Beschwerden über Vermieter

- Zahl der Mieter, die sich über Vermieter beschweren
- Grund der Beschwerden
- Zahl der Verfahren und Strafen
- Aufschlüsselung, ob es sich dabei um eine kommunale oder eine private Wohnungsgesellschaft handelt

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. Juli 2020
  • Frist
    11. August 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Bocholt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschwerden über Vermieter [#192394]
Datum
9. Juli 2020 21:25
An
Kommunalverwaltung Bocholt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Zahl der Mieter, die sich über Vermieter beschweren - Grund der Beschwerden - Zahl der Verfahren und Strafen - Aufschlüsselung, ob es sich dabei um eine kommunale oder eine private Wohnungsgesellschaft handelt
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192394 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192394/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Bocholt
Anfrage vom 10.07.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu den von Ihnen Angaben kann ich Ihnen keine Informationen g…
Von
Kommunalverwaltung Bocholt
Betreff
Anfrage vom 10.07.2020
Datum
10. Juli 2020 11:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu den von Ihnen Angaben kann ich Ihnen keine Informationen geben, da es sich hier um privatrechtliche/ mietrechtliche Beschwerden handelt, insofern liegen mir keine Daten vor. Auskünfte könnten hier eventuell der Mieterschutzbund erteilen. freundliche Grüße