige natürliche Personen. Artikel 10 und 11 sowie Anhang II und III vorgenannter Verordnung regeln weitere Einzelheiten hierzu. In Übereinstimmung mit Artikel 11 stellt das LBA hierzu ein Antragsformular bereit. Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular senden Sie bitte eingescannt per E-Mail an <<E-Mail-Adresse>>. Zur Klärung weiterer Einzelheiten zum Antrag wird sich danach das LBA mit Ihnen in Verbindung setzen." Mein Anliegen: Nach meinem Verständnis zähle ich nicht zu den in VO (EU) Nr. 376/2014 genannten "interessierten Kreisen". Mein Interesse ist rein privater und nicht beruflicher Natur. Kann ich im Rahmen dieser IFG-Anfrage trotzdem (anonymisierte) Informationen zu den oben genannten Luftnotlagen erhalten ? Personenbezogene Daten können gerne geschwärzt werden. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191696 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191696/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Luftfahrt-Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in als Anlage übersende ich Ihnen unseren Bescheid zu Ihrer Anfrage nach dem Informatio…
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
AW: Zugriff auf Ereignismeldungen in der Nationalen Datenbank und im europäischen Zentralspeicher (ECR) für interessierte Bürger außerhalb „interessierter Kreise“ [#191696]
Datum
2. Juli 2020 15:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in als Anlage übersende ich Ihnen unseren Bescheid zu Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das zügige Bearbeiten meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antra…
An Luftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zugriff auf Ereignismeldungen in der Nationalen Datenbank und im europäischen Zentralspeicher (ECR) für interessierte Bürger außerhalb „interessierter Kreise“ [#191696]
Datum
2. Juli 2020 17:09
An
Luftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das zügige Bearbeiten meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191696 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191696/