Nicht-Anwendung des neuen Bußgeldkatalogs

- Schreiben, in dem Sie die Nicht-Anwendung des neuen Bußgeldkatalogs vorgeben.
- Schreiben, in denen Sie sich zur Nichtigkeit der StVO-Novelle vom 28.4.2020 positionieren.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. Juli 2020
  • Frist
    8. August 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Schreiben, in …
An Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nicht-Anwendung des neuen Bußgeldkatalogs [#192055]
Datum
4. Juli 2020 21:09
An
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Schreiben, in dem Sie die Nicht-Anwendung des neuen Bußgeldkatalogs vorgeben. - Schreiben, in denen Sie sich zur Nichtigkeit der StVO-Novelle vom 28.4.2020 positionieren.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192055 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192055/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Nicht-Anwendung des neuen Bußgeldkatalogs“ vom 0…
An Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nicht-Anwendung des neuen Bußgeldkatalogs [#192055]
Datum
8. August 2020 12:18
An
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Nicht-Anwendung des neuen Bußgeldkatalogs“ vom 04.07.2020 (#192055) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192055 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192055/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 8. August. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass Ihr…
Von
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Betreff
WG: Nicht-Anwendung des neuen Bußgeldkatalogs [#192055]
Datum
17. August 2020 16:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 8. August. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass Ihre Anfrage vom 4. Juli bei uns nicht vorliegt und wir keinen Eingang verzeichnen können. Dies ist mit Zuschriften über das Portal Frag-den-Staat schon mehrmals passiert, ohne dass wir oder die Betreiber des Portals den Grund haben ermitteln können. Zur Sicherheit empfehlen wir, dass Sie Anfragen an uns immer auch an die Adresse <<E-Mail-Adresse>> schicken. Für das spezielle Thema Bußgeldkatalog müssten Sie sich jedoch an das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport wenden; unser Haus ist hier nicht zuständig. Beste Grüße

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Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport h…
An Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Nicht-Anwendung des neuen Bußgeldkatalogs [#192055]
Datum
19. Februar 2021 11:57
An
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport hat mir das Schreiben inzwischen zur Verfügung gestellt. https://fragdenstaat.de/anfrage/nicht-anwendung-des-neuen-bugeldkatalogs-1/ Ich danke Ihnen für den Hinweis auf die zuständige Stelle. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192055 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192055/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>