Informationsfreiheit und wie die Verwaltung damit umgeht

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Sehr << Antragsteller:in >>

ein Vertreter des Bundesministeriums des Inneren hatte bei einer Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 21. Februar 2019 ausgeführt:

„Durch Portale wie FragDenStaat gelangen immer mehr Dinge an die Öffentlichkeit. Das ist eine Entwicklung, die für die Verwaltung nicht wünschenswert ist.“

Hierbei handelt es sich nicht nur um eine Aussage, die speziell auf das Verfahren zutrifft. Vielmehr betrifft es eine grundsätzliche Haltung zur Informationsfreiheit und der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürger an der Entscheidungsfindung und der Regierungskontrolle.

Auch Ihr Bundesministerium ist von einer hohen Zahl von Anfragen auf Zugang zu Informationen betroffen. Gleichzeitig zeigt sich, dass auch Ihr Haus sich sehr restriktiv verhält, was die demokratische Partizipation von Bürgerinnen und Bürgern betrifft und sehr gezielt Dokumente dem Zugang zu entziehen versucht in dem diese beispielsweise als Verschlusssache deklariert werden.

Gerade in einer offenen Demokratie und Diskussionsgesellschaft ist es eigentlich wichtig, dass auch die Verwaltung sich öffnet und die Entscheidungen nachvollziehbar werden. Ich will hier gar nicht auf das engere Regierungshandeln eingehen, denn natürlich ist die Verbändeanhörung bei Gesetzgebungen wichtig.
Mir geht es eher um die alltäglichen Punkte: In Gerichtsverfahren vertritt die öffentliche Verwaltung die Allgemeinheit. Gerade deshalb ist es beispielsweise wichtig, wie die Verwaltung zu einer Position in Bauordnungsverfahren, Asylverfahren und den vielen anderen Themen kommt, die täglich vor den Verwaltungsgerichten entschieden werden. Denn hier geht es beispielsweise nicht nur um eine Rechtskontrolle, sondern durchaus auch um eine inhaltliche Kontrolle. Sie kennen sicher die Aussage, nicht alles was legal ist, ist auch legitim.
Das Auswärtige Amt und Sie als Bundesminister vetreten in vielen Fällen die Dabei sind die Außenministerien anderer Länder wesentlich transparenter und bringen ihre Positionsfindung auch nach außen. Ihr Ministerium scheint hier sehr viel Angst zu haben, dass die Dinge an die Öffentlichkeit geraten.
Aber: Nur eine transparente Verwaltung gewinnt mit ihren Entscheidungen auch Vertrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern.

Mir ist bewusst, dass dies für die Verwaltung nicht immer einfach ist. Aber hier muss den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bewusst sein, dass sie ein besonderes Arbeitsverhältnis haben. Das Wort "Staatsdiener" hat ganz bewusst das Dienen inhaliert und zwar nicht in einer duckmäuserischen Ebene, sondern in einer sehr positiven Kontextualisierung. Gerade deshalb sind Beamtinnen und Beamter aber auch verpflichtet, dass ihr Handeln nachvollziehbar wird.
Deshalb sollten auch die mehr transparente Darstellungen erfolgen. Dann weht im wahrsten Sinne des Wortes einem Beamten auch mal der Wind ins Gesicht. Aber ich glaube, dies ist aushaltbar, denn jeder öffentliche Bedienstete - so ist meine feste Überzeugung - trifft seine Entscheidungen wohlbegründet und deshalb spricht nichts dagegen, diese auch transparent zu treffen. Selbst wenn dabei einmal Fehler gemacht werden - wer macht diese nicht -, ist die Entscheidung nachvollziehbar.

Ich würde mich freuen, wenn Sie mir als Dienstvorgesetzter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Ressorts Ihre eigene Position darlegen können.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. Juni 2020
  • Frist
    4. August 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ein Vertreter des Bundesministeriums des Inneren hatte bei einer Verhandlung vor dem…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationsfreiheit und wie die Verwaltung damit umgeht [#191757]
Datum
30. Juni 2020 06:38
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ein Vertreter des Bundesministeriums des Inneren hatte bei einer Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 21. Februar 2019 ausgeführt: „Durch Portale wie FragDenStaat gelangen immer mehr Dinge an die Öffentlichkeit. Das ist eine Entwicklung, die für die Verwaltung nicht wünschenswert ist.“ Hierbei handelt es sich nicht nur um eine Aussage, die speziell auf das Verfahren zutrifft. Vielmehr betrifft es eine grundsätzliche Haltung zur Informationsfreiheit und der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürger an der Entscheidungsfindung und der Regierungskontrolle. Auch Ihr Bundesministerium ist von einer hohen Zahl von Anfragen auf Zugang zu Informationen betroffen. Gleichzeitig zeigt sich, dass auch Ihr Haus sich sehr restriktiv verhält, was die demokratische Partizipation von Bürgerinnen und Bürgern betrifft und sehr gezielt Dokumente dem Zugang zu entziehen versucht in dem diese beispielsweise als Verschlusssache deklariert werden. Gerade in einer offenen Demokratie und Diskussionsgesellschaft ist es eigentlich wichtig, dass auch die Verwaltung sich öffnet und die Entscheidungen nachvollziehbar werden. Ich will hier gar nicht auf das engere Regierungshandeln eingehen, denn natürlich ist die Verbändeanhörung bei Gesetzgebungen wichtig. Mir geht es eher um die alltäglichen Punkte: In Gerichtsverfahren vertritt die öffentliche Verwaltung die Allgemeinheit. Gerade deshalb ist es beispielsweise wichtig, wie die Verwaltung zu einer Position in Bauordnungsverfahren, Asylverfahren und den vielen anderen Themen kommt, die täglich vor den Verwaltungsgerichten entschieden werden. Denn hier geht es beispielsweise nicht nur um eine Rechtskontrolle, sondern durchaus auch um eine inhaltliche Kontrolle. Sie kennen sicher die Aussage, nicht alles was legal ist, ist auch legitim. Das Auswärtige Amt und Sie als Bundesminister vetreten in vielen Fällen die Dabei sind die Außenministerien anderer Länder wesentlich transparenter und bringen ihre Positionsfindung auch nach außen. Ihr Ministerium scheint hier sehr viel Angst zu haben, dass die Dinge an die Öffentlichkeit geraten. Aber: Nur eine transparente Verwaltung gewinnt mit ihren Entscheidungen auch Vertrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern. Mir ist bewusst, dass dies für die Verwaltung nicht immer einfach ist. Aber hier muss den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bewusst sein, dass sie ein besonderes Arbeitsverhältnis haben. Das Wort "Staatsdiener" hat ganz bewusst das Dienen inhaliert und zwar nicht in einer duckmäuserischen Ebene, sondern in einer sehr positiven Kontextualisierung. Gerade deshalb sind Beamtinnen und Beamter aber auch verpflichtet, dass ihr Handeln nachvollziehbar wird. Deshalb sollten auch die mehr transparente Darstellungen erfolgen. Dann weht im wahrsten Sinne des Wortes einem Beamten auch mal der Wind ins Gesicht. Aber ich glaube, dies ist aushaltbar, denn jeder öffentliche Bedienstete - so ist meine feste Überzeugung - trifft seine Entscheidungen wohlbegründet und deshalb spricht nichts dagegen, diese auch transparent zu treffen. Selbst wenn dabei einmal Fehler gemacht werden - wer macht diese nicht -, ist die Entscheidung nachvollziehbar. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir als Dienstvorgesetzter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Ressorts Ihre eigene Position darlegen können. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191757 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191757/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Auswärtiges Amt
Informationsfreiheit; Ihr Schreiben vom 30.06.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Informationsfreiheit; Ihr Schreiben vom 30.06.2020
Datum
27. Juli 2020 17:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 30. Juni 2020 an Bundesminister Maas hinsichtlich der Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) im Auswärtigen Amt. Das Ministerbüro hat mich gebeten, Ihnen zu antworten. Das Auswärtige Amt begrüßt das Interesse der Bürgerinnen und Bürger an seinen breit gefächerten Aufgabenbereichen durch das IFG und weitere Auskunftsrechte sowie die Teilhabe am täglichen außenpolitischen Geschehen über die Sozialen Medien. Das Informationsfreiheitsgesetz gewährt jedem gegenüber den Behörden des Bundes einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu Informationen. Dieser Anspruch ist jedoch durch die Tatbestandsvoraussetzungen der Ausschlusstatbestände des IFG zum Schutz öffentlicher und privater Belange beschränkt. Sofern eine antragstellende Person ihr Recht auf Informationszugang als verletzt ansieht, kann sie den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) anrufen oder den Rechtsweg beschreiten. Die Bearbeitung der IFG-Anträge durch das Auswärtige Amt gibt dem BfDI regelmäßig keinen Anlass zur Beanstandung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheit; Ihr Schreiben vom 30.06.2020 [#191757] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit; Ihr Schreiben vom 30.06.2020 [#191757]
Datum
16. August 2020 15:03
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 27. Juli 2020. Ich hatte bewusst den Bundesminister angeschrieben und es wundert mich, dass ich dann eine Antwort von einer Linienmitarbeiterin bekomme. Hier macht man quasi - entschuldigen Sie den Ausdruck - den Bock zum Gärtner, denn Sie sind es letztlich, die für die restiktive Gewährung des Informationszugangs im Auswärtigen Amt verantwortlich sind und es ist unwahrscheinlich, dass Sie sich selbst korrigieren. Darüber hinaus gehen Sie in keiner Weise auf mein Schreiben ein, sondern beschränken sich auf eine reine Standardantwort. Ich darf daher bitten, mein Schreiben vom 30. Juni 2020 den zuständigen Stellen vorzulegen und inhaltlich zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191757 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191757/

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AW: Informationsfreiheit; Ihr Schreiben vom 30.06.2020 [#191757] Sehr geehrteAntragsteller/in leider wurde meine …
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit; Ihr Schreiben vom 30.06.2020 [#191757]
Datum
19. Oktober 2020 06:26
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in leider wurde meine Email vom 16. August 2020 wie auch mein Schreiben an den Bundesminister vom 30. Juni 2020 nicht beantwortet. Ich bitte um Beantwortung unter Beifügung aller internen Dokumente, die hierzu entstanden sind. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191757 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191757/