Zoom Vertrag

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Den Vertrag oder Verträge, die die TU-Berlin geschlossen hat, um das Videokonferenz-System Zoom einzusetzen.

2. Prüfungsberichte der Datenschutzbeauftragten, des Videokonferenz-System Zoom und des Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung, den die TU-Berlin mit dem Anbieter von Zoom geschlossen hat.

3. Eine Liste aller Akten, die das Videokonferenz-System Zoom thematisieren.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. Juli 2020
  • Frist
    11. August 2020
  • Kosten dieser Information:
    10,00 Euro
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Technische Universität Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zoom Vertrag [#192236]
Datum
8. Juli 2020 11:47
An
Technische Universität Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Den Vertrag oder Verträge, die die TU-Berlin geschlossen hat, um das Videokonferenz-System Zoom einzusetzen. 2. Prüfungsberichte der Datenschutzbeauftragten, des Videokonferenz-System Zoom und des Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung, den die TU-Berlin mit dem Anbieter von Zoom geschlossen hat. 3. Eine Liste aller Akten, die das Videokonferenz-System Zoom thematisieren. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192236 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192236/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Zoom Vertrag“ vom 08.07.2020 (#192236) wurde von…
An Technische Universität Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zoom Vertrag [#192236]
Datum
11. August 2020 15:45
An
Technische Universität Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Zoom Vertrag“ vom 08.07.2020 (#192236) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192236 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192236/
Technische Universität Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 8. Juli 2020 beantworten wir wie folgt: Soweit Ihre Anfrage auf …
Von
Technische Universität Berlin
Betreff
AW: Zoom Vertrag [#192236]
Datum
12. August 2020 13:35
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 8. Juli 2020 beantworten wir wie folgt: Soweit Ihre Anfrage auf das VIG Bezug nimmt, liegen dessen Voraussetzungen nicht vor. Ihre Anfrage ist daher ausschließlich nach dem Berliner Informationsgesetz (IFG BE) zu beurteilen. Nach rechtlicher Prüfung Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass ein Anspruch auf Zusendung von Akten (zu denen auch Vertragsunterlagen, Prüfberichte u.ä. gehören) nach dem hier anzuwendenden IFG BE nicht besteht. Das Gesetz sieht die Herausgabe von Akten ausdrücklich nicht vor, sondern gibt einen Anspruch auf Akteneinsicht bzw. auf Aktenauskunft (§ 3 Abs. 1 S. 1 IFG BE). Ihrem Antrag wird daher insoweit nicht entsprochen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bzw. Zustellung dieses Bescheides schriftlich oder zur Niederschrift beim Servicebereich Recht der Technischen Universität Berlin zu erheben (Anschrift siehe Signatur). Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs die Widerspruchsfrist nur gewahrt ist, wen der Widerspruch innerhalb der Frist eingegangen ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in das Berliner Informationsfreiheitsgesetz sieht die die Herausgabe von Akten ausdrück…
An Technische Universität Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zoom Vertrag [#192236]
Datum
12. August 2020 14:45
An
Technische Universität Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in das Berliner Informationsfreiheitsgesetz sieht die die Herausgabe von Akten ausdrücklich vor: "Auf Verlangen sind dem Antragsteller oder der Antragstellerin Ablichtungen der Akten oder von Teilen derselben anzufertigen und zur Verfügung zu stellen." (§ 13 Abs. 5 S. 1 IFG BE) und "Sofern die Einsicht von Daten begehrt wird, die auf Magnetbändern oder anderen Datenträgern der automatischen Datenverarbeitung gespeichert sind, ist dem Antragsteller oder der Antragstellerin ein lesbarer Ausdruck und auf Antrag eine elektronische Kopie zu überlassen." (§ 13 Abs. 6) Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192236 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192236/
<< Anfragesteller:in >>
Kein Nachrichtentext
An Technische Universität Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Datum
17. August 2020
An
Technische Universität Berlin
Status
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Ber…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Zoom Vertrag“ [#192236] [#192236]
Datum
21. Oktober 2020 19:11
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/192236/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Anfrage abgelehnt wurde, ohne zu prüfen, ob mir Akteneinsicht und Auskunft Gewährt werden könnte, da ich um eine Übersendung von Akten an mich bat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 192236.pdf - 2020-08-17_1-schreiben-vom-17082020.pdf Anfragenr: 192236 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192236/
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre E-Mail vom 21. Oktober 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in die o. g. E-Mail liegt mir vor und ist hier zum Ges…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre E-Mail vom 21. Oktober 2020
Datum
23. Oktober 2020 18:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in die o. g. E-Mail liegt mir vor und ist hier zum Geschäftszeichen 525.719 veraktet. Ich werde die Angelegenheit prüfen, bitte aber um Verständnis, dass dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Bei Rückfragen können Sie mich gerne anrufen. Mit freundlichen Grüßen
Technische Universität Berlin
Kein Nachrichtentext
Von
Technische Universität Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Datum
23. November 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Widerspruchsbescheid der TU Berlin vom 18. November 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in in o. g. Angelegenheit habe…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Widerspruchsbescheid der TU Berlin vom 18. November 2020
Datum
8. Dezember 2020 19:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in in o. g. Angelegenheit habe ich vor Erlass des Widerspruchsbescheides mit der TU Berlin kommuniziert. Leider hat sie meine Rechtsansichten nicht geteilt; Ihnen bleibt also notfalls nur die gerichtliche Klärung (Achtung: Frist !), denn wir haben als Schiedsstelle nach § 18 IFG gegenüber dem Antragsgegner keine Anordnungsbefugnisse. Meine beiden E-Mails an die TU Berlin vom 23. und 27. Oktober 2020 schicke ich Ihnen sogleich zur Kenntnisnahme und betrachte Ihre Angelegenheit damit als abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Fwd: Beschwerde nach dem IFG Wie gerade angekündigt. MfG [geschwärzt]
Wie gerade angekündigt. MfG [geschwärzt]

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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Fwd: Beschwerde nach dem IFG Ebenfalls wie gerade angekündigt. MfG [geschwärzt]
Ebenfalls wie gerade angekündigt. MfG [geschwärzt]