Anzahl der anhängigen Verfahren wegen Abgasskandal / Diesel-Skandal - Juli 2020

Anfrage an: Bundesgerichtshof

Im Februar 2020 frage ich nach der Anzahl der Verfahren wegen Abgasskandal / Diesel-Skandal.

Sie antworteten: "Ich kann Ihnen gern bestätigen, dass derzeit ca. 200 Verfahren zum „Themenkomplex Dieselskandal“ beim Bundesgerichtshof anhängig sind und ständig weitere Eingänge zu verzeichnen sind. Zu rund ca. 90 % betreffen die Verfahren VW direkt, einige wenige auch Tochterunternehmen von VW, und der Rest andere Hersteller, im Wesentlichen Daimler. Ich bitte höflich um Verständnis dafür, dass ich Ihnen keine genaueren Auskünfte erteilen kann, weil am Bundesgerichtshof keine Übersichten über die Rechtsfragen in anhängigen Verfahren geführt werden. "
Siehe Anfrage unter: https://fragdenstaat.de/a/180590

Hiermit wird um eine aktuelle Auskunft gebeten, wie viele Verfahren gerade aktuell noch anhängig sind. Die letzte Auskunft ist ja nun vier Monate her und zwischenzeitlich wurde am 25.05.2020 ein erstes Urteil in diesem Zusammenhang gefällt.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. Juli 2020
  • Frist
    11. August 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Februar 2020 fra…
An Bundesgerichtshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der anhängigen Verfahren wegen Abgasskandal / Diesel-Skandal - Juli 2020 [#192252]
Datum
8. Juli 2020 14:43
An
Bundesgerichtshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Februar 2020 frage ich nach der Anzahl der Verfahren wegen Abgasskandal / Diesel-Skandal. Sie antworteten: "Ich kann Ihnen gern bestätigen, dass derzeit ca. 200 Verfahren zum „Themenkomplex Dieselskandal“ beim Bundesgerichtshof anhängig sind und ständig weitere Eingänge zu verzeichnen sind. Zu rund ca. 90 % betreffen die Verfahren VW direkt, einige wenige auch Tochterunternehmen von VW, und der Rest andere Hersteller, im Wesentlichen Daimler. Ich bitte höflich um Verständnis dafür, dass ich Ihnen keine genaueren Auskünfte erteilen kann, weil am Bundesgerichtshof keine Übersichten über die Rechtsfragen in anhängigen Verfahren geführt werden. " Siehe Anfrage unter: https://fragdenstaat.de/a/180590 Hiermit wird um eine aktuelle Auskunft gebeten, wie viele Verfahren gerade aktuell noch anhängig sind. Die letzte Auskunft ist ja nun vier Monate her und zwischenzeitlich wurde am 25.05.2020 ein erstes Urteil in diesem Zusammenhang gefällt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192252 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192252/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesgerichtshof
Eingangsbestätigung Wir werden uns zeitnah um Ihr Anliegen kümmern und uns gegebenenfalls bei Ihnen melden. Mit e…
Von
Bundesgerichtshof
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
8. Juli 2020 14:43
Status
Warte auf Antwort
Wir werden uns zeitnah um Ihr Anliegen kümmern und uns gegebenenfalls bei Ihnen melden. Mit einfacher E-Mail können Sie dem Bundesgerichtshof nur in Verwaltungsangelegenheiten Nachrichten übermitteln. Sollte Ihre Eingabe ein Gerichtsverfahren betreffen, müssen Sie zur elektronischen Einreichung einen dafür zugelassenen Übermittlungsweg benutzen. Informationen dazu finden Sie im Internetangebot des Bundesgerichtshofs im Bereich Elektronischer Rechtsverkehr (https://www.bundesgerichtshof.de/erv). Anderenfalls müssen Sie das Dokument mit handschriftlicher Unterschrift erneut übersenden. Dieses Schreiben können Sie uns per Briefpost (Bundesgerichtshof, 76125 Karlsruhe) oder per Telefax (0721 159-2512) zusenden. Bitte beachten Sie, dass aufgrund zusätzlicher Erfordernisse, insbesondere einzuhaltender Fristen oder der Notwendigkeit anwaltlicher Vertretung, weitere Wirksamkeitsvoraussetzungen bestehen können. In Zweifelsfällen sollten Sie sich sachkundig beraten lassen. Hinweise zum Datenschutz können Sie dem Internetangebot des Bundesgerichtshofs im Bereich Datenschutz (https://www.bundesgerichtshof.de/datenschutz) entnehmen. Mit besten Grüßen

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Bundesgerichtshof
Ihre Anfrage vom 8. Juli 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke für Ihre erneute Anfrage. Gegenüber meine…
Von
Bundesgerichtshof
Betreff
Ihre Anfrage vom 8. Juli 2020
Datum
17. Juli 2020 13:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke für Ihre erneute Anfrage. Gegenüber meiner letzten Auskunft vom 21. Februar 2020 (ca. 200 anhängige Verfahren zum Themenkomplex "Dieselskandal") kann ich Ihnen leider kein aktuelleren Einzelheiten nennen. Ich bitte höflich um Verständnis dafür, dass dies nicht möglich ist. Wie bereits ausgeführt werden am Bundesgerichtshof keine Übersichten über die Rechtsfragen in anhängigen Verfahren geführt und auch die jeweiligen Verfahrensbeteiligten werden nicht statistisch erfasst. Mit freundlichen Grüßen