Tweet der Polizei Berlin vom 10. Juli

Anfrage an: Polizei Berlin

- Interne Anweisungen die zu dem Tweet geführt haben
- Interne Anweisungen zum Umgang mit Einsätzen in der Rigaer 94
- Interne Anweisungen zum Umgang mit dem Twitter Account der Polizei Berlin
- Interne Anweisungen zum Thema Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit der Rigaer 94
- Internet Anweisungen zum Umgang mit Falschaussagen von Polizistinnen in der Öffentlichkeitsarbeit

Tweet -> https://twitter.com/polizeiberlin/status/1281475439937101825

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. Juli 2020
  • Frist
    12. August 2020
  • 8 Follower:innen
Maximilian Schieder
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Polizei Berlin Details
Von
Maximilian Schieder
Betreff
Tweet der Polizei Berlin vom 10. Juli [#192410]
Datum
10. Juli 2020 10:46
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Interne Anweisungen die zu dem Tweet geführt haben - Interne Anweisungen zum Umgang mit Einsätzen in der Rigaer 94 - Interne Anweisungen zum Umgang mit dem Twitter Account der Polizei Berlin - Interne Anweisungen zum Thema Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit der Rigaer 94 - Internet Anweisungen zum Umgang mit Falschaussagen von Polizistinnen in der Öffentlichkeitsarbeit Tweet -> https://twitter.com/polizeiberlin/status/1281475439937101825
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Maximilian Schieder Anfragenr: 192410 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192410/ Postanschrift Maximilian Schieder << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Maximilian Schieder
Maximilian Schieder
Sehr geehrte<< Anrede >> Auch nach der Löschung Ihres tweets bleibt die anfrage bestehen. Siehe dazu …
An Polizei Berlin Details
Von
Maximilian Schieder
Betreff
AW: Tweet der Polizei Berlin vom 10. Juli [#192410]
Datum
10. Juli 2020 14:13
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Auch nach der Löschung Ihres tweets bleibt die anfrage bestehen. Siehe dazu https://twitter.com/polizeiberlin/status/1281560289738215425 Mit freundlichen Grüßen Maximilian Schieder Anfragenr: 192410 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192410/
Maximilian Schieder
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Tweet der Polizei Berlin vom 10. Juli“ v…
An Polizei Berlin Details
Von
Maximilian Schieder
Betreff
AW: Tweet der Polizei Berlin vom 10. Juli [#192410]
Datum
5. September 2020 09:07
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Tweet der Polizei Berlin vom 10. Juli“ vom 10.07.2020 (#192410) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 25 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Maximilian Schieder Anfragenr: 192410 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192410/
Maximilian Schieder
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Maximilian Schieder
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Tweet der Polizei Berlin vom 10. Juli“ [#192410] [#192410]
Datum
5. September 2020 09:08
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/192410/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil sie garnicht bearbeitet wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Maximilian Schieder Anhänge: - 192410.pdf Anfragenr: 192410 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192410/
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Schieder, Ihre E-Mail vom 5. September 2020 ist eingegangen und bei uns unter dem GeschZ 525.7…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Tweet der Polizei Berlin vom 10. Juli" [#192410] - Ihre E-Mail vom 5. September 2020
Datum
23. September 2020 10:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schieder, Ihre E-Mail vom 5. September 2020 ist eingegangen und bei uns unter dem GeschZ 525.713 veraktet. Wir werden die Angelegenheit überprüfen, bitten jedoch um Verständnis dafür, dass dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Ihre Eingabe wird von [geschwärzt] bearbeitet, die Sie bei Rückfragen unter der Rufnummer [geschwärzt] - [geschwärzt] ab dem 1. Oktober 2020 erreichen können. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] + [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]

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Polizei Berlin
AW: [extern] Beschwerde nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) > (IFG 69.20 Tweet d Polizei v 10.J…
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: [extern] Beschwerde nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) > (IFG 69.20 Tweet d Polizei v 10.Juli. Fr. Alberts)
Datum
15. Oktober 2020 15:26
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
stefan.gritzkepolizei.berlin.de-certificate-1.pem
2,9 KB
stefan.gritzkepolizei.berlin.de-public-key-1.asc
2,3 KB


PPr Just 4 - IFG 69.20 Sehr geehrter Herr Schieder, Ihr o.g. Antrag ist heute final bearbeitet worden. Der Bescheid geht Ihnen in den nächsten Tagen per Post zu. Mit freundlichen Grüßen