Bestimmungsgemäßer Gebrauch von Zucker, Nikotin usw.

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 03.07.2020 um 12:04 Uhr twitterte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung folgendes:

"Und dass Zigaretten selbst bei bestimmungsgemäßem Gebrauch Gesundheitsschäden auslösen im Gegensatz zu Zucker oder Alkohol."

https://twitter.com/DaniLudwigMdB/status/1278993087017226241

Bitte senden Sie mir dazu zu:

Alle Dokumente aus denen hervorgeht, was die Bundesdrogenbeauftragte als "Bestimmungsgemäßen Gebrauch" von Alkohol, Zigaretten, Zucker und Cannabis bezeichnet, sowie die wissenschaftlichen Quellen auf die sich diese Einschätzung stützt.

Verschiedene Studien, darunter folgende von der WHO (https://www.euro.who.int/de/health-topics/disease-prevention/alcohol-use/news/news/2018/09/there-is-no-safe-level-of-alcohol,-new-study-confirms) besagen, dass es keinen unbedenklichen Konsum von Alkohol gibt. Ist ihnen diese Studie bekannt? Wenn ja, haben sie dann eine andere Auffassung und oder Quellen die besagen, dass bestimmungsmäßer Gebrauch von Alkohol harmlos ist (bitte auch wisschenschaftliche Quellen hinzufügen, auf die sich diese Auffassung stützt)? Wenn nein, warum kennen Sie solche Studien als Bundesdrogenbeauftragte nicht?

Ich bitte ausdrücklich darum, nicht in Gedichtform zu antworten.

DIese Anfrage wird gestellt in Anlehnung an die entsprechende Frage bei Abgeordnetenwatch: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/daniela-ludwig/fragen-antworten/521029

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. Juli 2020
  • Frist
    12. August 2020
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in am 03.07.2020 um 12:04 Uhr twitterte die Drogenbeauftra…
An Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bestimmungsgemäßer Gebrauch von Zucker, Nikotin usw. [#192420]
Datum
10. Juli 2020 14:42
An
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in am 03.07.2020 um 12:04 Uhr twitterte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung folgendes: "Und dass Zigaretten selbst bei bestimmungsgemäßem Gebrauch Gesundheitsschäden auslösen im Gegensatz zu Zucker oder Alkohol." https://twitter.com/DaniLudwigMdB/status/1278993087017226241 Bitte senden Sie mir dazu zu: Alle Dokumente aus denen hervorgeht, was die Bundesdrogenbeauftragte als "Bestimmungsgemäßen Gebrauch" von Alkohol, Zigaretten, Zucker und Cannabis bezeichnet, sowie die wissenschaftlichen Quellen auf die sich diese Einschätzung stützt. Verschiedene Studien, darunter folgende von der WHO (https://www.euro.who.int/de/health-topics/disease-prevention/alcohol-use/news/news/2018/09/there-is-no-safe-level-of-alcohol,-new-study-confirms) besagen, dass es keinen unbedenklichen Konsum von Alkohol gibt. Ist ihnen diese Studie bekannt? Wenn ja, haben sie dann eine andere Auffassung und oder Quellen die besagen, dass bestimmungsmäßer Gebrauch von Alkohol harmlos ist (bitte auch wisschenschaftliche Quellen hinzufügen, auf die sich diese Auffassung stützt)? Wenn nein, warum kennen Sie solche Studien als Bundesdrogenbeauftragte nicht? Ich bitte ausdrücklich darum, nicht in Gedichtform zu antworten. DIese Anfrage wird gestellt in Anlehnung an die entsprechende Frage bei Abgeordnetenwatch: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/daniela-ludwig/fragen-antworten/521029 Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192420 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192420/
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Z15-53-01/007 #226 Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Ma…
Von
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Betreff
WG: Bestimmungsgemäßer Gebrauch von Zucker, Nikotin usw. [#192420]
Datum
14. Juli 2020 07:46
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Z15-53-01/007 #226 Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministeriu…. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bestimmungsgemäßer Gebrauch von Zucker, Nikotin …
An Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Bestimmungsgemäßer Gebrauch von Zucker, Nikotin usw. [#192420]
Datum
22. August 2020 09:39
An
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bestimmungsgemäßer Gebrauch von Zucker, Nikotin usw.“ vom 10.07.2020 (#192420) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192420 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192420/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bestimmungsgemäßer Gebrauch von Zucker, Nikotin …
An Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Bestimmungsgemäßer Gebrauch von Zucker, Nikotin usw. [#192420]
Datum
26. August 2020 22:06
An
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bestimmungsgemäßer Gebrauch von Zucker, Nikotin usw.“ vom 10.07.2020 (#192420) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192420 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192420/

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Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre u.a. Anfrage teile ich Ihnen mit, dass keine Dokumente vorliegen, in denen …
Von
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Betreff
AW: WG: Bestimmungsgemäßer Gebrauch von Zucker, Nikotin usw. [#192420]
Datum
27. August 2020 13:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre u.a. Anfrage teile ich Ihnen mit, dass keine Dokumente vorliegen, in denen die Drogenbeauftragte den bestimmungsgemäßen Gebrauch von Alkohol, Zigaretten, Zucker und Cannabis definiert. Mit freundlichen Grüßen