Privatanzeigen von Ordnungswidrigkeiten

Anfrage an: Stadt Karlsruhe

Die Anzahl der im Jahr 2018, 2019 und 2020 eingegangenen Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten durch Privatpersonen aufgeteilt nach Jahr.
Davon die Anzahl der eingeleiteten Verfahren aufgeteilt nach Jahr.
Davon die Anzahl der im Nachhinein eingestellten Verfahren aufgeteilt nach Jahr.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    8. Juli 2020
  • Frist
    7. August 2020
  • Kosten dieser Information:
    80,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl der im…
An Stadt Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Privatanzeigen von Ordnungswidrigkeiten [#192224]
Datum
8. Juli 2020 10:15
An
Stadt Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der im Jahr 2018, 2019 und 2020 eingegangenen Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten durch Privatpersonen aufgeteilt nach Jahr. Davon die Anzahl der eingeleiteten Verfahren aufgeteilt nach Jahr. Davon die Anzahl der im Nachhinein eingestellten Verfahren aufgeteilt nach Jahr.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192224 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192224/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Karlsruhe
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage nach dem LIFG kann ich Ihnen Folgendes mitteilen, die Bußgeldstell…
Von
Stadt Karlsruhe
Betreff
Antwort: WG: Privatanzeigen von Ordnungswidrigkeiten [#192224]
Datum
4. August 2020 14:31
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage nach dem LIFG kann ich Ihnen Folgendes mitteilen, die Bußgeldstelle hat die Statistik der Anzeigen, wie von Ihnen gefordert, nicht vorliegen. Privatanzeigen, werden wie alle anderen Anzeigen unter Tatbestandsnummern erfasst. Eine Auswertung, wer die Anzeige erstattet hat ist hier nicht möglich. Wir hatten 2017 : 221.219; 2018: 223.328 und 2019: 220.925 Verfahren im ruhenden Verkehr. Ein Auftrag zur Auswertung der von Ihnen beantragten Informationen hat nachfolgendes Ergebnis erbracht: "Guten Tag Frau Goschi, die Auswertung kostet bei uns 80 EUR und kann dabei nur bedingt umgesetzt werden. Folgende Beschränkungen/Bedinungen gibt es: 1. Von den beiden Vorvorjahren 2017 und 2018 können nur die Bußgeldfälle komplett betrachtet werden, da Verwarnfälle mittlerweile gelöscht sind. 2. Es kann die Fallzahl angelistet werden gruppiert nach den enthaltenen Zeugen. Ob ein Zeuge eine Privatperson ist oder nicht, müsste gesondert manuell ausgewertet werden. Es fiele daher bei Ihnen selbst noch (ggf. dem Bürger in Rechnung zu stellender) Arbeitsaufwand an: alle Zeugen, die Privatpersonen sind, müssten aus einer von mir gelieferten Zeugenaufstellung als solche bestimmt werden. Wenn eine solche Bestimmung vorliegen und mit mitgeteilt würde, könnte ich die abschließende Auswertung machen. Freundliche Grüße

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Sehr geehrteAntragsteller/in ich ziehe den Antrag "Privatanzeigen von Ordnungswidrigkeiten" wegen der a…
An Stadt Karlsruhe Details
Von
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Betreff
AW: Antwort: WG: Privatanzeigen von Ordnungswidrigkeiten [#192224]
Datum
26. August 2020 11:15
An
Stadt Karlsruhe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich ziehe den Antrag "Privatanzeigen von Ordnungswidrigkeiten" wegen der auflaufenden Kosten zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192224 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192224/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>