Auflistung stadteigener, leerstehender Gebäude in Hamburg

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wurde von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen an Sie verwiesen (https://fragdenstaat.de/a/191726) und möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:

Eine Auflistung aller leerstehenden bzw. aktuell nicht genutzten Gebäude, die im Besitz der Stadt Hamburg (direkt und indirekt bspw. über Tochterfirmen der Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH) sind. Ich bitte Sie außerdem um die zusätzlichen Informationen, wann die jeweiligen Gebäude zuletzt genutzt wurden, ob das Gebäude für eine zukünftige Nutzung angedacht ist und welcher Art diese Nutzung sein wird.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. Juli 2020
  • Frist
    11. August 2020
  • Ein:e Follower:in
Iver Breese
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich…
An Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen Details
Von
Iver Breese
Betreff
Auflistung stadteigener, leerstehender Gebäude in Hamburg [#192168]
Datum
7. Juli 2020 11:37
An
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich wurde von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen an Sie verwiesen (https://fragdenstaat.de/a/191726) und möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: Eine Auflistung aller leerstehenden bzw. aktuell nicht genutzten Gebäude, die im Besitz der Stadt Hamburg (direkt und indirekt bspw. über Tochterfirmen der Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH) sind. Ich bitte Sie außerdem um die zusätzlichen Informationen, wann die jeweiligen Gebäude zuletzt genutzt wurden, ob das Gebäude für eine zukünftige Nutzung angedacht ist und welcher Art diese Nutzung sein wird. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Iver Breese Anfragenr: 192168 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192168/ Postanschrift Iver Breese << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Sehr geehrter Herr Breese, Ihr per E-Mail gestellter Antrag vom 07.07.2020 auf Informationszugang nach dem HmbTG…
Von
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Betreff
Auflistung stadteigener, leerstehender Gebäude in Hamburg [#192168]
Datum
9. Juli 2020 10:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Breese, Ihr per E-Mail gestellter Antrag vom 07.07.2020 auf Informationszugang nach dem HmbTG ist mit gleichem Datum im Transparenzportal des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) eingegangen. In Ihrem Antrag begehren Sie die elektronische Übermittlung einer Auflistung aller leerstehenden bzw. aktuell nicht genutzten Gebäude, die im Besitz der Stadt Hamburg (direkt und indirekt bspw. über Tochterfirmen der Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH) sind. Außerdem bitten Sie um die zusätzlichen Informationen, wann die jeweiligen Gebäude zuletzt genutzt wurden, ob das Gebäude für eine zukünftige Nutzung angedacht ist und welcher Art diese Nutzung sein wird. Ihre Anfrage wird zurzeit bearbeitet. Wir werden hiernach unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen. Wir möchten bereits jetzt auf § 13 Abs. 4 HmbTG hinweisen, wonach für Amtshandlungen nach den Absätzen 1 bis 3 und §§ 11 und 12 Gebühren, Zinsen und Auslagen nach dem Gebührengesetz vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37) in Verbindung mit der "Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO)" vom 5. November 2013 (HmbGVBl. S. 456), in den jeweils geltenden Fassungen, erhoben werden. Über die Höhe der Gebühr ist jeweils im Einzelfall nach Maßgabe der genannten Gebührenordnung und deren Anlage zu entscheiden, wobei der Gebührenrahmen für das Zugänglichmachen von Informationen zwischen 15,- und 500,- Euro liegt. Eine anteilige Gebühr kann auch dann erhoben werden, wenn die Auskunft nur teilweise erteilt und im Übrigen abgelehnt wird. Eine Aussage über die konkrete Gebührenhöhe kann erst nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens getroffen werden, wenn fest steht, welche Schritte zur umfassenden Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich waren. Mit freundlichen Grüßen
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Sehr geehrter Herr Breese, gemäß § 13 Abs.2 HmbTG hat der Bescheid in Schriftform (gemäß § 37 Abs. 2 HmbVwVfG von…
Von
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Betreff
AW: [EXTERN]- Auflistung stadteigener, leerstehender Gebäude in Hamburg [#192168]
Datum
21. Juli 2020 13:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Breese, gemäß § 13 Abs.2 HmbTG hat der Bescheid in Schriftform (gemäß § 37 Abs. 2 HmbVwVfG von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnet) zu ergehen. Wir werden den Bescheid daher an die von Ihnen übermittelte Adresse versenden. Mit freundlichen Grüßen

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Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Kein Nachrichtentext
Von
Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
21. Juli 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
919,2 KB