Überwachungskameras

Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Liste mit Standorten der im Verantwortungsbereich der Stadt Osnabrück durch diese betriebenen Überwachungskameras sowie jeweils erfasster Bereich und ggf. Grund für Aufzeichnung von Videos und deren Aufbewahrungsfristen.

Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Osnabrück (Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück) beschlossen am 12.03.2019.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Juli 2020
  • Frist
    4. August 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie m…
An Kreisfreie Stadt Osnabrück Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Überwachungskameras [#192065]
Datum
5. Juli 2020 09:39
An
Kreisfreie Stadt Osnabrück
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Liste mit Standorten der im Verantwortungsbereich der Stadt Osnabrück durch diese betriebenen Überwachungskameras sowie jeweils erfasster Bereich und ggf. Grund für Aufzeichnung von Videos und deren Aufbewahrungsfristen. Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Osnabrück (Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück) beschlossen am 12.03.2019. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192065 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192065/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kreisfreie Stadt Osnabrück
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage beziehe ich auf die Videobeobachtung im öffentlichen Raum auf der Grund…
Von
Kreisfreie Stadt Osnabrück
Betreff
WG: Überwachungskameras [#192065]
Datum
7. August 2020 13:18
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
7,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage beziehe ich auf die Videobeobachtung im öffentlichen Raum auf der Grundlage des § 32 Abs. 3 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes. Eine solche Videobeobachtung findet aktuell im Verantwortungsbereich und auf Veranlassung der Stadt Osnabrück nicht statt. Sofern Ihre Anfrage anders zu verstehen ist oder Sie darüber hinausgehenden Informationsbedarf haben, bitte ich Sie um erneute Kontaktaufnahme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Hallo Antragsteller/in nein, ich beziehe mich tatsächlich auf jede Videokamera, die öffentlich zugängliche Bereic…
An Kreisfreie Stadt Osnabrück Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Überwachungskameras [#192065]
Datum
11. August 2020 14:31
An
Kreisfreie Stadt Osnabrück
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo Antragsteller/in nein, ich beziehe mich tatsächlich auf jede Videokamera, die öffentlich zugängliche Bereiche in Gebäuden der Stadt Osnabrück überwacht. Beispielhaft eine eventuelle Überwachung im Eingangsbereich vom Stadthaus, der Bücherei, im Rathaus, den Museen, sämtlichen städtischen Behörden mit Publikumsbereichen, etc. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192065 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192065/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrteAntragsteller/in die Bearbeitung dieser recht umfassenden Fragestellung wird einige Zeit in Anspruch …
Von
Kreisfreie Stadt Osnabrück
Betreff
AW: WG: Überwachungskameras [#192065]
Datum
28. August 2020 16:10
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
7,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in die Bearbeitung dieser recht umfassenden Fragestellung wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Ich bitte um Ihr Verständnis, wir werden unaufgefordert auf Ihre Anfrage zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen