Rechtsgutachten CampusCard Santander

Die zwei Rechtsgutachten zum Verfahren zur Vergabe einer CampusCard für Doktoranden an der Universität Heidelberg seitens Banco Santander (siehe z.B. https://www.uni-heidelberg.de/de/newsroom/universitaetsleitung-und-mitarbeiter-zu-unrecht-beschuldigt), vorzugsweise in digitaler Form (z.B. als PDF).

Mit dem Schwärzen personenbezogener Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bin ich ggf. einverstanden, so dass ein Drittbeteiligungsverfahren entfallen dürfte.

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  • Datum
    1. Juli 2020
  • Frist
    31. Juli 2020
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Julian Pascal Beier
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die zwei …
An Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Rechtsgutachten CampusCard Santander [#191880]
Datum
1. Juli 2020 19:35
An
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die zwei Rechtsgutachten zum Verfahren zur Vergabe einer CampusCard für Doktoranden an der Universität Heidelberg seitens Banco Santander (siehe z.B. https://www.uni-heidelberg.de/de/newsroom/universitaetsleitung-und-mitarbeiter-zu-unrecht-beschuldigt), vorzugsweise in digitaler Form (z.B. als PDF). Mit dem Schwärzen personenbezogener Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bin ich ggf. einverstanden, so dass ein Drittbeteiligungsverfahren entfallen dürfte.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 191880 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191880/ Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier

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