Onlineantrag Ausübung Wahlrecht

Anfrage an: Bundesverwaltungsamt

1. Unterlagen, aus denen hervorgeht, wann das Formular, bzw. der Webserver zur Ausübung des Wahlrechts während des Ausübungszeitraums (November 2019 bis März 2020) nicht vorschriftsmäßig funktionierte und wann Wartungsarbeiten an diesen durchgeführt wurden.
2. Ist dem BVA bekannt, ob durch Fehler (z.B. mangelhafte Programmierung, Serverfehler etc.) Anträge nicht fristgerecht gestellt werden konnten oder augenscheinlich gestellte Anträge system-/serverseitig "verschwunden" sind.
3. Hat das BVA diesbezüglich Kulanzregelungen getroffen?
4. Warum hat das Bundesverwaltungsamt keine Bestätigungsmail vom System versenden lassen, dass ein Antrag gestellt wurde oder eingegangen ist?
5. Warum hat das BVA nicht bzgl. der Ausübung des Wahlrechts beraten?
6. Welche internen Anweisungen und Weisungen seitens des BMBF sind zum Wahlrecht ergangen? Bitte stellen Sie diese ebenfalls zur Verfügung.
7. Bitte geben Sie detaillierte Auskunft, wie viele Anträge insgesamt auf Ausübung des Wahlrechts gestellt wurden.
7.1. Wie viele entfallen davon auf das Onlineportal?
7.2. Wie viele entfallen von den Gesamtanträgen auf Briefpost?
7.3. Auf welchen sonstigen Wegen wurden Anträge gestellt
7.4. Wie viele Anträge sind (nach Definition des BVA) verfristet eingegangen?
8. Wie viele von den gestellten Anträgen wurden zurückgewiesen/abgelehnt?
9. Warum in Version 5.3.1 des Onlineantrags bei Schritt 3 von 4 zwei Auswahlmöglichkeiten mit "Enum_Wahlrecht_neues_Recht" und "Enum_Wahlrecht_altes_Recht" bezeichnet?
9.1. Warum erfolgten am 17.02.2020 solche Änderungen am Formular?
9.2. Warum bestand die unter Punkt 9 aufegührte Auswahlmöglichkeit noch bis mindestens zum 27.02.2020?
9.3. Sind beim BVA bezüglich den unter Punkt 9 aufgeführten Problemen beim BVA Anfragen oder Widersprüche iSd VwVfG eingegangen?
10. Warum befand sich die Webseite am 28.02.2020 zwischen 12.00 und 16.30 Uhr im Wartungsmodus?
10.1. Welche Wartungsarbeiten wurden durchgeführt?
10.2. War es möglich während des Wartungszeitraums trotzdem online Anträge zu stellen?
10.3. Wurden diejenigen, die während des Wartungszeitraums einen Antrag stellen wollten nachträglich darüber informiert, dass (sofern während der Wartungsarbeiten kein Antrag gestellt werden konnte) eine erneute Antragstellung notwendig ist, bzw eine erstmalige Antragstellung wieder möglich ist?
10.4. Wurden seitens des BVA die Fristen zur Antragstellung um die Zeiten aller Wartungsarbeiten am System auch über den 29.02.2020 hinaus verlängert?
10.4.1. Falls ja, wie wurde hierüber informiert?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. Juli 2020
  • Frist
    4. August 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Unterlagen, aus …
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Onlineantrag Ausübung Wahlrecht [#191878]
Datum
1. Juli 2020 18:03
An
Bundesverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Unterlagen, aus denen hervorgeht, wann das Formular, bzw. der Webserver zur Ausübung des Wahlrechts während des Ausübungszeitraums (November 2019 bis März 2020) nicht vorschriftsmäßig funktionierte und wann Wartungsarbeiten an diesen durchgeführt wurden. 2. Ist dem BVA bekannt, ob durch Fehler (z.B. mangelhafte Programmierung, Serverfehler etc.) Anträge nicht fristgerecht gestellt werden konnten oder augenscheinlich gestellte Anträge system-/serverseitig "verschwunden" sind. 3. Hat das BVA diesbezüglich Kulanzregelungen getroffen? 4. Warum hat das Bundesverwaltungsamt keine Bestätigungsmail vom System versenden lassen, dass ein Antrag gestellt wurde oder eingegangen ist? 5. Warum hat das BVA nicht bzgl. der Ausübung des Wahlrechts beraten? 6. Welche internen Anweisungen und Weisungen seitens des BMBF sind zum Wahlrecht ergangen? Bitte stellen Sie diese ebenfalls zur Verfügung. 7. Bitte geben Sie detaillierte Auskunft, wie viele Anträge insgesamt auf Ausübung des Wahlrechts gestellt wurden. 7.1. Wie viele entfallen davon auf das Onlineportal? 7.2. Wie viele entfallen von den Gesamtanträgen auf Briefpost? 7.3. Auf welchen sonstigen Wegen wurden Anträge gestellt 7.4. Wie viele Anträge sind (nach Definition des BVA) verfristet eingegangen? 8. Wie viele von den gestellten Anträgen wurden zurückgewiesen/abgelehnt? 9. Warum in Version 5.3.1 des Onlineantrags bei Schritt 3 von 4 zwei Auswahlmöglichkeiten mit "Enum_Wahlrecht_neues_Recht" und "Enum_Wahlrecht_altes_Recht" bezeichnet? 9.1. Warum erfolgten am 17.02.2020 solche Änderungen am Formular? 9.2. Warum bestand die unter Punkt 9 aufegührte Auswahlmöglichkeit noch bis mindestens zum 27.02.2020? 9.3. Sind beim BVA bezüglich den unter Punkt 9 aufgeführten Problemen beim BVA Anfragen oder Widersprüche iSd VwVfG eingegangen? 10. Warum befand sich die Webseite am 28.02.2020 zwischen 12.00 und 16.30 Uhr im Wartungsmodus? 10.1. Welche Wartungsarbeiten wurden durchgeführt? 10.2. War es möglich während des Wartungszeitraums trotzdem online Anträge zu stellen? 10.3. Wurden diejenigen, die während des Wartungszeitraums einen Antrag stellen wollten nachträglich darüber informiert, dass (sofern während der Wartungsarbeiten kein Antrag gestellt werden konnte) eine erneute Antragstellung notwendig ist, bzw eine erstmalige Antragstellung wieder möglich ist? 10.4. Wurden seitens des BVA die Fristen zur Antragstellung um die Zeiten aller Wartungsarbeiten am System auch über den 29.02.2020 hinaus verlängert? 10.4.1. Falls ja, wie wurde hierüber informiert?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191878 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191878/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesverwaltungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres nachstehenden Antrages nach dem Informationsfreiheit…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
AW: [EXTERN]Onlineantrag Ausübung Wahlrecht [#191878]
Datum
8. Juli 2020 10:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres nachstehenden Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesverwaltungsamt weitergeleitet. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, mir Ihre Postanschrift mitzuteilen. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Absatz 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Eine Beantwortung von IFG-Anfragen ohne gültige Postanschrift ist daher leider nicht möglich. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Antwort aussetze. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in entschuldigen Sie bitte die späte Antwort. Gerne teile ich Ihnen meine Adresse mit. …
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]Onlineantrag Ausübung Wahlrecht [#191878]
Datum
6. August 2020 08:06
An
Bundesverwaltungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in entschuldigen Sie bitte die späte Antwort. Gerne teile ich Ihnen meine Adresse mit. Ich bitte dennoch um elektronische Antwort. Sofern Sie beabsichtigen Gebühren zu erheben, teilen Sie mir dieses bitte vorher mit. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191878 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191878/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesverwaltungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Übermittlung der Postanschrift. Wir werden Ihnen per E-Mail antw…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
AW: [EXTERN]AW: [EXTERN]Onlineantrag Ausübung Wahlrecht [#191878]
Datum
20. August 2020 15:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Übermittlung der Postanschrift. Wir werden Ihnen per E-Mail antworten, allerdings benötigen wir dafür aufgrund von Personalausfällen noch etwas Zeit. Wir werden uns unaufgefordert wieder bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesverwaltungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre unten stehende Anfrage können wir wie folgt beantworten: Zu 1.) Hierzu liegen…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
AW: [EXTERN]Onlineantrag Ausübung Wahlrecht [#191878]
Datum
1. September 2020 11:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre unten stehende Anfrage können wir wie folgt beantworten: Zu 1.) Hierzu liegen keine Unterlagen vor. Allerdings können wir Ihnen mitteilen, dass das Formular - wie gesetzlich vorgeschrieben - seit dem 01.09.2019, 00:00 Uhr bis zum Ende der 6-monatigen Ausübungsfrist am 02.03.2020 zur Verfügung stand. In diesem Zeitraum kam es zu folgenden Einschränkungen in den Funktionalitäten des Portals "BAföG-online" (im Folgenden: BAföG-online): - 15.11.2019: Es konnten sich zeitweise keine neuen Nutzer in BAföG-online anmelden. Bestehenden Nutzern standen die Funktionalitäten durchgängig und uneingeschränkt zur Verfügung. - 28.11.2019, 13:41 Uhr - 15:54 Uhr: BAföG-online stand aufgrund einer Inbetriebnahme einer neuen Software-Version nicht zur Verfügung. - 27.02.2020: Es gab zeitweise Probleme bei der Anmeldung in BAföG-online. - 28.02.2020, 11:58 Uhr - 15:31 Uhr: BAföG-online stand aufgrund eines erforderlichen Datenbankupdates nicht zur Verfügung. Zu 2.) Bisher gab es nur einen einzigen Fall, in dem laut Darlehensnehmer/-in ein über BAföG-online ausgeübtes Wahlrecht beim BVA nicht „angekommen“ sei. Zu 3.) Nein, da diese aufgrund gesetzlicher Regelungen nicht möglich sind. Zu 4.) Alle gestellten Anträge sind in der jeweiligen Antragshistorie in den Nutzerkonten von BAföG-online ersichtlich. Jede/r Nutzende hat die Möglichkeit, hier online Einsicht zu nehmen und eine Antragskopie herunterzuladen. Diese Kopie enthält Datum und Zeit des Antrages und dient als Nachweis für gestellte Anträge. Eine Eingangsbenachrichtigung wurde online nach dem Stellen des Antrages angezeigt: „Ihr Antrag ist eingegangen“. Zu 5.) Das BVA hat umfangreich - beginnend mit dem Tag des Inkrafttretens des Gesetzes - auf seiner Homepage über das Wahlrecht und die weiteren Änderungen des 26. BAföG-Änderungsgesetzes (26. BAföGÄndG) informiert und auf jedem Schreiben/Bescheid zu den gesetzlichen Änderungen auf die Homepage des BVA verwiesen. Dabei haben all diejenigen Darlehensnehmenden, die von der Ratenerhöhung zum 01.04.2020 betroffen waren, einen Ratenhöhenänderungsbescheid erhalten. Über die allgemeinen Voraussetzungen zur Ausübung des Wahlrechts und die weiteren Änderungen des 26. BAföGÄndG wurden die Darlehensnehmenden auch telefonisch beraten. Die Beratung der Darlehensnehmenden zur Ausübung des Wahlrechts im individuellen Fall konnte aus nachvollziehbaren Gründen im Rahmen der Telefon-Hotline nicht erfolgen. Die Darlehensnehmenden verfüg(t)en selbst über sämtliche zur individuellen Beurteilung erforderlichen Informationen, die Kriterien waren eindeutig definiert. Akteneinsichtsgesuche waren (und sind) selbstverständlich möglich und wurden zeitnah beantwortet. Zu 6.) Anweisungen oder Weisungen des BMBF zum Wahlrecht sind nicht ergangen. Die Voraussetzungen zur Ausübung des Wahlrechts sind eindeutig und abschließend in § 66a Abs. 7 BAföG geregelt. Zu 7.) Hierzu liegen keine Unterlagen vor. Zu 7.1.) Gemäß BAföG-online liegen folgende Antragszahlen vor: 2019-09 280 2019-10 569 2019-11 431 2019-12 393 2020-01 1.003 2020-02 6.120 2020-03 1.109 Zu 7.2.) Hierzu liegen keine Unterlagen vor. Zu 7.3.) Anträge auf Ausübung des Wahlrechts konnten schriftlich (Post/Fax/DE-Mail) und via BAföG-online gestellt werden. Zu 7.4.) Hierzu liegen keine Unterlagen vor. Zu 8.) Unterlagen hierzu liegen nicht vor. Alle fristgerecht und in der erforderlichen Form vorgenommenen Wahlrechtsausübungen sind wirksam. Lediglich wiederholte Wahlrechtsausübungen wurden mit dem Hinweis, dass keine weitere Wahlmöglichkeit besteht, zurückgewiesen. Zu 9.) Diese - nur kurzzeitig bestehende - nicht intendierte Darstellung wurde durch ein Neustarten der Server korrigiert. Die (technische) Ursache ist unbekannt. Zu 9.1.) Siehe Antwort zu Frage 9.) Zu 9.2.) Unterlagen hierzu liegen nicht vor. Zu 9.3.) Anfragen und Widersprüche im Zusammenhang mit der vorliegenden Frage sind nicht bekannt. Zu 10.) Siehe Antwort zu Frage 1.) Zu 10.1.) Siehe Antwort zu Frage 1.) Zu 10.2.) Die Wahlrechtsausübung bzw. das Stellen sonstiger Anträge war per Post bzw. per Fax und DE-Mail, bei nicht formgebundenen Anträgen auch per E-Mail und telefonisch möglich. Die Nutzung von BAföG-online war ausweislich der Wartungsseite in dem benannten Zeitraum nicht möglich. Zu 10.3.) Durch den Hinweis auf der Wartungsseite wurde den Nutzer/-innen mitgeteilt, dass die Wahlrechtsausübung ab dem benannten Zeitpunkt wieder möglich sein wird. Zu 10.4.) und 10.4.1) Die Frist zur Ausübung des Wahlrechts lief aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Fristberechnung am 02.03.2020 ab. Auf das Fristende wurde auf der Homepage des BVA an verschiedenen Stellen hingewiesen. Hinweise: Das Informationsfreiheitsgesetz enthält lediglich einen Anspruch auf Zugang zu dem konkret vorhandenen behördlichen Informationsbestand. Der nach § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG bestehende Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen setzt voraus, dass die Informationen bei der Behörde tatsächlich vorhanden sind. Die Behörde ist jedoch nicht verpflichtet, diese Informationen zu beschaffen und sie ist nicht gehalten, diese erst durch Untersuchungen zu generieren (st. Rspr., vgl BVerwG, Urteil vom 27.11.2014, 7 C 20/12, Rn. 37, zitiert nach juris). Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. In welcher Höhe Gebühren im Falle von Rückfragen anfallen werden, kann erst im Rahmen der Bearbeitung Ihres (erneuten) Ersuchens festgestellt werden und richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand. Ich bitte hierfür um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen