Bürgerbeschwerden bzgl. der Nutzung von WhatsApp bei Bundesbehörden

In einem Rundschreiben (Az. 24-190/020#2296) des BfDI an alle obersten Bundesbehörden heißt es, dass dem BfDI einzelne Bürgerbeschwerden vorliegen, die sich mit der Nutzung von WhatsApp durch Bundesbehörden befassen. Bitte senden Sie mir diese Beschwerden zu.
Personenbezogene Daten können selbstverständlich unkenntlich gemacht werden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. Juli 2020
  • Frist
    4. August 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: In einem Rundschrei…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bürgerbeschwerden bzgl. der Nutzung von WhatsApp bei Bundesbehörden [#191968]
Datum
2. Juli 2020 20:22
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In einem Rundschreiben (Az. 24-190/020#2296) des BfDI an alle obersten Bundesbehörden heißt es, dass dem BfDI einzelne Bürgerbeschwerden vorliegen, die sich mit der Nutzung von WhatsApp durch Bundesbehörden befassen. Bitte senden Sie mir diese Beschwerden zu. Personenbezogene Daten können selbstverständlich unkenntlich gemacht werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191968 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191968/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-780/008 II#0493 Sehr geehrteAntrags…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Ihrer Anfrage "Bürgerbeschwerden bzgl. der Nutzung von WhatsApp bei Bundesbehörden" [#191968] # 25-780/008 II#0493
Datum
13. Juli 2020 15:21
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
457,6 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-780/008 II#0493 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Auf die Datenschutzerklärung weise ich hin: https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-node.html Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-780/008 II#0493 Sehr geehrteAntrags…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Bürgerbeschwerden bzgl. der Nutzung von WhatsApp bei Bundesbehörden [#191968] # 25-780/008 II#0493
Datum
2. September 2020 14:06
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,1 MB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-780/008 II#0493 Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie mein Schreiben in o.g. Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Gz. 25-780/008 II#0493 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die bisherige Auskunft! Bitte senden Sie mir…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bürgerbeschwerden bzgl. der Nutzung von WhatsApp bei Bundesbehörden [#191968] # 25-780/008 II#0493 [#191968]
Datum
2. September 2020 17:27
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Gz. 25-780/008 II#0493 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die bisherige Auskunft! Bitte senden Sie mir den Bescheid an die unten genannte Adresse zu. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191968 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191968/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Az. 25-780/008 II#0493 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Brief vom 20. November, meinen Antrag …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bürgerbeschwerden bzgl. der Nutzung von WhatsApp bei Bundesbehörden [#191968] # 25-780/008 II#0493 [#191968]
Datum
25. November 2020 12:54
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az. 25-780/008 II#0493 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Brief vom 20. November, meinen Antrag erhalte ich nicht aufrecht. Vielen Dank für Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191968 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191968/