Förderung von berufsbegleitenden Masterstudiengängen

In welchem Umfang und auf welcher Grundlage fördert das Land Berlin für seine unmittelbaren Landesbediensteten (im Sinne ANBest-I 1.3) berufsbegleitende Masterstudiengänge (z.B. anfallende Studiengebühren) oder vergleichbare Weiterbildungen.
Sollten keine Informationen hierüber verfügbar sein oder keine Förderungen durchgeführt werden: Wären Förderungen etwa vergleichbar zum Programm des Bundes (https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2019/RdSchr_20191009.html) in Berlin möglich?

Ergebnis der Anfrage

Weiterbildungen in Form von berufsbegleitenden Masterstudiengängen werden vom Land Berlin für seine Bediensteten nicht gefördert.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. Juli 2020
  • Frist
    11. August 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Förderung von berufsbegleitenden Masterstudiengängen [#192306]
Datum
9. Juli 2020 08:14
An
Senatsverwaltung für Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In welchem Umfang und auf welcher Grundlage fördert das Land Berlin für seine unmittelbaren Landesbediensteten (im Sinne ANBest-I 1.3) berufsbegleitende Masterstudiengänge (z.B. anfallende Studiengebühren) oder vergleichbare Weiterbildungen. Sollten keine Informationen hierüber verfügbar sein oder keine Förderungen durchgeführt werden: Wären Förderungen etwa vergleichbar zum Programm des Bundes (https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2019/RdSchr_20191009.html) in Berlin möglich?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192306 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192306/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Förderung von berufsbegleitenden Masterstudiengä…
An Senatsverwaltung für Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Förderung von berufsbegleitenden Masterstudiengängen [#192306]
Datum
17. August 2020 19:34
An
Senatsverwaltung für Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Förderung von berufsbegleitenden Masterstudiengängen“ vom 09.07.2020 (#192306) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192306 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192306/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Förderung von berufsbegleitenden Masterstudieng…
An Senatsverwaltung für Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Förderung von berufsbegleitenden Masterstudiengängen [#192306]
Datum
11. April 2021 11:59
An
Senatsverwaltung für Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Förderung von berufsbegleitenden Masterstudiengängen“ vom 09.07.2020 (#192306) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 244 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192306 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192306/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Be…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Förderung von berufsbegleitenden Masterstudiengängen“ [#192306]
Datum
3. August 2021 11:33
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/192306/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde trotz Erinnerung seit über einem Jahr noch nicht auf meine Anfrage reagiert hat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 192306.pdf Anfragenr: 192306 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192306/
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre E-Mail vom 3. August 2021 Sehr Antragsteller/in Ihre o. g. E-Mail liegt mir vor und ist hier zum Geschäftsze…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre E-Mail vom 3. August 2021
Datum
6. August 2021 15:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre o. g. E-Mail liegt mir vor und ist hier zum Geschäftszeichen 525.825 veraktet. Ich werde die Angelegenheit prüfen, bitte aber um Verständnis dafür, dass dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Senatsverwaltung für Finanzen
WG: Beschwerde nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) / Masterstudiengänge AN 192306 Sehr Antragstell…
Von
Senatsverwaltung für Finanzen
Betreff
WG: Beschwerde nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) / Masterstudiengänge AN 192306
Datum
10. August 2021 18:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in leider ist mir Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz vom 9. Juli 2020 erst jetzt zugegangen. Das Land Berlin fördert für seine unmittelbaren Landesbediensteten keine berufsbegleitenden Masterstudiengänge. Eine Förderungen vergleichbar dem Programm des Bundes (beiliegendes Rundschreiben des Bundesministeriums für Inneres, für Bau und Heimat vom 9. Oktober 2019) wurde beim Arbeitgeber Land Berlin nicht eingeführt. Mit freundlichen Grüßen