Postkarte von „Ben“
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 01.07.2020, während der Hamburger Sommerferien, veröffentlichte Ihr Social-Media-Team das Bild einer Postkarte, die Ihnen ein Jugendlicher mit dem Namen Ben im Auftrag seiner Deutschlehrerin geschrieben haben soll (Beginn der Sommerferien in Hamburg: 25.06.; Tweet siehe https://atwitter.com/PolizeiHamburg/status/1278247130055036929). Bitte senden Sie mir eine Kopie der Postkarte (Vorder- und Rückseite) und des zugehörigen Briefkuverts (mit sichtbarem Posteingangsstempel) zu.
Des Weiteren bitte ich um eine Kopie des Social-Media-Redaktionsplans für diese Woche (Kalenderwoche 27).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum1. Juli 2020
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4. August 2020
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230 Follower:innen
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