Charite - Aktenverzeichnisse 2017 - heute

Ihre Aktenverzeichnisse 2017 - heute (09.07.2020)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Juli 2020
  • Frist
    11. August 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Charite - Aktenverzeichnisse 2017 - heute [#192330]
Datum
9. Juli 2020 14:21
An
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ihre Aktenverzeichnisse 2017 - heute (09.07.2020)
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192330 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192330/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in auch unter Berücksichtigung der erbetenen Mitteilung über den voraussichtlichen Verw…
Von
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Betreff
AW: [ext] Charite - Aktenverzeichnisse 2017 - heute [#192330]
Datum
22. Juli 2020 16:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in auch unter Berücksichtigung der erbetenen Mitteilung über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Auskunft, ist die Anfrage zu unbestimmt. Im Übrigen verweisen wir auf § 3 Abs. 1 IFG, wonach ein Recht auf Einsicht in oder Auskunft über den Inhalt einer Akte erbeten werden kann. Nur der guten Ordnung halber möchten wir bereits jetzt darüber informieren, dass die Kosten wie folgt gestaffelt sind: Amtshandlungen nach dem Berliner Informationsgesetz und vergleichbarer gesetzlicher Informationsansprüche a) Aktenauskunft 1. mündliche Auskunft 5 – 10 € 2. einfache schriftliche Auskunft 5 – 100 € 3. umfangreiche schriftliche Auskunft 100 – 250 € 4. schriftliche Auskunft, die einen außergewöhnlich hohen Verwaltungsaufwand verursacht 250 – 500 € b) Akteneinsicht 1. einfache Akteneinsicht 5 – 100 € 2. Akteneinsicht, die umfangreichen Verwaltungsaufwand verursacht, weil z.B. geheimhaltungs bedürftige Aktenteile unkenntlich zu machen oder abzutrennen sind 100 – 250 € 3. Akteneinsicht, die außergewöhnlich umfangreichen Verwaltungsaufwand verursacht, weil z.B. eine Vielzahl geheimhaltungsbedürftiger Aktenteile unkenntlich zu machen oder abzutrennen sind 250 – 500 € c) Widerspruchsverfahren gegen die Ablehnung der Akteneinsicht oder Aktenauskunft 10 – 50 € d) Anfertigung von Fotokopien bis zum Format DIN A 3, schwarzweiß, im Zusammenhang mit Akteneinsicht oder Aktenauskunft, je Fotokopie 0,15 € Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in laut nachfolgendem Berliner Gesetz gilt für Sie die gesetzliche Verpflichtung (Bring…
An Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [ext] Charite - Aktenverzeichnisse 2017 - heute [#192330]
Datum
23. Juli 2020 08:55
An
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in laut nachfolgendem Berliner Gesetz gilt für Sie die gesetzliche Verpflichtung (Bringschuld ) Aktenverzeichnisse u.ä. zu führen und im Internet unaufgefordert zu veröffentlichen. Ich bitte Sie deshalb, um die unverzügliche Bereitstellung der säumigen Aktenverzeichnisse im Internet und Zusendung der entsprechenden Links. Aufgrund der gesetzlichen Veröffentlichungspflichten betrachte ich auch Ihre entsprechende Gebührenforderung als obsolet. Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz - IFG) Vom 15. Oktober 1999 Zum 23.07.2020 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 02.02.2018 (GVBl. S. 160) ... § 17 Veröffentlichungspflichten, Aktenverzeichnisse (1) Emissionskataster ( § 46 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ), Luftreinhaltepläne ( § 47 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ), Abfallwirtschaftspläne ( § 29 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes ), Abwasserbeseitigungspläne ( § 18 a Abs. 3 des Wasserhaushaltsgesetzes ), wasserwirtschaftliche Rahmenpläne ( § 36 des Wasserhaushaltsgesetzes ), Wasserbewirtschaftungspläne ( § 36 b des Wasserhaushaltsgesetzes ), die forstliche Rahmenplanung ( § 4 Abs. 1 des Landeswaldgesetzes ) und vergleichbare Pläne sind zu veröffentlichen; Wasserbücher ( § 37 des Wasserhaushaltsgesetzes ) sind allgemein zugänglich zu machen. (2) Die Ergebnisse von Messungen, Beobachtungen und sonstigen Erhebungen über schädliche Umwelteinwirkungen, Umweltgefährdungen sowie über den Zustand der Umwelt, die von einer Behörde außerhalb ihrer Überwachungstätigkeit im Einzelfall durchgeführt werden, sind allgemein zugänglich zu machen. (3) Verträge nach § 7a sind zu veröffentlichen, soweit die Voraussetzungen eines Akteneinsichtsrechts oder Aktenauskunftsrechts nach § 7a vorliegen und ein öffentliches Informationsinteresse besteht. Dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ist vor einer Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. (4) Auf Bundesrecht beruhende Geheimhaltungspflichten bleiben unberührt. (5) Jede öffentliche Stelle hat Verzeichnisse zu führen, die geeignet sind, die Aktenordnung und den Aktenbestand sowie den Zweck der geführten Akten erkennen zu lassen. Jede öffentliche Stelle hat Register, Aktenpläne, Aktenordnungen, Aktenverzeichnisse, Einsenderverzeichnisse, Tagebücher und Verzeichnisse im Sinne von Satz 1 allgemein zugänglich zu machen und im Internet zu veröffentlichen. http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=InfFrG+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-InfFrGBEV10P17 Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192330 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192330/
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
"Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, die Aktenverzeichnisse sind unter https://www.charite.de/fileadmin/use…
Von
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Betreff
AW: [ext] Charite - Aktenverzeichnisse 2017 - heute [#192330]
Datum
23. Juli 2020 14:21
Status
Warte auf Antwort
"Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, die Aktenverzeichnisse sind unter https://www.charite.de/fileadmin/user_upload/portal_relaunch/die-charite/Aktenverzeichnis.pdf zugänglich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die schnelle Bereitstellung des Aktenverzeichnisses aus 2017. Die A…
An Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin Details
Von
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Betreff
AW: [ext] Charite - Aktenverzeichnisse 2017 - heute [#192330]
Datum
23. Juli 2020 17:29
An
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die schnelle Bereitstellung des Aktenverzeichnisses aus 2017. Die Aktenverzeichnisse für die nachfolgenden Jahre (2018, 2019, 2020) bitte ich auch umgehend auf Ihrer Internetseite einzustellen und mich netterweise darüber zu informieren. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192330 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192330/
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Charite Aktenverzeichnsse 2017 bis heute
Von
Charité Universitätsmedizin Berlin - Gliedkörperschaft der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Charite Aktenverzeichnsse 2017 bis heute
Datum
12. August 2020
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Ber…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Charite - Aktenverzeichnisse 2017 - heute“ [#192330] [#192330]
Datum
12. August 2020 08:38
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/192330/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde irreführend und nicht vollständig bearbeitet. In der Antwort vom 23. Juli 2020 14:21 heißt es: die AktenverzeichnisSE (Mehrzahl) sind unter https://www.charite.de/fileadmin/user_upload/portal_relaunch/die-charite/Aktenverzeichnis.pdf zugänglich. Unter der angegebenen Internetadresse ist allerdings nur das EINE Aktenverzeichnis aus 2017 verfügbar. Die Aussage der Charite ist also nachweislich falsch und die Nicht-Veröffentlichung jeweils aktueller Aktenverzeichnisse nicht gesetzeskonform. Ich bitte Sie um ein aufsichtsbehördliches Tätigwerden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 192330.pdf - 2020-08-12_1-aktenverzeichnis.pdf Anfragenr: 192330 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192330/
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre E-Mail vom 12. August 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe - für Sie - bei der Charité zurückgefragt, …
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre E-Mail vom 12. August 2020
Datum
2. September 2020 11:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe - für Sie - bei der Charité zurückgefragt, ob es sich bei dem Aktenplan von 2017 um die aktuellste Version handelt. Dies wurde bejaht. Ich sehe deshalb keinen Anlass für ein weiteres Tätigwerden in unserer Funktion als Schiedsstelle nach dem IFG. Mit freundlichem Gruß

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AW: Ihre E-Mail vom 12. August 2020 [#192330] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freun…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 12. August 2020 [#192330]
Datum
2. September 2020 11:40
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192330 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192330/