Angezeigte Ordnungswidrigkeiten (Seitenabstand beim Überholen von Radfahrenden)
in dem unter https://www.hessenschau.de/wirtschaft/neue-abstandsregel-im-strassenverkehr-wenn-ein-fahrrad-so-breit-wie-ein-trecker-wird,rad-abstand-stvo-100.html am 1.7. erschienen Artikel wird eine Sprecherin des Regierungspräsidiums Kassel zitiert: "Dort sagt eine Sprecherin, seit Inkrafttreten der Novelle habe es ganze drei Anzeigen wegen Abstandsverstößen gegeben."
Bitte geben Sie mir Auskunft über die seit dem 28.04.2020 eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Unterschreitens des Seitenabstands beim Überholen von Radfahrenden:
1. Wie viele Meldungen sind eingangen (aufgeschlüsselt nach Landkreisen)?
2. Wie hoch ist der Anteil der Anzeigen durch Privatpersonen, wie hoch der Anteil durch die Landespolizei oder anderer Polizeibehörden?
3. Wie viele Verfahren wurden mit der Zahlung eines Verwarnungsgeldes oder Bußgeldes beendet?
4. Wie viele Verfahren wurden aus anderen Gründen eingestellt (z.B. weil der Fahrer nicht ermittelbar war)?
Eine Antwort in maschinenlesbarer Form, z.B. per E-Mail reicht völlig aus.
Anfrage erfolgreich
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Datum2. Juli 2020
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4. August 2020
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