Angezeigte Ordnungswidrigkeiten (Seitenabstand beim Überholen von Radfahrenden)

in dem unter https://www.hessenschau.de/wirtschaft/neue-abstandsregel-im-strassenverkehr-wenn-ein-fahrrad-so-breit-wie-ein-trecker-wird,rad-abstand-stvo-100.html am 1.7. erschienen Artikel wird eine Sprecherin des Regierungspräsidiums Kassel zitiert: "Dort sagt eine Sprecherin, seit Inkrafttreten der Novelle habe es ganze drei Anzeigen wegen Abstandsverstößen gegeben."

Bitte geben Sie mir Auskunft über die seit dem 28.04.2020 eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Unterschreitens des Seitenabstands beim Überholen von Radfahrenden:
1. Wie viele Meldungen sind eingangen (aufgeschlüsselt nach Landkreisen)?
2. Wie hoch ist der Anteil der Anzeigen durch Privatpersonen, wie hoch der Anteil durch die Landespolizei oder anderer Polizeibehörden?
3. Wie viele Verfahren wurden mit der Zahlung eines Verwarnungsgeldes oder Bußgeldes beendet?
4. Wie viele Verfahren wurden aus anderen Gründen eingestellt (z.B. weil der Fahrer nicht ermittelbar war)?

Eine Antwort in maschinenlesbarer Form, z.B. per E-Mail reicht völlig aus.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Juli 2020
  • Frist
    4. August 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: in dem unter htt…
An Regierungspräsidium Kassel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Angezeigte Ordnungswidrigkeiten (Seitenabstand beim Überholen von Radfahrenden) [#191932]
Datum
2. Juli 2020 13:07
An
Regierungspräsidium Kassel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in dem unter https://www.hessenschau.de/wirtschaft/neue-abstandsregel-im-strassenverkehr-wenn-ein-fahrrad-so-breit-wie-ein-trecker-wird,rad-abstand-stvo-100.html am 1.7. erschienen Artikel wird eine Sprecherin des Regierungspräsidiums Kassel zitiert: "Dort sagt eine Sprecherin, seit Inkrafttreten der Novelle habe es ganze drei Anzeigen wegen Abstandsverstößen gegeben." Bitte geben Sie mir Auskunft über die seit dem 28.04.2020 eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Unterschreitens des Seitenabstands beim Überholen von Radfahrenden: 1. Wie viele Meldungen sind eingangen (aufgeschlüsselt nach Landkreisen)? 2. Wie hoch ist der Anteil der Anzeigen durch Privatpersonen, wie hoch der Anteil durch die Landespolizei oder anderer Polizeibehörden? 3. Wie viele Verfahren wurden mit der Zahlung eines Verwarnungsgeldes oder Bußgeldes beendet? 4. Wie viele Verfahren wurden aus anderen Gründen eingestellt (z.B. weil der Fahrer nicht ermittelbar war)? Eine Antwort in maschinenlesbarer Form, z.B. per E-Mail reicht völlig aus.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191932 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191932/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Regierungspräsidium Kassel
Sehr geehrteAntragsteller/in die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich wie folgt: 1. Es sind 3 Meldungen ein…
Von
Regierungspräsidium Kassel
Betreff
AW: Angezeigte Ordnungswidrigkeiten (Seitenabstand beim Überholen von Radfahrenden) [#191932]
Datum
2. Juli 2020 15:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich wie folgt: 1. Es sind 3 Meldungen eingegangen, jeweils aus den Bezirken der Landkreise Schwalm-Eder, Hersfeld-Rotenburg und der Stadt Frankfurt. Ich weise darauf hin, dass das Regierungspräsidium Kassel in dieser Kategorie primär nur für die von der Polizei erfassten Fälle zuständig ist. Eine Aussage zu den bei den Kommunen bearbeiteten Anzeigen kann daher nicht getroffen werden. 2. Ich verweise auf Ziffer 1. 3. Bisher keines der 3 Verfahren. 4. Bisher keines der 3 Verfahren. Mit freundlichen Grüßen