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Risikobezogener Leitwert für das Kanzerogen Benzo(a)pyren in der Innenraumluft

Anfrage an: Umweltbundesamt

Den im Protokoll der 10. Sitzung des Ausschusses für Innenraumrichtwerte erwähnten „Teilentwurf der Stellungnahme“ zur Ableitung eines risikobezogenen Leitwertes für Benzo(a)pyren (BaP) in der Innenraumluft (siehe hierzu https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/4031/dokumente/empfehlungen_und_richtwerte_ergebnisprotokoll_der_10._sitzung_am_26.und_27._november_2019.pdf TOP 4 Risikobezogener Leitwert für BaP).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Juli 2020
  • Frist
    15. Dezember 2020
  • 2 Follower:innen
Marion Stein
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den im Prot…
An Umweltbundesamt Details
Von
Marion Stein
Betreff
Risikobezogener Leitwert für das Kanzerogen Benzo(a)pyren in der Innenraumluft [#192333]
Datum
9. Juli 2020 15:08
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den im Protokoll der 10. Sitzung des Ausschusses für Innenraumrichtwerte erwähnten „Teilentwurf der Stellungnahme“ zur Ableitung eines risikobezogenen Leitwertes für Benzo(a)pyren (BaP) in der Innenraumluft (siehe hierzu https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/4031/dokumente/empfehlungen_und_richtwerte_ergebnisprotokoll_der_10._sitzung_am_26.und_27._november_2019.pdf TOP 4 Risikobezogener Leitwert für BaP).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marion Stein Anfragenr: 192333 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192333/ Postanschrift Marion Stein << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marion Stein
Marion Stein
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Risikobezogener Leitwert für das Kanzero…
An Umweltbundesamt Details
Von
Marion Stein
Betreff
AW: Risikobezogener Leitwert für das Kanzerogen Benzo(a)pyren in der Innenraumluft [#192333]
Datum
2. September 2020 07:37
An
Umweltbundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Risikobezogener Leitwert für das Kanzerogen Benzo(a)pyren in der Innenraumluft“ vom 09.07.2020 (#192333) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 23 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marion Stein Anfragenr: 192333 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192333/
Umweltbundesamt
Sehr geehrte Frau Stein, bitte entschuldigen Sie die ausgebliebene Antwort. Wir möchten Ihnen hiermit in Bezug…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Risikobezogener Leitwert für das Kanzerogen Benzo(a)pyren in der Innenraumluft [#192333]
Datum
2. September 2020 15:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Stein, bitte entschuldigen Sie die ausgebliebene Antwort. Wir möchten Ihnen hiermit in Bezug auf § 4 Abs. 5 UIG mitteilen, dass wir aufgrund der Abwesenheit des zuständigen Mitarbeiters die Zwei-Monats-Frist in Anspruch nehmen müssen. Wir danken für Ihr Verständnis! Mit freundlichen Grüßen
Umweltbundesamt
Vollzug des Umweltinformationsgesetzes (UIG) Sehr geehrte Frau Stein, anliegend erhalten Sie unseren Ablehnungsbe…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Vollzug des Umweltinformationsgesetzes (UIG)
Datum
14. September 2020 15:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Stein, anliegend erhalten Sie unseren Ablehnungsbescheid vom heutigen Tage. Dieser geht Ihnen in den nächsten Tagen im Original per Post zu. Mit freundlichen Grüßen
Umweltbundesamt
Vollzug des Umweltinformationsgesetzes (UIG) Sehr geehrte Frau Stein, anliegend erhalten Sie unseren Ablehnungsbe…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Vollzug des Umweltinformationsgesetzes (UIG)
Datum
14. September 2020 15:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Stein, anliegend erhalten Sie unseren Ablehnungsbescheid vom heutigen Tage. Dieser geht Ihnen in den nächsten Tagen im Original per Post zu. Mit freundlichen Grüßen
Marion Stein
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Marion Stein
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Risikobezogener Leitwert für das Kanzerogen Benzo(a)pyren in der Innenraumluft“ [#192333] [#192333]
Datum
16. September 2020 11:06
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/192333/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil der vom Umweltbundesamt ins Feld geführte Ablehnungsgrund, der Teilentwurf zur Ableitung eines risikobezogenen Leitwertes für Benzo(a)pyren sei „nicht aktenkundig“, nicht plausibel ist: In dem der Anfrage zugrunde liegenden Protokoll vom 26.05.2020 zur 10. Sitzung des Ausschusses für Innenraumrichtwerte (AIR) am 26. und 27. November 2019 wurde unter „TOP 4 Risikobezogener Leitwert für BaP“ u.a. vermerkt: „Ein Teilentwurf der Stellungnahme liegt vor.“ (siehe https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/4031/dokumente/empfehlungen_und_richtwerte_ergebnisprotokoll_der_10._sitzung_am_26.und_27._november_2019.pdf) Es ist demzufolge nicht plausibel, dass das Umweltbundesamt wenige Monate später behauptet, dass der Teilentwurf „nicht aktenkundig“ sei. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Marion Stein Anhänge: - 192333.pdf - 2020-09-14_1-010-Ablehnungsbescheidv.14.09.2020unterschrieben.pdf - 2020-09-14_2-010-Ablehnungsbescheidv.14.09.2020unterschrieben.pdf Anfragenr: 192333 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192333/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. #25-731/002 II#0062 Sehr geehrte Frau …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Risikobezogener Leitwert für das Kanzerogen Benzo(a)pyren in der Innenraumluft“ [#192333] # 25-731/002 II#0063
Datum
2. Oktober 2020 17:03
Status
Warte auf Antwort
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. #25-731/002 II#0062 Sehr geehrte Frau Stein, in der Anlage finden Sie mein Schreiben in oben bezeichneter Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
Marion Stein
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihr Antwortschreiben, in dem Sie darauf hingewiesen haben, d…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Marion Stein
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Risikobezogener Leitwert für das Kanzerogen Benzo(a)pyren in der Innenraumluft“ [#192333] # 25-731/002 II#0063 [#192333]
Datum
5. Oktober 2020 09:06
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihr Antwortschreiben, in dem Sie darauf hingewiesen haben, dass sich die Ombudsfunktion des BfDI (derzeit noch) auf das IFG beschränkt. Da ich in meinem Schreiben vom 9. Juli 2020 die Zusendung des Entwurfs der Stellungnahme zur Ableitung eines risikobezogenen Leitwertes für Benzo(a)pyren in der Innenraumluft erbeten hatte, bin ich davon ausgegangen, dass dieses Dokument – trotz seines Umweltbezugs – (auch) unter das IFG fällt und demzufolge der BfDI vermittelnd tätig werden kann. Aufgrund ihres Antwortschreibens stellt sich mir nun aber die Frage, ob der Umweltbezug einer amtlichen Information die Anwendung des IFG und somit die Ombudsfunktion des BfDI generell ausschließt? Falls dies von Ihnen bejaht werden sollte, bitte ich diesbezüglich um eine eingehende Begründung. In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Marion Stein Anfragenr: 192333 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192333/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. #25-731/002 II#0063 Sehr geehrte Frau …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Risikobezogener Leitwert für das Kanzerogen Benzo(a)pyren in der Innenraumluft“ [#192333] # 25-731/002 II#0063 # 25-731/002 II#0063
Datum
9. Oktober 2020 14:58
Status
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. #25-731/002 II#0063 Sehr geehrte Frau Stein, in der Anlage finden Sie mein Schreiben in oben bezeichneter Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
Marion Stein
Sehr geehrte<< Anrede >> der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Umweltinformationsges…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Marion Stein
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Risikobezogener Leitwert für das Kanzerogen Benzo(a)pyren in der Innenraumluft“ [#192333] # 25-731/002 II#0063 # 25-731/002 II#0063 [#192333]
Datum
13. November 2020 09:40
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Umweltinformationsgesetzes vom 11.11.2020 (https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/242/1924230.pdf) lässt mich hoffen, dass die Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in nicht allzu ferner Zukunft auch bei UIG-Anfragen vermittelnd tätig werden können. Können Sie mir vielleicht mitteilen, wann mit der diesbezüglichen Beschlussfassung zu rechnen ist? Mit freundlichen Grüßen Marion Stein Anfragenr: 192333 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192333/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zuständigkeit des BfDI für UIG # 25-731/002 II#0063 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informations…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zuständigkeit des BfDI für UIG # 25-731/002 II#0063
Datum
27. November 2020 22:08
Status
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-731/002 II#0063 Sehr geehrte Frau Stein, in der Anlage finden Sie mein Schreiben in oben bezeichneter Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
Marion Stein
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bun…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Marion Stein
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Risikobezogener Leitwert für das Kanzerogen Benzo(a)pyren in der Innenraumluft“ [#192333]
Datum
22. April 2021 13:17
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/192333/ Bezüglich oben stehender Anfrage "Risikobezogener Leitwert für das Kanzerogen Benzo(a)pyren in der Innenraumluft" hatte ich mich bereits mit E-Mail vom 16.09.2020 an den BfDI gewandt, wobei meine damalige Bitte um Vermittlung mangels Zuständigkeit abgelehnt werden musste (siehe: https://fragdenstaat.de/anfrage/risikobezogener-leitwert-fur-das-kanzerogen-benzoapyren-in-der-innenraumluft/525624/anhang/90572_2020_geschwaerzt.pdf). Da zwischenzeitlich die Beratungs- und Kontrollzuständigkeit des BfDI auf den Zugang zu Umweltinformationen erweitert wurde (und zudem das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in einem Beschluss vom 06.07.2020 - 2 ME 246/20 - ausgeführt hat, dass die Innenraumluft keine „Luft“ im Sinne des Umweltinformationsrechts sei), bitte ich nun unter Verweis auf meine E-Mail vom 16.09.2020 nochmals um Vermittlung. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Marion Stein Anhänge: - 192333.pdf - 2020-09-14_1-010-Ablehnungsbescheidv.14.09.2020unterschrieben.pdf - 2020-09-14_2-010-Ablehnungsbescheidv.14.09.2020unterschrieben.pdf - 2020-10-02_1-90572_2020.pdf - 2020-10-09_1-94318_2020.pdf - 2020-10-09_1-signature.asc - 2020-11-27_1-110589_2020.pdf - 2020-11-27_1-signature.asc Anfragenr: 192333 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192333/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
7. Mai 2021 13:21
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Umweltbundesamt
Vollzug des Umweltinformationsgesetzes (UIG) -- Ihre Anträge vom 9. Juli 2020 und 10. September 2020; unser Besche…
Von
Umweltbundesamt
Via
Briefpost
Betreff
Vollzug des Umweltinformationsgesetzes (UIG) -- Ihre Anträge vom 9. Juli 2020 und 10. September 2020; unser Bescheid vom 14.09.2020
Datum
10. Juni 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Stein, als Nachtrag zu unserem Bescheid vom 14.09.2020 erhalten Sie im Nachgang zu Ihrer Beschwerde beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) die dem Umweltbundesamt nun vorliegenden Unterlagen. Die Stellungnahme zu Benzo[a]pyren wurde finalisiert und im Bundesgesundheitsblatt eingereicht. Die vorläufige Version (ohne redaktionelle Änderungen) finden Sie anliegend (Anlage Vorläufiger Leitwert für Benzo[a]pyren (B[a]P) in der Innenraumluft). Diese wird zeitnah im Bundesgesundheitsblatt online verfügbar sein. Zur Diskrepanz der Werte für Naphthalin möchten wir Ihnen gerne erläutern, dass eine Studie aus dem Jahr 2010 (Dodd et al. 2010) ebenso vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin im Jahr 2011 für die Berechnung von Arbeitsplatzgrenzwerten zu Grunde gelegt wurde (siehe Anlage AGW-Begründung zu Naphthalin). Demnach hat sich der Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) ebenso an diesen Studienergebnissen orientiert und kam im Umlaufverfahren zu folgender Änderung: Für die Ableitung des Richtwertes I geht die Ad-hoc-Arbeitsgruppe gemäß Basisschema von der subchronischen NOAEC von 5 mg Naphthalin/m3 aus der Dodd et al.-Studie aus (siehe Anlage der Publikation im International Journal of Toxicology: Nasal Olfactory Epithelial Lesions in F344 and SD Rats Following 1- and 5-Day Inhalation Exposure to Naphthalene Vapor). Die Berücksichtigung der im Vergleich zu den SD-Ratten geringeren Empfindlichkeit der F344-Ratten mit einem Faktor von 2 führt zu einer NAECsubchron von 5 mg/m3 : 2 = 2,5 mg/m3. Mit den weiteren bei der Ableitung des Richtwertes II aufgeführten Faktoren ergibt sich als Richtwert I: 2,5 mg/m3 : [2 x 5, 6 x 1x 10 x 2] = 0,011 mg/m3. Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe legt als Richtwert I 0,01 mg Naphthalin/m3 fest. Außerdem möchten wir an dieser Stelle hervorheben, dass die endgültige Festlegung und wissenschaftliche Begründung von Richtwerten immer mit den verabschiedeten Begründungspapieren erfolgt. Die Sitzungsprotokolle hingegen geben nur den aktuellen Stand der Diskussionen bei den Sitzungen wieder. Im Fall von Naphthalin hat es im Nachgang zur Sitzung die zuvor erläuterte Änderung gegeben. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) beim Umweltbundesamt vom 9. Juli …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) beim Umweltbundesamt vom 9. Juli 2020 # 25-753-12 II#0002
Datum
15. Juni 2021 17:43
Status
geschwärzt
650,5 KB
signature.asc
1,2 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-753-12 II#0002 Sehr geehrte Frau Stein, in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen

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Umweltbundesamt
Sehr geehrte Frau Stein, zu ihrer Anfrage können wir Ihnen mitteilen, dass die Stellungnahme zu Benzo(a)pyren ber…
Von
Umweltbundesamt
Via
Briefpost
Betreff
Risikobezogener Leitwert für das Kanzerogen Benzo(a)pyren in der Innenraumluft
Datum
21. Juni 2021
Status
Sehr geehrte Frau Stein, zu ihrer Anfrage können wir Ihnen mitteilen, dass die Stellungnahme zu Benzo(a)pyren bereits finalisiert und im Bundesgesundheitsblatt eingereicht wurde. Die vorläufige Version (ohne redaktionelle Änderungen) finden Sie als Anlage des Schreibens und wird zeitnah im Bundesgesundheitsblatt online verfügbar sein. Zur Diskrepanz der Werte für Naphthalin möchten wir Ihnen gerne erläutern, dass eine Studie aus dem Jahr 2010 (Dodd et al. 2010) ebenso vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin im Jahr 2011 für die Berechnung von Arbeitsplatzgrenzwerten zu Grunde gelegt hat (siehe Anlage BAuA AGW-Begründung Naphthalin). Demnach hat sich der AIR ebenso an diesen Studienergebnissen orientiert und kam im Umlaufverfahren zu folgender Änderung: Für die Ableitung des Richtwertes I geht die Ad-hoc-Arbeitsgruppe gemäß Basisschema von der subchronischen NOAEC von 5 mg Naphthalin/m3 aus der Dodd et al.-Studie aus (siehe Anlage der Publikation im International Journal of Toxicology). Die Berücksichtigung der im Vergleich zu den SD-Ratten geringeren Empfindlichkeit der F344-Ratten mit einem Faktor von 2 führt zu einer NAECsubchron von 5 mg/m3 : 2 = 2,5 mg/m3. Mit den weiteren bei der Ableitung des Richtwertes II aufgeführten Faktoren ergibt sich als Richtwert I: 2,5 mg/m3 : [2 x 5, 6 x 1 x 10 x 2] = 0,011 mg/m3. Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe legt als Richtwert I 0,01 mg Naphthalin/m3 fest. Außerdem möchten wir an dieser Stelle hervorheben, dass die endgültige Festlegung und wissenschaftliche Begründung von Richtwerten immer mit den verabschiedeten Begründungspapieren erfolgt. Die Sitzungsprotokolle hingegen geben nur den aktuellen Stand der Diskussionen bei den Sitzungen wieder. Im Fall von Naphthalin hat es im Nachgang zur Sitzung die soeben erläuterte Änderung gegeben. Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen konnten. Mit freundlichen Grüßen