Kontrollbericht zu Villa Fellini, Berlin

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Villa Fellini
Rudower Straße 35
12351 Berlin

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. Juni 2020
  • Frist
    4. August 2020
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Villa Fellini, Berlin [#191782]
Datum
30. Juni 2020 13:04
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Villa Fellini Rudower Straße 35 12351 Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191782 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191782/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln
Ihr Auskunftsersuchen vom 30.0.62020, Az.: VIG-057/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in meine Empfangsbestätigung vo…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen vom 30.0.62020, Az.: VIG-057/2020
Datum
28. Juli 2020 10:16
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in meine Empfangsbestätigung vom 01.07.2020 hinsichtlich Ihres Auskunftsersuchens vom 30.06.2020 konnte an Ihre mir bekannte Anschrift nicht zugestellt werden. Für den weiteren Schriftverkehr bitte ich Sie mir Ihre aktuelle Anschrift mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Auskunftsersuchen vom 30.0.62020, Az.: VIG-057/2020 [#191782] Sehr geehrteAntragsteller/in bitte übermitt…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Auskunftsersuchen vom 30.0.62020, Az.: VIG-057/2020 [#191782]
Datum
28. Juli 2020 16:01
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte übermitteln Sie mir Ihre Antwort elektronisch. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191782 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191782/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln
Ihr Auskunftsersuchen vom 30.0.62020, Az.: VIG-057/2020 [#191782] Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich a…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen vom 30.0.62020, Az.: VIG-057/2020 [#191782]
Datum
29. Juli 2020 09:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihre Anfragen vom 30.06.2019 nach dem VIG. a) Tre Xanh (#191784) – hier: VetLeb L - VIG 055/2020 b) Il Monte (#191783) - hier VetLeb L – VIG 056/2020 c) Villa Fellini (#191782) - hier VetLeb L – VIG 057/2020 Als Postanschrift wurde von Ihnen die Egilofstraße 81, 91349 Egloffstein, genannt. Unsere Post kam als unzustellbar zurück. Da wir sicherstellen müssen, dass Sie persönlich die Auskunft von uns erhalten, bitte ich nochmals um Mitteilung Ihrer zustellfähigen Anschrift. Kosten für die Zusendung der Auskunft werden nicht geltend gemacht. Andernfalls beachte ich Ihre Anfragen als erledigt. Mit freundlichen Grüßen