Einsicht - Bundesgesetzblätter Teil III

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

warum ist es mir nicht möglich die Bundesgesetzblätter Teil III ein zu sehen?
Gibt es für mich und alle anderen Bürgen irgendwie die Möglichkeit diese einzusehen?
Wenn ja, wie?

Nach meiner Auffassung sind Gesetze für jeden einsehbar.
Auf die Teile I und II kann ich zugreifen, jedoch wird hieraus oft auf Teil III verwiesen.
Somit ist es mir nicht möglich Gesetzesänderungen im vollen Umfang nach zu vollziehen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Juli 2020
  • Frist
    15. August 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: warum ist es mir ni…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsicht - Bundesgesetzblätter Teil III [#192451]
Datum
11. Juli 2020 00:01
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: warum ist es mir nicht möglich die Bundesgesetzblätter Teil III ein zu sehen? Gibt es für mich und alle anderen Bürgen irgendwie die Möglichkeit diese einzusehen? Wenn ja, wie? Nach meiner Auffassung sind Gesetze für jeden einsehbar. Auf die Teile I und II kann ich zugreifen, jedoch wird hieraus oft auf Teil III verwiesen. Somit ist es mir nicht möglich Gesetzesänderungen im vollen Umfang nach zu vollziehen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192451 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192451/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bundesamt für Justiz
Einsicht in das Bundesgesetzblatt Teil III I 5 - 1530/2 - A 2 - 895/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in in Beantwo…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
Einsicht in das Bundesgesetzblatt Teil III
Datum
29. Juli 2020 14:48
Status
Anfrage abgeschlossen
I 5 - 1530/2 - A 2 - 895/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in in Beantwortung Ihrer E-Mail vom 11. Juli 2020 teile ich Ihnen mit, dass das Bundesgesetzblatt Teil III in gedruckter Form erschienen ist. Wenn Sie Einsicht in das Bundesgesetzblatt Teil III nehmen möchten, können Sie sich an eine öffentliche Bibliothek, die über einen entsprechenden Bestand verfügt (etwa eine Universitätsbibliothek), wenden. Teilweise sind auch Bibliotheken von Gerichten öffentlich zugänglich. Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass das Bundesamt für Justiz über keine elektronische Fassung des Bundesgesetzblatts Teil III verfügt. Dieser nach dem Informationsfreiheitsgesetz erteilte Bescheid ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen