Vertragsgrundlage und Konditionen für Dienstleister zum Datenabgriff ("Massenabgleich") von Daten aus dem Handelsregister.DE

Leider ereilen Gewerbetreibende immer wieder nach der Neuanmeldung und Eintragung beim kommunalen Handelsregister so genannte "Offerten" von Unternehmen, die hier zur Eintragung in ihre "privaten Register" aufrufen:
In Schreiben mit amtlichen Anschein eines lokalen "Handelsregisters" wird dort gern einmal für 600 bis 1200 Euro jährlich angeboten, auf einer "Register-Webseite" eines dubiosen Unternehmens veröffentlicht zu werden.

Ein so möglicher Weise eintretender Schaden kann grade für Inhaber der extra in Deutschland eingeführten Geschäftsform der UG (haftungsbeschränkt) noch vor Eintritt in das Geschäftsleben zu einer Insolvenz führen;
Insbesondere in Zeiten von Corona, wo jeder Eurocent zählt und man sich über jede Firmengründung freuen muss.

Auf diesen Schreiben sind auch gern einmal persönliche Daten wie das Geburtsdatum und der Wohnort des Geschäftsführers und der Gesellschafter aus der neuerdings zu pflegenden Anteilsnehmerliste zu finden, um die "Seriösität" und den Anschein des Schreibens von einer "offiziellen Stelle" noch einmal zu bestärken.

Die Daten für diese Schreiben mit "amtlichen Anschein" müssen maschinell nach der Eintragung in das Registerportal der Länder, handelsregister.de, maschinell abgegriffen werden, denn so ist es z.B. zu beobachten, dass Donnerstags eine Firma am Morgen eingetragen und schon am Freitag morgen um 10 Uhr mit gefährlichem "analogen Spam" im Briefkasten überflutet wird...

Nach mir bekannter Gesetzeslage, sollten nur staatliche Stellen und z.B. Unternehmen "mit berechtigtem Interesse" zum "Schutz der Allgemeinheit" - z.B. Scoring-Unternehmen - dazu befähigt sein.

Mich würde daher interessieren, welche Vertragsgrundlagen hier mit den Unternehme bestehen.

Bitte veröffentlichen Sie doch den formalen "blanko"-Dienstleistungsvertrag und Aufragsdatenverarbeitungsvertrag inkl. seiner jeweiligen Anlagen, welcher hier inhaltlich mit den beteiligten Unternehmen geschlossen wird.
Mich interessiert insbeondere, ob hier z.B. Konventionalstrafen vorgesehen sind, wenn ein Datennehmer die Daten des Probanden weiter veräußert, bzw. ob dieser Umstand überhaupt berücksichtigt wurde; bzw. wie dort bei den Unternehmen die Annahme aufkommt, mit den neu eingetragenen Unternehmen eine Geschäftsbeziehung unter Nennung persönlicher Daten wie das Geburtsdatum des Geschäftsführers zu begehen...

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Juli 2020
  • Frist
    4. August 2020
  • 0 Follower:innen
Oliver Lenz
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen Details
Von
Oliver Lenz
Betreff
Vertragsgrundlage und Konditionen für Dienstleister zum Datenabgriff ("Massenabgleich") von Daten aus dem Handelsregister.DE [#191875]
Datum
1. Juli 2020 17:42
An
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Leider ereilen Gewerbetreibende immer wieder nach der Neuanmeldung und Eintragung beim kommunalen Handelsregister so genannte "Offerten" von Unternehmen, die hier zur Eintragung in ihre "privaten Register" aufrufen: In Schreiben mit amtlichen Anschein eines lokalen "Handelsregisters" wird dort gern einmal für 600 bis 1200 Euro jährlich angeboten, auf einer "Register-Webseite" eines dubiosen Unternehmens veröffentlicht zu werden. Ein so möglicher Weise eintretender Schaden kann grade für Inhaber der extra in Deutschland eingeführten Geschäftsform der UG (haftungsbeschränkt) noch vor Eintritt in das Geschäftsleben zu einer Insolvenz führen; Insbesondere in Zeiten von Corona, wo jeder Eurocent zählt und man sich über jede Firmengründung freuen muss. Auf diesen Schreiben sind auch gern einmal persönliche Daten wie das Geburtsdatum und der Wohnort des Geschäftsführers und der Gesellschafter aus der neuerdings zu pflegenden Anteilsnehmerliste zu finden, um die "Seriösität" und den Anschein des Schreibens von einer "offiziellen Stelle" noch einmal zu bestärken. Die Daten für diese Schreiben mit "amtlichen Anschein" müssen maschinell nach der Eintragung in das Registerportal der Länder, handelsregister.de, maschinell abgegriffen werden, denn so ist es z.B. zu beobachten, dass Donnerstags eine Firma am Morgen eingetragen und schon am Freitag morgen um 10 Uhr mit gefährlichem "analogen Spam" im Briefkasten überflutet wird... Nach mir bekannter Gesetzeslage, sollten nur staatliche Stellen und z.B. Unternehmen "mit berechtigtem Interesse" zum "Schutz der Allgemeinheit" - z.B. Scoring-Unternehmen - dazu befähigt sein. Mich würde daher interessieren, welche Vertragsgrundlagen hier mit den Unternehme bestehen. Bitte veröffentlichen Sie doch den formalen "blanko"-Dienstleistungsvertrag und Aufragsdatenverarbeitungsvertrag inkl. seiner jeweiligen Anlagen, welcher hier inhaltlich mit den beteiligten Unternehmen geschlossen wird. Mich interessiert insbeondere, ob hier z.B. Konventionalstrafen vorgesehen sind, wenn ein Datennehmer die Daten des Probanden weiter veräußert, bzw. ob dieser Umstand überhaupt berücksichtigt wurde; bzw. wie dort bei den Unternehmen die Annahme aufkommt, mit den neu eingetragenen Unternehmen eine Geschäftsbeziehung unter Nennung persönlicher Daten wie das Geburtsdatum des Geschäftsführers zu begehen...
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 191875 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Oliver Lenz
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
WG: IFG-Anfrage Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich habe Ihre Anfrage an die Poststelle des Mi…
Von
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: IFG-Anfrage
Datum
8. Juli 2020 13:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich habe Ihre Anfrage an die Poststelle des Ministerium der Justiz des Landes NRW weitergeleitet, da das Justizministerium für das Registerportal zuständig ist. IT.NRW betreibt das Registerportal lediglich im Auftrag des Justizministeriums. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) Geschäftsbereich 1 [geschwärzt] * 40002 Düsseldorf [geschwärzt], [geschwärzt] http://www.it.nrw.de [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]> [geschwärzt] ("[geschwärzt]") [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]; [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt]"[geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]; [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord-rhein-Westfalen (IFG NRW) Mit freundlichen Grüßen Im …
Von
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord-rhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
15. Juli 2020 11:21
Status
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] [geschwärzt] Ministerium der Justiz des Landes N R W Abteilung Z - Personal und Recht [geschwärzt], 40212 Düsseldorf [geschwärzt]; [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]>, Internet: www.justiz.nrw

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Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Mit freundlichen Grüßen Im A…
Von
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
17. Juli 2020 09:08
Status
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] [geschwärzt] Ministerium der Justiz [geschwärzt] Landes N R W Abteilung Z - Personal und Recht [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]; [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]>, Internet: www.justiz.nrw