Informationen zukünftige Nutzung leerstehendem Gebäude Moltkestraße 31a

Ich möchte mich gerne informieren über die Eigentums- und Besitzverhältnisse der Immobilie mit der Anschrift Moltkestraße 31a in Karlsruhe.

Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand handelt es sich um ein leerstehendes Gebäude, dass unter Denkmalschutz steht. Bis 2008 befand sich dort ein Kindergarten [1].
Augenscheinlich befindet sich das Gebäude trotz prominenter Lage im Karlsruher Zentrum in einem ungenutzten und teils baufälligen Zustand. Vermeintlich hatten Interessenten in vergangener Zeit sich vergeblich um einen Kauf und Erhalt der Immobilie bemüht. Über die Motivation und die Gründe des Leerstandes lässt sich daher nur spekulieren.

Meine Fragen an sie wären deshalb:

1) Befindet sich die oben genannte Immobilie und deren Grundstück im Besitzverhältnis und in der Zuständigkeit der Vermögen und Bau Baden-Württemberg?
2) Steht das Gebäude aktuell leer, bzw. wie wird es aktuell genutzt?
3) Welche zukünftige Nutzung und welcher Art der Nutzung ist für das Gebäude und dessen Grundstück geplant?
4) Falls bisher keine Nutzung stattgefunden hat und das Gebäude leer Stand, was sind die Gründe hierfür?
5) Kommt die VB-BW der Erhaltungspflicht für Kulturdenkmäler und denkmalgeschützter Gebäude (siehe §6 DSchG) nach und wenn ja wie?
6) Erwägt die VB-BW einen Verkauf der Immobilie samt Grundstück oder hält sie dies für möglich?
7) Erwägt die VB-BW einen Abriss der Immobilie oder hält dies in Zukunft für möglich?

[1] https://ka.stadtwiki.net/Stationsgeb%C3%A4ude_des_Kasernenbahnhofs

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Juli 2020
  • Frist
    7. August 2020
  • 0 Follower:innen
Jonas Heinrich
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich möcht…
An Vermögen und Bau Baden-Württemberg Details
Von
Jonas Heinrich
Betreff
Informationen zukünftige Nutzung leerstehendem Gebäude Moltkestraße 31a [#192259]
Datum
8. Juli 2020 15:42
An
Vermögen und Bau Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte mich gerne informieren über die Eigentums- und Besitzverhältnisse der Immobilie mit der Anschrift Moltkestraße 31a in Karlsruhe. Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand handelt es sich um ein leerstehendes Gebäude, dass unter Denkmalschutz steht. Bis 2008 befand sich dort ein Kindergarten [1]. Augenscheinlich befindet sich das Gebäude trotz prominenter Lage im Karlsruher Zentrum in einem ungenutzten und teils baufälligen Zustand. Vermeintlich hatten Interessenten in vergangener Zeit sich vergeblich um einen Kauf und Erhalt der Immobilie bemüht. Über die Motivation und die Gründe des Leerstandes lässt sich daher nur spekulieren. Meine Fragen an sie wären deshalb: 1) Befindet sich die oben genannte Immobilie und deren Grundstück im Besitzverhältnis und in der Zuständigkeit der Vermögen und Bau Baden-Württemberg? 2) Steht das Gebäude aktuell leer, bzw. wie wird es aktuell genutzt? 3) Welche zukünftige Nutzung und welcher Art der Nutzung ist für das Gebäude und dessen Grundstück geplant? 4) Falls bisher keine Nutzung stattgefunden hat und das Gebäude leer Stand, was sind die Gründe hierfür? 5) Kommt die VB-BW der Erhaltungspflicht für Kulturdenkmäler und denkmalgeschützter Gebäude (siehe §6 DSchG) nach und wenn ja wie? 6) Erwägt die VB-BW einen Verkauf der Immobilie samt Grundstück oder hält sie dies für möglich? 7) Erwägt die VB-BW einen Abriss der Immobilie oder hält dies in Zukunft für möglich? [1] https://ka.stadtwiki.net/Stationsgeb%C3%A4ude_des_Kasernenbahnhofs
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jonas Heinrich Anfragenr: 192259 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192259/ Postanschrift Jonas Heinrich << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jonas Heinrich

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Vermögen und Bau Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr Heinrich, über Ihren Antrag nach LIFG vom 08.07.2020 ergeht folgender Bescheid: 1. Dem…
Von
Vermögen und Bau Baden-Württemberg
Betreff
Anfragenr: 192259: Informationen zukünftige Nutzung leerstehendem Gebäude Moltkestraße 31a
Datum
21. Juli 2020 13:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Heinrich, über Ihren Antrag nach LIFG vom 08.07.2020 ergeht folgender Bescheid: 1. Dem Antrag wird stattgegeben. 2. Der Bescheid ergeht gebührenfrei. Gründe: I. Über das Internetportal "Frag- den Staat" wurde am 08.07.2020 Auskunft wie folgt beantragt: 1) Befindet sich die oben genannte Immobilie und deren Grundstück im Besitzverhältnis und in der Zuständigkeit der Vermögen und Bau Baden-Württemberg? 2) Steht das Gebäude aktuell leer, bzw. wie wird es aktuell genutzt? 3) Welche zukünftige Nutzung und welcher Art der Nutzung ist für das Gebäude und dessen Grundstück geplant? 4) Falls bisher keine Nutzung stattgefunden hat und das Gebäude leer Stand, was sind die Gründe hierfür? 5) Kommt die VB-BW der Erhaltungspflicht für Kulturdenkmäler und denkmalgeschützter Gebäude (siehe §6 DSchG) nach und wenn ja wie? 6) Erwägt die VB-BW einen Verkauf der Immobilie samt Grundstück oder hält sie dies für möglich? 7) Erwägt die VB-BW einen Abriss der Immobilie oder hält dies in Zukunft für möglich? II. Der Antrag ist zulässig und begründet. Die begehrte Auskunft nach § 1 Abs. 2 LIFG wird wie folgt erteilt: 1) Ja. 2) Das Gebäude steht aktuell leer. 3) Aktuell laufen noch Untersuchungen bezüglich der weiteren Nutzung. 4) Die in der Vergangenheit zeitweise Nutzung als Kita musste mangels Verlängerung der Nutzungsgenehmigung des Bauordnungsamtes aufgegeben werden. Der derzeitige Leerstand wird genutzt, um das Gebäude zu sanieren. 5) Ja. Die Originalteile werden gesichert. 6) Nein. 7) Nein. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landesbetrieb Vermögen und Bau - Amt Karlsruhe, Engesserstraße 1, 76131 Karlsruhe, einzulegen. Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs bei - Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg - Betriebsleitung, Rotebühlplatz 30, 70173 Stuttgart - gewahrt. Geraldine Thost Abteilung 2, Referat 23: Rechtsangelegenheiten, Erbbaurechte Vermögen und Bau Baden-Württemberg Amt Karlsruhe Telefon: 0721 / 926-5768 Telefax: 0721 / 926-5777 <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Engesserstrasse 1 76131 Karlsruhe www.vba-karlsruhe.de<http://www.vba-karlsruhe.de/>