Datenschutzfolgeabschätzung MS365 Kultusministerium Baden-Württemberg

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Das "Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg", bzw. dessen "Lehrkräftegewinnung, Unterrichtsversorgung, digitale Bildungsplattform" ist bzgl. einer Datenschutzfolgeabschätzung zum Einsatz von MS 365 im Rahmen der geplanten digitalen Bildungsplattform für Schulen (bzw. Teilen von MS 365 / Office 365) mit Ihrer Behörde in Verbindung getreten.

Ich bitte um Übersendung ...

1.) der Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) selbst, da ohne diese Unterlage ein Verständnis Ihrer Antwort / Ihrer Kommunikation nicht zu beurteilen ist.

2.) Ihrer Antwort / Ihrer Kommunikation auf bzw. zu dieser Datenschutzfolgeabschätzung an die betreffende Stelle der Kultusbehörde.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Juli 2020
  • Frist
    6. August 2020
  • 7 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das "Ministe…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutzfolgeabschätzung MS365 Kultusministerium Baden-Württemberg [#192188]
Datum
7. Juli 2020 17:41
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das "Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg", bzw. dessen "Lehrkräftegewinnung, Unterrichtsversorgung, digitale Bildungsplattform" ist bzgl. einer Datenschutzfolgeabschätzung zum Einsatz von MS 365 im Rahmen der geplanten digitalen Bildungsplattform für Schulen (bzw. Teilen von MS 365 / Office 365) mit Ihrer Behörde in Verbindung getreten. Ich bitte um Übersendung ... 1.) der Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) selbst, da ohne diese Unterlage ein Verständnis Ihrer Antwort / Ihrer Kommunikation nicht zu beurteilen ist. 2.) Ihrer Antwort / Ihrer Kommunikation auf bzw. zu dieser Datenschutzfolgeabschätzung an die betreffende Stelle der Kultusbehörde. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192188 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192188/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie das Schreiben in der Anlage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Anfrage zur Datenschutzfolgeabschätzung MS365 Kultusministerium Baden-Württemberg [#192188]
Datum
27. Juli 2020 06:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie das Schreiben in der Anlage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutzfolgeabschätzung MS365 Kultusminister…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage zur Datenschutzfolgeabschätzung MS365 Kultusministerium Baden-Württemberg [#192188]
Datum
7. August 2020 11:01
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutzfolgeabschätzung MS365 Kultusministerium Baden-Württemberg“ vom 07.07.2020 (#192188) wurde von Ihnen ausweichend beantwortet. Es ist auf Grundlage Ihrer Rückmeldung nicht nachvollziehbar warum *eine* Person ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs hat. Worauf begründet sich dieses schutzwürdige Interesse *einer Person* bei einem Dokument in dem es um eine Datenschutzfolgeabschätzung geht? Es ist nicht nachvollziehbar warum Sie die Frist um 3 Monate verlängern, obwohl die betreffende Person zur Stellungnahme und zur Erteilung ihrer Einwilligung in den Informationszugang *einen Monat* Zeit hat. Da z.B. aus mehreren Presseartikeln klar der hervorgeht, dass die zu dieser Anfrage gehörende Entscheidung am Kultusministerium aktuell im Gange ist, und im Herbst 2020 bereits die Verwendung von MS365 im Rahmen einer Bildungsplattform für das Land Baden-Württemberg angekündigt ist, drängt sich der Eindruck einer Verzögerungstaktik auf. Eine Frist zur nächsten Rückmeldung Ende Oktober / Anfang November 2020 erscheint im Licht der aktuellen Zeitplanungen am KM als ziemlich seltsam. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192188 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192188/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Ihre E-Mail vom 7. Juli 2020, unsere E-Mail vom 27. Juli 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in in o.g. Sache erhalten…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Ihre E-Mail vom 7. Juli 2020, unsere E-Mail vom 27. Juli 2020
Datum
18. August 2020 15:08
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
581,7 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in in o.g. Sache erhalten Sie als Anlage unser Schreiben dazu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 7. Juli 2020, unsere E-Mail vom 27. Juli 2020 [#192188] Sehr geehrteAntragsteller/in Ihnen vi…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 7. Juli 2020, unsere E-Mail vom 27. Juli 2020 [#192188]
Datum
20. August 2020 09:13
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihnen vielen Dank für Ihre Antwort, auch wenn sie nicht wie erhofft ausfällt. Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport hat leider im Rahmen anderer Anfragen schon deutlich gezeigt, dass es das Informationsfreiheitsgesetz für überflüssig erachtet und die Transparenz gegenüber Bürgerinnen für überflüssig hält. Leider werden die betreffenden Politikerinnen dann auch später keinen Zusammenhang zu Politikverdrossenheit und deren Folgen erkennen. Aber das ist wie gesagt nicht ihr Verschulden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192188 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192188/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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