Informationsfreiheit und wie die Verwaltung damit umgeht
Sehr << Antragsteller:in >>
ein Vertreter des Bundesministeriums des Inneren hatte bei einer Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 21. Februar 2019 ausgeführt:
„Durch Portale wie FragDenStaat gelangen immer mehr Dinge an die Öffentlichkeit. Das ist eine Entwicklung, die für die Verwaltung nicht wünschenswert ist.“
Hierbei handelt es sich nicht nur um eine Aussage, die speziell auf das Verfahren zutrifft. Vielmehr betrifft es eine grundsätzliche Haltung zur Informationsfreiheit und der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürger an der Entscheidungsfindung und der Regierungskontrolle.
Auch Ihr Bundesministerium ist von einer hohen Zahl von Anfragen auf Zugang zu Informationen betroffen. Gleichzeitig zeigt sich, dass auch Ihr Haus sich sehr restriktiv verhält, was die demokratische Partizipation von Bürgerinnen und Bürgern betrifft und sehr gezielt Dokumente dem Zugang zu entziehen versucht in dem diese beispielsweise als Verschlusssache deklariert werden.
Gerade in einer offenen Demokratie und Diskussionsgesellschaft ist es eigentlich wichtig, dass auch die Verwaltung sich öffnet und die Entscheidungen nachvollziehbar werden. Ich will hier gar nicht auf das engere Regierungshandeln eingehen, denn natürlich ist die Verbändeanhörung bei Gesetzgebungen wichtig.
Mir geht es eher um die alltäglichen Punkte: In Gerichtsverfahren vertritt die öffentliche Verwaltung die Allgemeinheit. Gerade deshalb ist es beispielsweise wichtig, wie die Verwaltung zu einer Position in Bauordnungsverfahren, Asylverfahren und den vielen anderen Themen kommt, die täglich vor den Verwaltungsgerichten entschieden werden. Denn hier geht es beispielsweise nicht nur um eine Rechtskontrolle, sondern durchaus auch um eine inhaltliche Kontrolle. Sie kennen sicher die Aussage, nicht alles was legal ist, ist auch legitim.
Das Auswärtige Amt und Sie als Bundesminister vetreten in vielen Fällen die Dabei sind die Außenministerien anderer Länder wesentlich transparenter und bringen ihre Positionsfindung auch nach außen. Ihr Ministerium scheint hier sehr viel Angst zu haben, dass die Dinge an die Öffentlichkeit geraten.
Aber: Nur eine transparente Verwaltung gewinnt mit ihren Entscheidungen auch Vertrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern.
Mir ist bewusst, dass dies für die Verwaltung nicht immer einfach ist. Aber hier muss den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bewusst sein, dass sie ein besonderes Arbeitsverhältnis haben. Das Wort "Staatsdiener" hat ganz bewusst das Dienen inhaliert und zwar nicht in einer duckmäuserischen Ebene, sondern in einer sehr positiven Kontextualisierung. Gerade deshalb sind Beamtinnen und Beamter aber auch verpflichtet, dass ihr Handeln nachvollziehbar wird.
Deshalb sollten auch die mehr transparente Darstellungen erfolgen. Dann weht im wahrsten Sinne des Wortes einem Beamten auch mal der Wind ins Gesicht. Aber ich glaube, dies ist aushaltbar, denn jeder öffentliche Bedienstete - so ist meine feste Überzeugung - trifft seine Entscheidungen wohlbegründet und deshalb spricht nichts dagegen, diese auch transparent zu treffen. Selbst wenn dabei einmal Fehler gemacht werden - wer macht diese nicht -, ist die Entscheidung nachvollziehbar.
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir als Dienstvorgesetzter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Ressorts Ihre eigene Position darlegen können.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum30. Juni 2020
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4. August 2020
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