Lizenzrecht Gedicht "Die Kunst des Trinkens" von Heinz Erhard

Informationen darüber ob und wann Frau Daniela Ludwig die Rechte zur Veröffentlichung des Gedichtes "Die Kunst des Trinkens" von Heinz Erhard erworben hat, von wem sie diese erhalten hat und was die Nutzungs- und Veröffentlichungsrechte ggf. gekostet haben.

Hintergrund ist ihre Antwort als Drogenbeauftragte des Bundes auf eine Anfrage eines Users des Portals "abgeordnetenwatch.de". Es erfolg kein teilweises zitieren sondern die komplette Veröffentlichung des Gedichtes (siehe: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/daniela-ludwig/fragen-antworten/521029).

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. Juli 2020
  • Frist
    11. August 2020
  • 14 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen darüb…
An Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Details
Von
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Betreff
Lizenzrecht Gedicht "Die Kunst des Trinkens" von Heinz Erhard [#192380]
Datum
9. Juli 2020 16:48
An
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen darüber ob und wann Frau Daniela Ludwig die Rechte zur Veröffentlichung des Gedichtes "Die Kunst des Trinkens" von Heinz Erhard erworben hat, von wem sie diese erhalten hat und was die Nutzungs- und Veröffentlichungsrechte ggf. gekostet haben. Hintergrund ist ihre Antwort als Drogenbeauftragte des Bundes auf eine Anfrage eines Users des Portals "abgeordnetenwatch.de". Es erfolg kein teilweises zitieren sondern die komplette Veröffentlichung des Gedichtes (siehe: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/daniela-ludwig/fragen-antworten/521029).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192380 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192380/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen …
Von
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Betreff
WG: Lizenzrecht Gedicht "Die Kunst des Trinkens" von Heinz Erhard [#192380]
Datum
17. Juli 2020 06:50
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 9. Juli 2020 bitten Sie um Informationen über den Erwerb und die Kost…
Von
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Betreff
AW: Lizenzrecht Gedicht "Die Kunst des Trinkens" von Heinz Erhard [#192380]
Datum
17. Juli 2020 13:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 9. Juli 2020 bitten Sie um Informationen über den Erwerb und die Kosten der Rechte zur Veröffentlichung des Gedichtes "Die Kunst des Trinkens" von Heinz Erhard. Die Rechte wurden nicht erworben. Die angefragten Informationen sind also nicht vorhanden. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die präzise Rückmeldung. Gab es zwischen der Drogenbeauftragten bzw…
An Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lizenzrecht Gedicht "Die Kunst des Trinkens" von Heinz Erhard [#192380]
Datum
3. August 2020 16:17
An
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die präzise Rückmeldung. Gab es zwischen der Drogenbeauftragten bzw. ihrem Büro und dem Lizenzinhaber Schriftverkehr? Falls ja, so würde ich mich über eine Zusendung des Schriftverkehrs freuen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192380 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192380/
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Sehr geehrteAntragsteller/in abgeordnetenwatch leitet Fragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Mitglieder des De…
Von
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Betreff
AW: Lizenzrecht Gedicht "Die Kunst des Trinkens" von Heinz Erhard [#192380]
Datum
7. August 2020 07:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in abgeordnetenwatch leitet Fragen von Bürgerinnen und Bürgern an die Mitglieder des Deutschen Bundestages und der Landtage weiter. Es handelt sich um Fragen an den/die Mandatsträger/ Mandatsträgerin. Von den Aufgaben des Mandats sind die Aufgaben des Amtes zu unterscheiden. Dem Sachverhalt Ihrer Anfrage liegt kein Vorgang des Amtes, sondern des Mandates zugrunde. Aus diesem Grund muss Ihre Frage verneint werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für ihre schnelle Rückmeldung. Allerdings würde ich für mein Verständnis…
An Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lizenzrecht Gedicht "Die Kunst des Trinkens" von Heinz Erhard [#192380]
Datum
7. August 2020 09:40
An
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für ihre schnelle Rückmeldung. Allerdings würde ich für mein Verständnis noch einmal genauer nachhaken wollen. Sie schreiben, dass die Frage verneint werden muss und begründen dies mit damit, dass die Beantwortung einer Frage durch Frau Ludwig (Drogenbeauftragte des Bundes) zu einem direkt mit ihrem Amt verbundenen Thema , nicht als Drogenbeauftragte sondern als Bundestagsabgeordnete erfolgte. Habe ich das richtig verstanden? Lehnen Sie meine Anfrage also ab? Dies wäre ja keine Verneinung sondern eine Nichtbeantwortung/Ablehnung. Oder verneinen Sie meine Anfrage, da kein Schriftverkehr vorliegt? Das Twitterprofil von Frau Ludwig (https://twitter.com/DaniLudwigMdB) enthält in der Profilbeschreibung an erster Stelle die Information "Drogenbeauftragte der Bundesregierung". Die Anfrage über Abgeordnetenwatch fand ihren Urpsrung in einem von Frau Ludwig abgesetzten Tweet (https://twitter.com/DaniLudwigMdB/status/1278993087017226241). Die Annahme der Öffentlichkeit, dass sie diese Äußerungen auf Twitter als Drogenbeauftragte tätigt, lässt sich demnach aus ihrer eigenen Profilbeschreibung schließen. Thematisch ist diese Äußerung, wie auch die Anfrage über Abgeordnetenwatch, dem Aufgabenbereich der Drogenbeautragten zuzuordnen. Die Tatsache, dass Frau Ludwig sich über Twitter mit einem Profil, welches die Beschreibung "Drogenbeauftragte des Bundes" an erster Stelle enthält, spezielle zu Themen des Drogenkonsums äußert, lässt den Schluss zu, dass sie diese Äußerungen tatsächlich auch in der Funktion als Drogenbeauftragte des Bundes tätigt. Diese Annahme ist keine Interpretation meinerseits, sondern liegt in der von Frau Ludwig gewählten Beschreibung ihres Twitterprofils. Die Verknüpfung der Anfrage über Abgeordnetenwatch mit ihrem Twitterprofil lässt denn Schluss zu, dass sie dort auch als Drogenbeauftragte tätig geworden ist. Eine Ablehnung der Anfrage, begründet mit der Beantwortung durch Frau Ludwig als Mandatsträgerin und nicht als Drogenbeauftragte, könnte ich somit nicht teilen und würde weiterhin um eine Übersendung eines möglichen Schriftverkehres mit dem Lizenzinhaber des Gedichtes bitten. Sollten Sie die Anfrage ablehnen, da keine Schriftverkehr vorliegt, wäre die Anfrage damit natürlich beantwortet. Vielen herzlichen Dank für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192380 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192380/
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Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie meine Nachricht vom 07. August 2020 erhalten? Darin hatte ich einige maßge…
An Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lizenzrecht Gedicht "Die Kunst des Trinkens" von Heinz Erhard [#192380]
Datum
26. August 2020 14:43
An
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie meine Nachricht vom 07. August 2020 erhalten? Darin hatte ich einige maßgebliche Rückfragen bezüglich ihrer ersten Auskunft. Um das Ganze weiter bearbeiten zu können, würde ich mich über einen Rückmeldung bezüglich dieser Rückfragen von Ihnen freuen. Falls Ihnen die Mail nicht vorliegen sollte, können Sie den Gesprächsverlauf gerne hier nachlesen: https://fragdenstaat.de/a/192380 Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192380 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192380/
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Nachfrage möchte ich klarstellen, dass der von Ihnen nachgefragte Schriftv…
Von
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Betreff
AW: Lizenzrecht Gedicht "Die Kunst des Trinkens" von Heinz Erhard [#192380]
Datum
27. August 2020 16:46
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,6 KB
image002.png
10,1 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Nachfrage möchte ich klarstellen, dass der von Ihnen nachgefragte Schriftverkehr nicht vorliegt. Mit freundlichen Grüßen,

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Damit ist würde meine Anfrage beantwortet…
An Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Details
Von
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Betreff
AW: Lizenzrecht Gedicht "Die Kunst des Trinkens" von Heinz Erhard [#192380]
Datum
27. August 2020 16:52
An
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Damit ist würde meine Anfrage beantwortet. Viele Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192380 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192380/